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Alt 25.04.2006, 19:19
Nancy
 
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Standard Möglichkeiten für Frauen mit geistiger Behinderung nach dem SGB IX



Die Möglichkeiten für Frauen mit sogenannter geistiger Behinderung nach dem SGB IX

(Öffentlich)
von Christine Karches
Institut inFORM - Bundesvereinigung Lebenshilfe


Sehr geehrte Damen, liebe Kolleginnen,
Ich vertrete die Bundesvereinigung der Lebenshilfe in Marburg und bin dort hauptsächlich für die Fort- und Weiterbildung zuständig. Aus diesem Blickwinkel heraus hat sich für mich ein weiteres Standbein - das Themenfeld Frauen mit geistiger Behinderung entwickelt. Ich will Ihnen hier von meinen Erfahrungen berichten und Anforderungen vermitteln, die erfüllt sein müssen, um Frauen mit geistiger Behinderung oder Lernbeeinträchtigungen zukünftig stärker einzubeziehen.
Das Thema meines heutigen Beitrages lautet „ Die Möglichkeiten für Frauen mit sogenannter geistiger Behinderung nach dem SGB IX“. Meiner Ansicht nach, können wir eventuelle Verbesserungen oder neue Möglichkeiten durch das Sozialgesetzbuch IX nur dann beurteilen, wenn wir uns mit den Bedürfnissen der Frauen mit geistiger Behinderung befassen und versuchen zu klären, was das SGB IX an dieser Stelle zu leisten vermag.
Nun bin ich nicht die Expertin für die Bedürfnisse der Frauen, die in Werkstätten arbeiten oder in Wohnheimen leben. Frauen, die einfach langsamer als andere lernen und geistig behindert genannt werden. Expertinnen sind sie selbst, auch wenn sie unterschiedlich Assistenz dazu benötigen. Jedoch haben die Erfahrungen und Rückmeldungen in nun beinahe 10 Jahren Erwachsenenbildungsseminare und Angebote für Frauen mit Behinderung bei der Lebenshilfe, meine Einschätzung und meine Position dazu geschärft und reifen lassen.
Die Nachfrage an Frauenseminaren ist übrigens nach wie vor ungebrochen und wir freuen uns, seit Anfang der 90er Jahre innerhalb der Lebenshilfe bundesweit auf zahlreiche frauenspezifische Veranstaltungen verweisen zu können.
Wenn ich die Frage stelle, was brauchen Mädchen und Frauen mit geistiger Behinderung für Angebote oder welche Angebote wollen sie, dann wird eine Vielzahl von Aufgabenfeldern sichtbar. Vieles davon ist nicht neu - jedoch haben Mädchen und Frauen geistiger Behinderung meist die Schwierigkeit, dass Angebote nicht bekannt, nicht erreichbar, nicht zugänglich oder nicht verständlich sind. Organisationen, die Frauen mit geistiger Behinderung eine Plattform bieten wollen, sollten sich im Vorfeld über die nötigen spezifischen Rahmenbedingungen und die Verständlichkeit Gedanken machen, um Projekte nicht bereits vor Beginn zum Scheitern zu verurteilen.
Ich hoffe, heute einen Beitrag dafür leisten zu können, dass bei Ihren zukünftigen Aktivitäten der Personenkreis von Frauen mit geistiger Behinderung stärker bedacht und berücksichtigt wird und sich eingeladen fühlt, teilzunehmen und sich einzubringen.
Was wird nun gebraucht, was fehlt?
  • Zunächst der Einbezug der Belange von Frauen mit geistiger Behinderung in eine übergeordnete Interessensvertretung. Durch das SGB IX hat die Stellung der Interessensvertretung behinderter Frauen eine Stärkung erhalten. Sie hat nun zukünftig auch zu fragen, was getan werden kann, damit Wünsche, Bedürfnisse und Interessen von Frauen mit geistiger Behinderung deutlich werden und mehr Beachtung in der Politik und der Öffentlichkeit erhalten.
