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  #1  
Alt 16.10.2008, 18:21
Benutzerbild von eangle6
eangle6 eangle6 ist offline
Grünschnabel
 
Registriert seit: 15.10.2008
Beiträge: 10
Standard Wohnungs frage

Hallo ihr lieben ,

habe eine frage an euch wir haben zurzeit eine 4ZKB Wohnung 120 qm mehr dürfen wir leider nicht vom Amt aus sind 7 Personen jetzt meine frage wenn mein Antrag auf Pfegestufe 1 für meine Tochter durch ist steht ihr dan auch ein eigenes Zimmer zu ?? LG Nadine
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  #2  
Alt 16.10.2008, 18:28
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

wenn sie einen behindertenausweis hat und wenn der arzt bescheinigt das sie ruhe braucht.einen raum zum zurückziehen allerdings sind es nur ca10qm was euch dann an mehrbedarf zusteht. in euren falle ist eine vier zimmer wg eh zu klein.da ihr ja 5 kinder habt.und ihr solltet jetzt auch schon einen antrag stellen auf eine wg mit 5 zimmer.lg eva
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  #3  
Alt 16.10.2008, 18:56
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
Standard

Kurze Anmerkung:

Es wird vermutlich nicht die Bescheinigung des Hausarztes genügen, sondern eine Amtsärztliche Bescheinigung (Ansprechpartner also Gesundheitsamt) nötig sein. Diese Bescheinigungen sind vermutlich auch bei Euch kostenpflichtig.

Ich habe dieses Jahr für eine solche Bescheinigung (anderer Inhalt - aber kostenmäßig ist das dann wohl egal) 43 Euro bezahlt.

Allerdings ist die Kostenordnung je nach Gemeinde / Stadt / Kreis anders. Auf jeden Fall sollte man VORHER fragen, was da so auf einen zukommt - nicht, dass es böse Überaschungen gibt ...

Ich drücke Euch mal die Daumen auf mehr Zimmer - ist sicher angebracht als Rückzugsmöglichkeit ...

LG

Mary
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  #4  
Alt 16.10.2008, 18:58
Benutzerbild von eangle6
eangle6 eangle6 ist offline
Grünschnabel
 
Registriert seit: 15.10.2008
Beiträge: 10
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Eva ich habe beim Amt schon mehrmals versucht das wir eine größere bekommen aber nein sie sagen nur müssen sich an die Grundregeln halten
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  #5  
Alt 16.10.2008, 19:17
Benutzerbild von Flipy
Flipy Flipy ist offline
Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
 
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Beiträge: 4.195
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Das regelt jede Kommune oder Stadt anders.
Ich weiß es nicht.

Flipy
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Ich bin der Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht. Ich kann Hinweise geben, aber für eine Rechtsberatung sucht bitte einen Anwalt Eures Vertrauens auf.

Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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  #6  
Alt 16.10.2008, 19:33
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
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hier bei uns langt es artest vom doc oder klinik und behindertenausweis sowie nachweis über pflegegeld
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  #7  
Alt 16.10.2008, 20:06
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
Standard

Zitat:
Zitat von eangle6
Eva ich habe beim Amt schon mehrmals versucht das wir eine größere bekommen aber nein sie sagen nur müssen sich an die Grundregeln halten

Hallo,

gegen ein Amtsärztliches Gutachten können sie nicht ankommen - wenn sie es dennoch ablehnen, ist das etwas für eine offizielle Hilfsanfrage an Netzwerk Enbeka.

Also: frag mal, was ein solches Gutachten bei Euch kosten würde und schau, dass Du eins bekommst.

Dann: schriftlichen Antrag stellen mit einer Kopie des Gutachtens (Original nicht aus der Hand geben - sonst kannst Du es ja nicht mehr nachweisen). Bei Antragsstellung im Falle einer Ablehnung eine AUSFÜHRLICHE schriftliche Begründung fordern.

Auf schriftlichen Bescheid warten und auch nur einen schriftlichen Bescheid akzeptieren, insbesondere bei einer Ablehnung.

Sollte abgelehnt werden:
  1. schriftlichen Einspruch / Widerspruch gegen den Bescheid mit dem Hinweis, Begründung folgt (also nur einen 3-Zeiler - nichts schwieriges)
  2. offizielle Hilfsanfrage an Evma richten - dann benötigen wir einige Unterlagen / Vollmachten.
Danach geht es einen weiteren Weg ... zweigleisig ...

Unsere Quote beträgt zwar nicht 100 % - aber sie ist nicht schlecht ...

LG

Mary
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  #8  
Alt 16.10.2008, 20:07
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
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PS: es geht ja nicht um Luxus, sondern eine bedarfsgerechte Wohnung! Wenn Euer Bedarf gemäß Gutachten eben von der Norm abweicht, dann ist Euer Bedarf (insbesondere der Bedarf der Kinder!!!) maßgebend und nicht die sonstige Norm
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  #9  
Alt 16.10.2008, 20:15
Benutzerbild von eangle6
eangle6 eangle6 ist offline
Grünschnabel
 
Registriert seit: 15.10.2008
Beiträge: 10
Standard

Ganz lieben großen DANK an euch schoneinmal für die super hilfreichen TIP DANKE DANKE LG Nadine
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