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Alt 02.10.2007, 09:04
Nancy
 
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Standard Ausbildung ist die beste Integration.

Ausbildung ist die beste Integration.




Berlin (kobinet) Im Vorfeld der Veranstaltung "job - Ausbildung ist die beste Integration", die am 9. Oktober im Haus der Bayerischen Wirtschaft in München stattfindet, sprach kobinet-Korrespondent Hans-Peter Terno mit dem Parlamentarischen Staatssekretär des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Franz Thönnes, über die Chancen behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und die Initiativen der Bundesregierung. Die Veranstaltung wird von der Siemens AG und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales durchgeführt und findet im Rahmen der Initiative "job - Jobs ohne Barrieren" statt.

kobinet-nachrichten: Herr Parlamentarischer Staatssekretär, das Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales hat in den vergangenen Jahren viel in die Wege geleitet, um die berufliche Integration zu verbessern: das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter, das Sozialgesetzbuch IX, Verbesserungen im Bereich des SGB III und nun neue Änderungen in SGB II und III, auch wenn diese nicht nur schwerbehinderte Menschen betreffen. Trotzdem ist der Anteil der Arbeitslosigkeit bei schwerbehinderten Menschen besonders hoch. Liegt dies an mangelnder beruflicher Qualifikation?

Franz Thönnes: Deswegen intensivieren wir ja auch unsere Aktivitäten. Dabei machen uns die Fortschritte der letzten Jahre Mut. Der Bericht über die Wirkungen der Instrumente zur Sicherung der Beschäftigung und zur betrieblichen Prävention, den die Bundesregierung Ende Juni beschlossen hat, zeigt: 2005 waren rund 914.000 schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt. Die Zahl der besetzten Pflichtarbeitsplätze hat sich seit 2001 um über 4 Prozent erhöht. Die Beschäftigungsquote ist von 3,8 Prozent auf 4,2 Prozent in 2005 gestiegen. Und die Zahl der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber, die keinen Schwerbehinderten beschäftigen, ist im Zeitraum 2001 bis 2005 von rund 39 Prozent auf ca. 27 Prozent gesunken. Seit Anfang 2007 geht auch die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen stetig zurück. Hier müssen wir aber noch besser werden.

Wenn schwerbehinderte Menschen arbeitslos sind, hat das nicht unbedingt mit mangelnder beruflicher Qualifikation zu tun. Ich nehme wahr, dass immer noch viele Vorbehalte bei manchen Personalverantwortlichen gegenüber der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bestehen. Dies liegt häufig an fehlerhaften oder auch fehlenden Informationen. Dem versuchen wir, mit der Initiative »job - Jobs ohne Barrieren« entgegenzuwirken. Trotzdem darf natürlich auch die berufliche Qualifikation nicht außer acht gelassen werden. Sie spielt genau wie bei nicht behinderten Menschen eine überaus wichtige Rolle auf dem Arbeitsmarkt. Daher sind wir ständig bestrebt die Bildungsangebote für behinderte Menschen zu verbessern. Dazu gehört z.B. im Bereich der beruflichen Ausbildung die verzahnte Ausbildung zwischen Berufsbildungswerken und Betrieben. Im Bereich der Fortbildung und Umschulung wollen wir mit dem Konzept RehaFutur helfen die gute Arbeit der Berufsförderungswerke im Zusammenwirken mit den Rehabilitationsträgern so auszurichten, dass die Chancen behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden.

kobinet-nachrichten: Die Tagung der Initiative »job« des Bundesarbeitsministeriums in München "Ausbildung ist die beste Integration" geht ja genau in die Richtung der Verbesserung der beruflichen Qualifikation. Welche Anstöße kann die Tagung dazu geben?

