Schwerbehindertenausweis u. GDB (Grad der Behinderung) bei Diabetes
Hallo,
bei Chronischen Erkrankungen wie Diabetes wurde bisher meist ein Grad der Behinderung (GDB) unter 40 % festgelegt. Wenn der an Diabetiker mit Insulin und einer entsprechenden Ernährung die Diabetes in Griff bekommen konnte.
Am letzten Freitag soll das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel eine für viele Diabetiker wichtige Entscheidung getroffen haben.
Unter dem Aktenzeichen: B 9/9a SB 10/06 R soll das Bundessozialgericht die Sache zu dem Landessozialgericht Stuttgart zurücküberwiesen haben mit dem Verweis, dass in diesem Fall der Therapieaufwand für die stabilen Werte höher berücksichtigt werden müssten.
Wer also mehr als einmal am Tag Insulin spritzen muss, sollte überprüfen, ob er vielleicht ebenso einen höheren Anspruch der zugestandenen Prozente im Schwerbehindertenausweis haben könnte.
Leider konnte ich das Urteil selbst beim BSG nicht in der Datenbank aufrufen - die Daten sind nur bis Februar eingepflegt.
Erst ab 50 % GDB haben Schwerbehinderte die Hürde geschafft, auch Nachteilsausgleiche (höherer Urlaubsanspruch, verbesserter Kündigungsschutz, Steuervergünstigungen usw.) zu erhalten.
Daher kann dieses Urteil vielen Diabetikern nützlich sein. Aber nicht nur Diabetikern. Denn sicher gibt es auch andere Chronische Erkrankungen, bei denen ebenso der GDB unter stärkerer Berücksichtigung des Therapieaufwandes höher ausfallen könnte ...
Daher: im Einzelfall überlegen, ob ein Erhöhungsantrag unter Berufung auf dieses Urteil Sinn macht ...
Viele Grüsse
Mary
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... schön Dich zu lesen  ...
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