  • Ein flächendeckendes Angebot von Gesprächskreisen in und außerhalb von Einrichtungen, die den Frauen die Möglichkeit gibt, eigene Themen zu entdecken, sich untereinander auszutauschen, ihre Situation zu vergleichen, von einander zu lernen und sich zu beraten und zu unterstützen. Einen Treffpunkt, in dem geübt werden kann, eigenständig zu gestalten und sich zu behaupten. (Gedanke des Empowerments).
  • Was weiter fehlt sind Unterstützerinnen in Einrichtungen Mitarbeiterinnen, die die Bedürfnisse und Interessen z.B. der Bewohnerinnen ernstnehmen und sie zum Beispiel darin unterstützen, dass hauswirtschaftliche Arbeiten wie Küchendienst, Einkaufen und Feste organisieren von Männern ebenso übernommen werden wie von Frauen. Hier sind Schulungen für die professionellen MitarbeiterInnen anzubieten, in denen die Themen Geschlechterdifferenzierung und Assistenzprinzip reflektiert und die Konsequenzen für die Umsetzung in den Alltag erarbeitet werden. Ein kleiner Exkurs am Rande: In der Fachtagung „Vernetzung 2001. Interessensvertretung von Frauen mit geistiger Behinderung“ vom Oktober 2001, formulierten die Teilnehmerinnen in einer Arbeitsgruppe : „Die Betreuer und Betreuerinnen sollten liebevoller und verständnisvoller sein (..) und uns nicht immer sagen, was wir tun sollen.“
  • Prävention von und Schutz vor sexuellen Übergriffen
    Zentral wichtig sind hier alle Maßnahmen, die ist den Aufbau eines positiven Körper- und Selbstbildes begünstigen. Viele Frauen mit geistiger Behinderung sind mit einem negativen Körperbild durch Verletzungen ihrer Intimsphäre in medizinisch-therapeutischen Zusammenhängen aufgewachsen. Genauso wichtig sind Aufklärungsangebote in einer verständlichen Form. Eine Studie über die Lebenssituation von Frauen mit geistiger Behinderung in Österreich, 1996 durchgeführt von Aiha Zemp, brachte zutage, dass mehr als 50% der interviewten Frauen nicht aufgeklärt sind, ca. 49% mehr wissen wollen, jedoch über 35% von Personen außerhalb der Einrichtung. Ein weiteres erschreckendes Ergebnis war die hohe Missbrauchserfahrung der Interviewten mit 63%. In jedem Seminar, an dem alleine Frauen teilnehmen, sind es die Themen Missbrauch, Vergewaltigung, Abtreibung, Sterilisation und versagter Kinderwunsch, die sich oft am zweiten Tag bereits ihren Raum nehmen. Wenige Einrichtungen haben sich klare Richtlinien oder Vereinbarungen gegeben, in denen Konsequenzen von sexuellen Übergriffe gegenüber BewohnerInnen oder MitarbeiterInnen in Werkstätten beschrieben und vermittelt werden. Hier besteht enormer Handlungsbedarf und auch Einhaltungsbedarf des Beschäftigtenschutzgesetzes, das die Verantwortlichen einer Institution anhält, Übergriffe zu bestrafen.
  • Einbezogenheit in den Bereich der Jugendarbeit bzw. Mädchenarbeit
    In den letzten 10 Jahren wurde das Feld der Erwachsenenbildung für Menschen mit geistiger Behinderung ausgebaut. Innerhalb von Lebenshilfe werden aktuell jährlich ca. 150 Veranstaltungen angeboten. Ca. 7% davon sind konstant Angebote für Frauen mit Behinderung. Was fehlt ist die Einbindung von Jungen und Mädchen mit Behinderung in die Jugendarbeit. Erste Ansätze gibt es in NRW mit den Jugendclubs für behinderte Jugendliche (JULE) und bundesweit Selbstverteidigungskursen für Mädchen in Schulen. Jedoch sind dies immer Ergebnisse persönlichen Engagements und keine festen Angebote einer Institution, die konzeptionell verankert sind.
