Rahmenvertrag zwischen den Bremer Wohlfahrtsverbänden und dem Sozialsenator...
Bremen (kobinet) Der Rahmenvertrag zwischen den Bremer Wohlfahrtsverbänden und dem Sozialsenator über die zukünftige Leistungsvergütung für Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe ist auf scharfe Kritik gestoßen. Der Vertrag sieht nämlich eine Absenkung um acht Prozent des Ausgangsbudgets im Laufe der kommenden fünf Jahre vor.
"Mit großer Irritation haben wir die Verlautbarungen der LAG der Freien Wohlfahrtspflege zum neuen Rahmenvertrag zwischen den Wohlfahrtsverbänden und dem Sozialsenator über die zukünftige Leistungsvergütung für Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe zur Kenntnis genommen. Diese Einigung sieht eine Absenkung um acht Prozent des Ausgangsbudgets im Laufe der kommenden fünf Jahre vor. Wenn man den Ausführungen des LAG-Vorsitzenden Burkhard Schiller und Staatsrat Knigge folgt, scheint das niemanden vor große Probleme zu stellen: Da werden halt mal eben Hilfebedarfe anders ermittelt und die Hilfeerbringung anders organisiert, und Bundesstandards sorgen dafür, dass alles gut wird", kritisieren Selbstbestimmt Leben Bremen und die LAG Hilfe für Behinderte Bremen.
Es sei schlimm genug, dass die LAG von der Sozialverwaltung zu so einem Abschluss genötigt werde. Doch wenn man sich schon öffentlich dazu äußere, dann solle man die Dinge doch wenigstens beim Namen nennen. "Acht Prozent weniger für Behindertenwohnheime bedeutet - bei allem unterstelltem guten Bemühen der Leistungserbringer - auch ein deutliches Weniger an Lebensqualität und Selbstbestimmung für die Menschen, die dort leben. Mittel- bis langfristig bedeutet das aber auch eine Verschlechterung der Leistungsstandards für behinderte Menschen, die mit Unterstützung in ihrer eigenen Wohnung leben können. Denn der Sozialhilfeträger orientiert sich bei den Leistungen im ambulanten Bereich immer an dem, was er ansonsten bei Heimunterbringung zahlen müsste", kritisieren die Organisationen. "Um im Bild von Herrn Schiller zu bleiben: Wenn hier jemand wie ein Tiger durch einen brennenden Reifen springen muss und sich dabei das Fell verbrennt, dann sind es nicht die Wohlfahrtsfunktionäre, sondern die behinderten Menschen, deren Interessen sie angeblich wahren wollen". omp
QUelle:rehacare
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