Franz Thönnes: Die Veranstaltung, die in Kooperation mit der Siemens AG stattfindet, soll vor allem anhand von praxisbezogenen Beispielen aufzeigen, wie die Ausbildung behinderter und schwerbehinderter Jugendlicher in Betrieben gelingen kann. Es gilt dabei die verschiedenen Möglichkeiten, Chancen, aber auch Probleme und Lösungen darzustellen. Und natürlich ist auch jeder selbst gefragt, welche Beiträge er leisten könnte, um gerade die Chancen junger Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Daneben soll die Veranstaltung die verschiedenen Beteiligten ins Gespräch miteinander bringen. Denn eins hat die Initiative »job« auch gezeigt, nur gemeinsam kann man zum Erfolg kommen.

kobinet-nachrichten: Nach wie vor werden viele schwerbehinderte Jugendliche eher in Berufsbildungswerken als im regulären dualen System ausgebildet. Welche Möglichkeiten sehen Sie, dies zu ändern?

Franz Thönnes: Richtig ist, dass die betriebliche Ausbildung behinderter und schwerbehinderter Jugendlicher weiterhin gestärkt werden sollte. Wir haben im Rahmen der Initiative »job« bereits einige große Unternehmen, wie E.ON und Siemens, dafür gewonnen, Ausbildungsplätze für diese Jugendlichen zur Verfügung zu stellen. Wir sind sicher, im Rahmen der Fortsetzung der Initiative weitere Unternehmen zu finden, die sich für die betriebliche Ausbildung behinderter und schwerbehinderter Jugendlicher einsetzen werden.

Es darf allerdings auch nicht übersehen werden, dass nicht alle schwerbehinderten Jugendlichen zunächst für eine betriebliche Ausbildung geeignet sind, sondern die besonderen Leistungen einer Einrichtung, wie einem Berufsbildungswerk bedürfen. Wir haben 2004 aber die Möglichkeit geschaffen, behinderte und schwerbehinderte Jugendliche in Berufsbildungswerken verzahnt ausbilden zu lassen. Verzahnte Ausbildung bedeutet, dass betriebliche und außerbetriebliche Berufsausbildung so miteinander verknüpft werden, dass die Jugendlichen, die in einer Einrichtung ausgebildet werden, Abschnitte dieser Berufausbildung auch in Unternehmen oder in der Verwaltung durchführen können. Es gibt dabei unterschiedliche Modelle, wie das in der Praxis gestaltet werden kann. So kann die Ausbildung in den ersten Jahren in einem Berufsbildungswerk und im letzten Jahr in einem Unternehmen erfolgen. Es ist aber auch möglich, dass die praktische Ausbildung von Anfang an in einem Betrieb durchgeführt wird. Ermutigende Beispiele verzahnter Ausbildung in der Praxis sind in dem schon erwähnten Bericht der Bundesregierung aufgeführt. Hierzu gehört der Modellversuch "VAMB - Verzahnte Ausbildung METRO mit Berufsbildungswerken", der im Rahmen der Initiative »job« durchgeführt wurde. Zu nennen sind auch die Berufsbildungswerke Leipzig und Waiblingen, die in Zusammenarbeit mit einem Netzwerk von Arbeitgebern gehörlose, schwerhörige und sprachbehinderte Jugendlichen bzw. lernbehinderte jungen Menschen entsprechend ihrer individuellen Bedürfnissen ausbilden.

kobinet-Nachrichten: Die Arbeitsassistenz nach dem Sozialgesetzbuch IX ist eine Leistung für Menschen, die aufgrund einer Körper- oder Sinnesbehinderung technische Unterstützung durch eine Arbeitsassistenz benötigen. Einschränkungen im kognitiven Bereich werden durch diese Assistenz nicht abgedeckt. Die Unterstützte Beschäftigung hat sich hier als wertvolle Hilfe erwiesen. Sehen Sie Möglichkeiten des Ausbaus dieser Art von Assistenz im kognitiven Bereich?

