Doch selbst die Behindertenhilfe hat eine Weile für diese Erkenntnis gebraucht. 1964 zeigte die Organisation, damals noch unter dem Namen "Aktion Sorgenkind", in einem Fernsehspot Bilder behinderter Kinder untermalt mit sentimentaler Jazzmusik: "Das sind Sorgenkinder. Sie werden nie einen Platz an der Sonne finden. Ein Leben lang werden sie auf der Schattenseite des Lebens bleiben", sagte der Sprecher im Off. Der Spot ist aus dem Programm verschwunden, das Mitleid auf der Straße nicht."Es ist die unverdünnte Hölle, entwürdigend, da kriege ich jedes Mal die Hasskappe", sagt Kirsten Bruhn. Dann erzählt die mehrfache Paralympics-Gewinnerin im Schwimmen, was passiert, wenn sie im Rollstuhl durch einen Supermarkt fährt. "Es gibt Leute, die nehmen ungefragt meinen Karton vom Schoß, sagen 'Ich mach das mal für Sie' und suchen Äpfel an der Obsttheke für mich aus. Die behandeln mich, als wäre ich drei."
Kürzlich führte die Versicherungskauffrau in ihrem Büro ein Beratungsgespräch. Der Kunde hegte keine Zweifel an ihrer Kompetenz, bis er Bruhns Rollstuhl hinter dem Schreibtisch entdeckte. "Ja, können Sie das denn?", fragte der Mann schockiert. Als Bruhn ihn darauf hinwies, dass sie gehbehindert sei, nicht blöd, eilte der Mann unter einem Vorwand beschämt aus dem Raum.
"Es ist das Unbekannte, das den Leuten Angst macht", sagt Bruhn, "Behinderte und Nichtbehinderte werden einfach zu oft voneinander getrennt."
Im Bielefelder Stadtteil Gadderbaum gibt es vor jedem größeren Gebäude zwei oder drei Behindertenparkplätze. Vor rund 140 Jahren wurden hier die Bodelschwinghschen Anstalten Bethel gegründet. Rund 12 000 Menschen werden hier heute betreut. Es gibt keine Mauer, keinen Schlagbaum, der die Anlage abgrenzt vom Rest der Stadt. Trotzdem sprechen die Menschen, die hier wohnen und arbeiten, von "draußen", wenn sie das Leben jenseits der Werkstätten und Heime beschreiben.
Das Leben in Bethel hat zwar heute nichts mehr mit Zwang und Massenabfertigung wie zu Beginn des vorigen Jahrhunderts zu tun. Der Schlafsaal ist dem Einzelzimmer gewichen, die alten Villen sind renoviert, die Räume in hellem Blau, Gelb oder Orange gestrichen. Doch wer hier lebt, zahlt noch immer einen hohen Preis: den Verzicht auf Intimität.
"Privatsphäre gibt es in diesem Leben kaum", sagt Hartmut G., 53. Der schmale, dunkelhaarige Mann mit Oberlippenbart steht an einer Maschine, die Kabel automatisch bündelt. Er überwacht, ob die Maschine das auch richtig macht. Als Zwölfjähriger wurde er wegen seiner epileptischen Anfälle in die Bodelschwinghschen Anstalten eingewiesen.
Jahrzehntelang bestimmten fremde Menschen, was und wann er aß, wann er ins Bett zu gehen hatte, wann er Besuch empfangen und welches Fernsehprogramm er schauen durfte. Kleinigkeiten, die einen großen Unterschied machen, den Unterschied, sich als Mensch respektiert zu fühlen.
Artikel 19 der Uno-Menschenrechtskonvention legt für Menschen wie Gnass nun das Recht auf unabhängige und selbstbestimmte Lebensführung verbindlich fest. Der Staat soll mit Hilfe gemeindenaher Unterstützungsdienste und persönlicher Assistenz allen Menschen mit Behinderung ein Leben in der Wohnung ihrer Wahl und an einem Ort ihrer Wahl ermöglichen.
