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Zitat von eangle6
Eva ich habe beim Amt schon mehrmals versucht das wir eine größere bekommen aber nein sie sagen nur müssen sich an die Grundregeln halten
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Hallo,
gegen ein Amtsärztliches Gutachten können sie nicht ankommen - wenn sie es dennoch ablehnen, ist das etwas für eine offizielle Hilfsanfrage an Netzwerk Enbeka.
Also: frag mal, was ein solches Gutachten bei Euch kosten würde und schau, dass Du eins bekommst.
Dann: schriftlichen Antrag stellen mit einer Kopie des Gutachtens (Original nicht aus der Hand geben - sonst kannst Du es ja nicht mehr nachweisen). Bei Antragsstellung im Falle einer Ablehnung eine AUSFÜHRLICHE schriftliche Begründung fordern.
Auf schriftlichen Bescheid warten und auch nur einen schriftlichen Bescheid akzeptieren, insbesondere bei einer Ablehnung.
Sollte abgelehnt werden:
- schriftlichen Einspruch / Widerspruch gegen den Bescheid mit dem Hinweis, Begründung folgt (also nur einen 3-Zeiler - nichts schwieriges)
- offizielle Hilfsanfrage an Evma richten - dann benötigen wir einige Unterlagen / Vollmachten.
Danach geht es einen weiteren Weg ... zweigleisig ...
Unsere Quote beträgt zwar nicht 100 % - aber sie ist nicht schlecht ...
LG
Mary