Franz Thönnes: Arbeitsassistenz und Unterstützte Beschäftigung beziehen sich auf unterschiedliche Personenkreise. Eine kürzlich vom Landschaftsverband Rheinland vorgelegte Studie zeigt, dass die Arbeitsassistenz für eine kleine, besonders betroffene, aber auch hochqualifizierte Gruppe von schwerbehinderten Menschen die optimale Hilfeleistung ist.

Unterstützte Beschäftigung hingegen soll den Menschen helfen, die aus behinderungsbedingten Gründen keine Berufsausbildung und keine der herkömmlichen berufsvorbereitenden Maßnahmen absolvieren können, also denjenigen, die an der Grenze zur Werkstattbedürftigkeit stehen. Für diese Menschen wollen wir Möglichkeiten schaffen, auch eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Damit erfüllen wir den Koalitionsvertrag, in dem vereinbart wurde, mehr Möglichkeiten für behinderte Menschen zu schaffen, ihren Lebensunterhalt außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen zu erarbeiten. Außerdem gibt es bereits in einigen Regionen erfolgreiche Dienste, die zeigen, dass auch behinderte Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf dauerhaft eingegliedert werden können, wenn sie die dafür erforderliche betrieblich ausgerichtete und individuelle Unterstützung bekommen. Sehr gute Erfahrungen wurden beispielsweise bei der Hamburger Arbeitsassistenz und bei ACCESS in Erlangen gemacht. Deren Erfolge sind für uns Ansporn. Deshalb arbeiten wir derzeit an einer rechtlichen Grundlage damit behinderte Menschen überall in Deutschland die Möglichkeit haben, Unterstützte Beschäftigung in Anspruch nehmen zu können.

kobinet-Nachrichten: Gesetze und ihre Umsetzung sind zweierlei. Die Bundesagentur für Arbeit war in den letzten Jahren nicht mehr so freigiebig bei der Förderung schwerbehinderter Menschen. Zwischen Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen und den einzelnen Agenturen gab es im Bereich der Schwerbehinderten viele Reibungsverluste dadurch, dass die Bundesagentur Reha-Träger blieb. Welche Möglichkeiten sehen Sie, das Zusammenspiel der Kräfte zu verbessern?

Franz Thönnes: Die Förderung behinderter und schwerbehinderter Menschen sind Kernelemente unserer Arbeitsmarktpolitik und ein geschäftspolitischer Schwerpunkt der Bundesagentur für Arbeit. Wir verfügen im SGB III- und SGB II-Bereich über ein sehr breites Spektrum an Förderleistungen für behinderte und schwerbehinderte Menschen. Hierfür stehen den Agenturen, Arbeitsgemeinschaften und den Optionskommunen allein in diesem Jahr rund 3 Milliarden Euro zur Verfügung. In diesem Zusammenhang passt das Wort "freigiebig" auch nicht richtig, weil der weitaus größte Teil der Ausgaben für Leistungen erfolgt, auf die junge und erwachsene behinderte Menschen bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen einen Rechtsanspruch haben.

Mit dem bereits 2006 in Kraft getretenen SGB II-Fortentwicklungsgesetz haben wir uns zum Ziel gesetzt, in der Zusammenarbeit Verbesserungen zu erreichen. Es wurde nicht nur klargestellt, dass die Bundesagentur für Arbeit auch zuständiger Rehabilitationsträger für erwerbsfähige, hilfebedürftige behinderte Arbeitssuchende ist, sondern auch das Verfahren der Zusammenarbeit klar geregelt. Es gibt zudem konkrete Arbeitshilfen für die Kooperation und Schulungsangebote. Auch die Zwischenergebnisse der Begleitforschung zeigen, dass gesundheitliche Aspekte in den individuellen Betreuungsgesprächen bei den Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen überwiegend einen festen Platz haben. Die Einführung der Handlungsprogramme Reha/SB wird zudem flächendeckend einheitliche und gute Mindeststandards bei der Betreuung sicherstellen. omp

Link zu weiteren Informationen über die Veranstaltung "job - Ausbildung ist die beste Integration"
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