58 Prozent der Sozialhilfe - 10,5 Milliarden Euro - gab der Staat 2006 für behinderte Menschen aus. Derzeit fließt die Eingliederungshilfe, wie das Geld irreführend heißt, nicht an die Behinderten selbst, sondern wird zu 89 Prozent unmittelbar an Heime und Werkstätten gezahlt. Experten behaupten, mit diesem Geld sei auch die persönliche Assistenz problemlos zu finanzieren.
Hartmut G. konnte schon vor zehn Jahren eine eigene Wohnung in der Stadt beziehen. Möglich wurde das allerdings nur, weil er dank besserer Medikamente keine Anfälle mehr bekam und sein Betreuungsbedarf unter neun Stunden in der Woche sank. Doch beruflich bleibt die Behindertenwerkstatt in Bethel für ihn die einzige Chance. Auch weil er als ehemaliger Sonderschüler weder einen Schulabschluss noch eine richtige Ausbildung hat.
Behindertenvertreter plädieren deshalb für eine Abschaffung des Sonder-Förderschulsystems. Von "segregierender Beschulung" spricht der Sozialverband VdK. Für Eva-Maria Thoms, Gründerin der Initiative "Mittendrin", sind diese Schulen "nicht mehr als ein Abfalleimer". Mit den Vorgaben der Uno-Konvention sei dieses Schulsystem nicht zu vereinbaren, pflichtet die Menschenrechtsexpertin Theresia Degener bei.
Hans Wocken, Professor für Pädagogik in Hamburg, belegt in einer Studie sogar, dass die Förderschule Kinder dümmer macht, als sie sind. Der Wissenschaftler hat empirisch nachgewiesen, dass die Leistungen der Schüler umso schlechter sind, je früher sie auf eine Förderschule gehen und je länger sie dort verweilen. "Schüler wachsen mit den Ansprüchen, die man an sie stellt", sagt Wocken, "doch in Sonderschulen herrscht eine regelrechte Friedhofsruhe." Wenn die Pädagogen ständig schützend ihre Hand über die Kinder hielten, "dann entsteht keine Atmosphäre, in der sich ein Kind gut entwickeln kann". Der Professor plädiert dafür, alle Kinder auf dieselbe Schule zu schicken: "Die lernen doch am besten voneinander." Das Leistungsgefälle sporne alle in der Klasse an.
Carolins Mutter Inge Kirst hat von dieser Studie nichts gewusst, doch der beste Beleg für die Richtigkeit der These sitzt neben ihr am Küchentisch. Carolins fünf Jahre jüngere Schwester Sarah hat den gleichen Gendefekt, doch sie hatte das Glück, einen Platz an der integrati- ven Grundschule gleich um die Ecke zu bekommen. Die Mutter hatte inzwischen herausgefunden, wie man mit Finesse das Schulamt umgeht.
Sarah hat in der vierten Klasse der Regelschule schon mehr gelernt als ihre große Schwester nach acht Jahren an der Förderschule. Wichtiger noch erscheint Inge Kirst aber, dass Sarah im Gegensatz zu Carolin Freunde in der Umgebung hat. Und dass sie wohl auch deshalb viel unbefangener mit ihrer Behinderung umgeht, sich zum Beispiel problemlos im Rollstuhl fotografieren lässt, während Carolin auf keinen Fall mit dem Gefährt abgelichtet werden will.
Wie positiv sich gemeinsamer Unterricht auf die Entwicklung nichtbehinderter Kinder auswirken kann, zeigt das Beispiel der Schulfreunde Philipp, 14, und Damian, 12. Über fünf Schuljahre haben sich der hochbegabte Damian und das Down-Kind Philipp gegenseitig unterstützt. Ermöglicht hat das eine integrative Grundschule in Gießen, in der jahrgangsübergreifend unterrichtet wird.
