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Rund um den Wohnraum Barrierefreies Wohnen (Umbau, Förderungen usw. ) und alles was das Wohnen betrifft

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  #1  
Alt 06.08.2006, 16:32
vienetta vienetta ist offline
Gast
 
Registriert seit: 04.08.2006
Beiträge: 3.585
Standard ab wann steht einem eine behindertengerechte wohnung zu

hallo zusammen ,

ich würde gerne wissen ob mir eine behindertengerechte wohnung zusteht .
mein sohn tim (2)hat das angelman syndrom er kann zwar laufen aber durch seine ataksie sehr unsicher hohe sturzgefahr.mein problem ist ich wohne im 3.stock altbau(also eigentlich 6.stock)und mein sohn läuft diese treppe nicht nach oben)ich muss ihn schleppen,aber ich befürchte das kann ich nicht mehr lang.wer weiss was zu diesem thema


lg vienetta
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  #2  
Alt 06.08.2006, 19:10
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

du kannst auf jeden fall und soltest einen antrag stellen.es dauert immer bis die eine geeignete wg frei haben.allerdings ist es normal das man 2jährige zum größten teil die treppen tragen muß wenn du einen behinderten ausweiß für deinen sohn hast gehe damit zum wohnungsamt .beantrage eine andere wg.bedenke aber es gibt auch wg für behinderte wo überwiegend ältere menschen wohnen und ob dies für deinen sohn so gut ist,mag ich bezweifeln,vor allen sind die wg meist nicht übermässsig groß.an deiner stelle würde ich auf grund der behinderung und bei dir drohenden rückenverschleiß durch tragen des kleinen eine wg partere beantragen.die nicht unbedingt behinderten gerecht ist ,noch brauchst du ja keine zusatz hilfsmittel,davon gehe ich mal aus und ist es so das du in ein paar jahren etwas brauchst gibt es eine förderung die den unbau finanziert.
ich denke das du die pflegestufe und behindertenausweis beantragt hast.und je nach dem wie lange bei deinen sohn die behinderungen schon festgestellt ist ,wirst du bestimmt auch zuspruch brauchen.
hast du noch mehr kinder oder ist er ein einzellkind.und betreust du ihn den ganzen tag,bekommt er frühförderung.
es ist hart zu erfahren das das eigene kind behindert ist,aber glaube mir du wirst merken das die behinderung für dich bald zum leben gehört und nicht mehr so schrecklich ist wie als es festgestellt wurde.sie verliert ihren schrecken und deine familie kann damit umgehen und der alltag kann einkehren.
erzähl doch mal ein wenig mehr von dir und deinen kleinen,und welche förderungen angelaufen sind seit wann weist du das dein sohn behindert ist.
dir ganz liebe grüße und viel kraft für die kommende zeit wünscht eva
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  #3  
Alt 06.08.2006, 21:51
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.954
Standard

Liebe Vienetta,

habt Ihr schon einen Schwerbehindertenausweis? Wenn nicht, dann solltet Ihr zumindest ein Attest des Kinderarztes beifügen.

Vermutlich wird jedoch ein Schwerbehindertenausweis verlangt.

Den solltet Ihr auf jeden Fall beantragen, wenn noch nicht geschehen.

Es kann auch Sinn machen, sich direkt an Wohnungsbaugesellschaften zu wenden.

Wenn mir noch etwas einfällt, schieb ich die Info nach.

LG

Mary
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... schön Dich zu lesen ...


Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den
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  #4  
Alt 15.12.2006, 08:04
Benutzerbild von Flipy
Flipy Flipy ist offline
Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
 
Registriert seit: 01.04.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.148
Standard

Anfrage: Ab wann hat man Anspruch auf behindertengerechte Wohnung

--------------------------------------------------------------------------------

Moin,

eine Frau mit Krücken und 50 GdB muß eine neue Wohnung beziehen.
Wir würden gerne bezahlen, sind uns aber ob wir eine Behindertengerechte Wohnung beziehen darf.

Könnt Ihr mir sagen, ab wann man einen Anspruch hat.

Ich rede nicht von Ermessensspielraum, sondern von dem, was im Gesetz steht.

Die Entscheidung hängt nicht an uns (meiner Diensstelle).

Flipy
__________________
Ich bin der Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht. Ich kann Hinweise geben, aber für eine Rechtsberatung sucht bitte einen Anwalt Eures Vertrauens auf.

Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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  #5  
Alt 15.12.2006, 08:11
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

hallo flipy,bei uns in heiligenhafen wird es so gehandhabt.das wenn eine frei ist wir haben zwei behindertengerechte wohnblöcke wird die wohnung nach dringlichkeit vergeben.egal welcher behindertengrad im ausweis steht.zum beispiel die dame von der du schreibst würde eine wg ohne zweifel erhalten.hier ist die frage nicht wie stark die behinderung ist sondern ob eine wg frei ist.den gerade behinderten gerechte wg werden auch gerne an ältere menschen gegeben da abzusehen ist das diese dort länger leben können als in einer wg die nur über treppe erreichbar ist.
um eine behinderten wg zu erhalten beim vermieter anmelden und nachfragen.der entscheidet.anspruch besteht meines wissens nicht.sondern es geht da nur nach nachfrage und haben.
auch viele diakonie einrichtungen bieten wg an die behinderten gerecht sind dort sich auch mal erkundigen,den auch die nehmen nicht nur alte menschen sondern auch jüngere gehbehinderte
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  #6  
Alt 28.07.2009, 17:36
Grit Grit ist offline
Grünschnabel
 
Registriert seit: 16.06.2009
Beiträge: 8
Standard

Zitat:
Zitat von evma
du kannst auf jeden fall und soltest einen antrag stellen.es dauert immer bis die eine geeignete wg frei haben.allerdings ist es normal das man 2jährige zum größten teil die treppen tragen muß wenn du einen behinderten ausweiß für deinen sohn hast gehe damit zum wohnungsamt .beantrage eine andere wg.bedenke aber es gibt auch wg für behinderte wo überwiegend ältere menschen wohnen und ob dies für deinen sohn so gut ist,mag ich bezweifeln,vor allen sind die wg meist nicht übermässsig groß.an deiner stelle würde ich auf grund der behinderung und bei dir drohenden rückenverschleiß durch tragen des kleinen eine wg partere beantragen.die nicht unbedingt behinderten gerecht ist ,noch brauchst du ja keine zusatz hilfsmittel,davon gehe ich mal aus und ist es so das du in ein paar jahren etwas brauchst gibt es eine förderung die den unbau finanziert.
ich denke das du die pflegestufe und behindertenausweis beantragt hast.und je nach dem wie lange bei deinen sohn die behinderungen schon festgestellt ist ,wirst du bestimmt auch zuspruch brauchen.
hast du noch mehr kinder oder ist er ein einzellkind.und betreust du ihn den ganzen tag,bekommt er frühförderung.
es ist hart zu erfahren das das eigene kind behindert ist,aber glaube mir du wirst merken das die behinderung für dich bald zum leben gehört und nicht mehr so schrecklich ist wie als es festgestellt wurde.sie verliert ihren schrecken und deine familie kann damit umgehen und der alltag kann einkehren.
erzähl doch mal ein wenig mehr von dir und deinen kleinen,und welche förderungen angelaufen sind seit wann weist du das dein sohn behindert ist.
dir ganz liebe grüße und viel kraft für die kommende zeit wünscht eva


Hallo,
wir waren heute beim Sozialamt wegen einer behinderten gerechten Wohnung, weil unser Sohn Nico ( 2Jahre) schwerbehindert ist. So insgesamt 3.Kinder u. 2. Erwachsene
steht uns eine Wohnung zu mit bis zu 105qm, Nettokaltmiete 367,50+NK 126,-+ HK 126,-Euro.
Die vom Amt wollen aber den Schwerbeschädigtenausweis mit den Merkmalen sehen.
LG. Grit
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  #7  
Alt 29.07.2009, 08:49
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

das ist klar das sie den Ausweis sehen wollen.allerdings stehen euch mehr Wohnfläche zu behinderte haben einen höheren bedarf wenn du harz4 Empfänger bist somit auch höre miete
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  #8  
Alt 08.08.2009, 15:37
Grit Grit ist offline
Grünschnabel
 
Registriert seit: 16.06.2009
Beiträge: 8
Unglücklich

Ist vielleicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Sollten wir mit der Miete nicht hinkommen, denn kann man den Rest bei der Pflegekasse beantragen.
Wir wohnen in Salzwedel u.ich habe noch nichts passendes gefunden.

LG. Grit
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  #9  
Alt 09.08.2009, 19:16
Benutzerbild von Flipy
Flipy Flipy ist offline
Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
 
Registriert seit: 01.04.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.148
Standard

Die Kommune legt dieses fest, nicht der Bund, das ist richtig.
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Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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  #10  
Alt 23.10.2009, 09:23
valentia valentia ist offline
Grünschnabel
 
Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 5
Standard

Ich habe auch schon gehört, dass es da große Unterschiede von Bundesland zu Bundesland gibt. Meine Bekannt hat ein Kind mit Down Syndrom, wie ich in diesem Forum schon berichtet habe, und sie wohnt in Baden Württemberg. Dort hatte sie bis vor einiger Zeit eine Wohnung im 3.Stock und da sie alleinerziehend ist und es dort keinen Aufzug gibt ist es sehr mühsam immer alles hochzutragen. Sie hat dann einen Wohnung im Erdgeschoss beantragt, hat aber leider in dem Haus keine bekommen. Sie hat sich dann selbst auf die Suche nach einer kleinen Mietwohnung in Karlsruhe gemacht. Sie hat dann auch schnell eine Wohnung im Erdgeschoss gefunden. Soweit ich weiß hat sie dafür aber jetzt keine Zuschüsse bekommen. Ganz sicher bin ich mir da aber nicht. Da müsste ich sie nochmal fragen wie das jetzt genau ist.

Geändert von valentia (23.10.2009 um 12:58 Uhr). Grund: Versteckten Link zu Immobilienscout gelöscht
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