Finanzierung eines Autos bei Behinderung
Staat bezahlt Auto bei körperlicher Behinderung
Wer diese Unterstützung erhalten kann und wie diese ausgestaltet ist, regelt die Kraftfahrzeughilfe–Verordnung (KfzVH).
Leistungen danach können Behinderte erhalten, die Auszubildende, Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen oder Berufstätig sind. Die Leistungen dieser Verordnung werden grundsätzlich als Beihilfe erbracht. Die Hilfe muss notwendig sein, d.h. der Betroffene darf noch kein bedarfsgerechtes Auto besitzen, oder die bedarfsgerechte Ausstattung eines vorhandenen Autos ist unverhältnismäßig, oder die weitere Nutzung des vorhandenen und bedarfsgerechten Autos ist unzumutbar.
Die Höhe der Förderung ist nach § 6 KfzVH einkommensabhängig und ändert sich jährlich. Unterhalb der in § 6 KfzVH genannten Einkommensgrenze werden die Kosten in vollem Umfang übernommen. Bei Einkommen, das diese Einkommensgrenze überschreitet, sinkt der Zuschuss stufenweise. Eine erneute Förderung kommt frühestens nach 5 Jahren in Betracht.
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