So konnte Damian ein Schuljahr überspringen und trotzdem bei seinem Freund Philipp in der Klasse bleiben. Damian hat Philipp beim Rechnen und Schreiben geholfen und ihm gezeigt, wie man lässig Tischfußball kickt. Umgekehrt war Philipp der zuverlässige Freund, der auch zu Damian hielt, wenn die großen Jungs den schmächtigen Hochbegabten hänselten.
Mit seiner Grundschulzeit endete für Philipp im vergangenen Sommer allerdings auch die Integration. Das Schulamt hat ihn jetzt auf die Sonderschule geschickt, wo sie neulich im Unterricht Topfschlagen gespielt haben. Philipps Mundwinkel sind seit Wochen wund, wie immer, wenn ihm sein Leben nicht gefällt.
Dass man ein Kind wie Paula nicht mit Topfschlagen abspeisen kann, hat auch dem Schulamt eingeleuchtet. Die Zwölfjährige ist Autistin und Einser-Schülerin, sie sollte auf ein Gymnasium gehen. Wie in einem solchen Fall üblich, finanzierte und organisierte das Schulamt für vier Stunden in der Woche einen Sonderpädagogen, der Paula unterstützt, indem er ihre Lehrer über die Wesenszüge einer Autistin aufklärt. Paula versteht zum Beispiel keine Ironie, vermeidet jeden Blick- und Körperkontakt und kann über ihre Gefühle nur schwer schreiben, weil sie kaum Zugang dazu hat.
Doch die Sonderpädagogen wechselten alle paar Wochen und tauchten dann nur sporadisch auf; so nahmen die Missverständnisse irgendwann überhand. Zwar blieben Paulas schulische Leistungen stabil, doch sie begann in die Hose zu machen, wollte nicht mehr essen. Nach vier Monate haben die Eltern Paula nun von der Schule genommen - nachdem sie morgens auf dem Küchentisch eine Nachricht fanden: "Hi Sandra, hi Andy! Ich gehe morgen nicht in die Schule! Ich würde es da keinen Moment aushalten! Ich würde lieber tot sein, als zur Schule zu gehen!"
Selbst wenn Paula gegen alle Widerstände das Abitur schaffen sollte, wird es nicht leicht für sie sein, einen Job zu finden. "Manche Unternehmen versuchen behinderte Mitarbeiter gezielt loszuwerden", sagt Dorothee Czennia, sozialpolitische Referentin beim Sozialverband VdK.
Fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze müssten Firmen, die 20 Mitarbeiter und mehr beschäftigen, an Menschen mit Behinderung vergeben. Mehr als drei Viertel aller privaten Betriebe in Deutschland kommen dieser Pflicht schon jetzt nicht in vollem Umfang nach. Bei gut 30 000 beschäftigungspflichtigen Unternehmen arbeitet kein einziger Schwerbehinderter.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände ist es auch, die vor einer "übereilten Ratifizierung" der Uno-Konvention ausdrücklich warnt. In einer Stellungnahme im Parlament gab der Verband zu Protokoll, es sei zu prüfen, "ob mit dem Übereinkommen die in Deutschland bereits bestehende Überregulierung im Bereich des Behindertenrechts weiter verschärft würde. Wäre dies der Fall, müsste dieser Gefahr wirksam - durch die Anbringung entsprechender Vorbehalte - begegnet werden".
Die Arbeit der Lobbyisten ist nicht ohne Folgen geblieben. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD), der noch Ende September auf einer Festveranstaltung zu Ehren der Konvention das Gesetz als "großen Fortschritt in der Menschenrechtspolitik" pries, legte wenige Tage später schriftlich eine Kehrtwendung hin. Auf die Anfrage des behindertenpolitischen Sprechers der Grünen, Markus Kurth, antwortete das Scholz-Ministerium, "dass die derzeitige deutsche Rechtslage ... den Anforderungen des Übereinkommens entspricht".
Mit anderen Worten: Alles soll so bleiben, wie es ist. ULRIKE DEMMER
DER SPIEGEL 2/2009
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