  • Interessensvertretung in Einrichtungen
    Durch die neue Mitwirkungsverordnung im Werkstattbereich ist die Teilhabe von Mitarbeiterinnen aus der Werkstatt erstmals gesetzlich geregelt. Dies ist ein wichtiger Schritt. Hier gilt es, Frauen mit Behinderung zu ermutigen und zu unterstützen, sich in diesem Feld einzumischen und zu bewähren. Frauenbeauftragte in Einrichtungen sind meines Wissens bis in einigen norddeutschen Einrichtungen eher Seltenheit und wiederum abhängig vom Durchsetzungsvermögen von Personal oder der Offenheit der Geschäftsleitung. Eine Umfrage, die das Hessischen Koordinationsbüro für behinderte Frauen im Auftrag des Sozialministeriums in Wohneinrichtungen 2001 in Hessen durchführte, brachte das Resultat, dass Bewohnerinnen überdurchschnittlich - im Vergleich zu ihrer Anzahl in der Einrichtung - im Heimbeirat vertreten sind.
  • Partnerschaft, Elternschaft und die Auseinandersetzung um Kinderwunsch
    Der Wunsch, das Leben mit einem Partner oder einer Partnerin zu teilen, steht behinderten Frauen genau wie nichtbehinderte Frauen zu. Frauen mit geistiger Behinderung wissen oft nicht, wie man jemanden kennenlernt und wie soziale Beziehungen gepflegt werden, wie man mit Krisen in Partnerschaften umgeht, dass Krisen normal sind. Fragen wie: wo lerne ich jemanden kennen oder wie spreche ich jemanden an und was sind meine Wünsche, wie lauten meine Grenzen werden offensichtlich nicht adäquat bearbeitet. In unseren Veranstaltungen wird deutlich, dass die Auseinandersetzung mit dem Kinderwunsch mit den Frauen nicht geführt wurde. Sie hatten meist keine Gelegenheit zu reflektieren, was Muttersein bedeutet, welche Anforderungen auf sie zukommen, ob sie sich das zutrauen, welche Hilfestellung sie erhalten können, was an Veränderungen auf sie zukommen würden. Sie werden meist mit dem „Nein“ konfrontiert.
Dies als einige Anmerkungen zu einer Gesamteinschätzung der Lebenssituation von Frauen mit geistiger Behinderung bzw. mit Lernbeeinträchtigungen.
Was verändert sich nun über und durch SGB IX positiv?
Die Beteiligungsrechte der Interessensvertretungen behinderter Frauen stärken den Einbezug der Wünsche und Bedürfnisse von Frauen mit geistiger Behinderung. Sie werden in Zukunft öfter vorkommen und werden darüber in ihrem Frausein wahrgenommen.
Dies gilt auch für den angemessenen Anteil von schwerbehinderten Frauen in den Servicestellen, die beratend tätig werden: auch sie werden die Belange von Frauen mit (geistiger) Behinderung eher berücksichtigen und in den Mittelpunkt stellen.
Zentral ist sicherlich, dass im Erwerbsleben nun in Teilzeit nutzbare Angebote vorgehalten werden müssen. Dies bedeutet, dass Werkstätten sich auf Teilzeitangebote einstellen müssen und diese einrichten müssen. Weiter gilt das Beschäftigtenschutzgesetz nun auch in Werkstätten. Behinderte Frauen und Mädchen haben einen Anspruch auf Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins im Rahmen des Rehabilitationssports als ergänzende Leistung. Dies bedeutet, dass zum einem die Angebote an Trainings in Selbstbehauptung und Selbstverteidigung zunehmen werden. Ob auch die Finanzierungen für einrichtungsnahe Seminare in diesem Bereich einfacher werden, wird noch zu klären sein
Quelle: Lebenshilfe
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