Der Wolfsburger Automobilhersteller räumt Kunden mit Behinderung einen 15-prozentigen Nachlass beim Kauf eines Volkswagens ein. Diesen Nachlass erhält der Kunde, wenn er mindestens zu 50 Prozent schwerbehindert ist sowie eines der Merkzeichen „gehbehindert", „außergewöhnlich gehbehindert", „H", „GL", „BL" oder „B" in seinem Ausweis dokumentiert ist. Der Nachlass gilt auch für Personen mit Conterganschädigung oder wenn weitere erforderliche Fahrhilfen im Führerschein vermerkt sind.
Volkswagen hat ein umfangreiches Know how zur Entwicklung und Fertigung von Fahrzeugen mit Fahrhilfen aufgebaut. Die Prozesse werden von einer permanenten Qualitätssicherung begleitet. Den Kunden stehen spezielle Ansprechpartner im Volkswagen Vertrieb sowie ausführliche Infos unter
www.vw-mobil.de und im Katalog zur Verfügung.
Entnommen aus einem
Pressetext
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Tacheles
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