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Schwerbehindertenausweis Hier können Themen zum Schwerbehindertenausweis gepostet werden. Erfahrungen, Fragen, ...

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  #1  
Alt 31.05.2009, 19:50
Kolbe Kolbe ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.05.2009
Beiträge: 3
Standard Wie werden die Gradzahlen addiert?

Hallo zusammen,

ich habe folgende Gradzahlen erhalten:
10
20
30
10
zusammen sind das 70. Habe jedoch nur einen Grad von 40 zugesprochen bekommen.

Das die Gradzahlen nicht einfach addiert werden ist mir klar, aber wie genau kommt man von 70 auf 40? Es wird ja wohl auch geguckt wie die Behinderungen sich untereinander auswirken, jedoch denke ich, dass es sind im Endeffekt wie z.B. in meinem Fall um eine Ermessensentscheidung handelt, oder?
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  #2  
Alt 31.05.2009, 20:15
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
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normal wird nur das berechnet was als höchster ist also30% wenn eine befürchtung vorhanden ist das diese 30% eventuel sich auf höher auswirken können wird sie gleich auf 40 gesetzt die summen untereinander werden nicht adiert.hättest du zum beispiel immer nur 10 und keine tendenz auf 20 hin wäre es auch bei 10% geblieben.selbst wenn etliche unterschiedliche krankheiten zu gute sprechen.anderseits spricht man von einer behinerung die nur 10% ist nicht unbedingt von behinerung sondern von leichter beeinträchtigung den 90% aller kann man da noch verrichten
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  #3  
Alt 31.05.2009, 20:32
Kolbe Kolbe ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.05.2009
Beiträge: 3
Standard

Danke für Antwort.
Ich habe einen WI eingereicht. Unter anderem wurde mein Urologe jetzt noch befragt, sowie mein neuer Psychiater. Verstehe ich das jetzt richtig, selbst wenn der Urologe eine weitere Krankheit abgeben würde, dieser aber nur 10 wären, würde ich immer noch keine 50 bekommen?
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  #4  
Alt 31.05.2009, 23:01
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
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so sieht es leider aus.obwohl phy meist sehr hoch ansetzten den diese art der arkrankung ist sehr beinträchtigend also kann es sein das du dann höher kommst je nach dem was dieser schreibt
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  #5  
Alt 01.06.2009, 09:13
Kolbe Kolbe ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.05.2009
Beiträge: 3
Standard

Vielen Dank noch mal für die Antwort.
Darf ich fragen woher Du diesen Kenntnisstand hast?
Wie würde es denn z.B. aussehen bei folgenden Sachen:
Verlust eines Auges
Verlust des großen Zehs
Verlust des Daumen

Gehen wir davon aus, dass jeder einzelne Punkt mit 30 bewertet wird. Dann könnte man bei allen zusammen nur höchstens 40 erhalten? Hört sich irgendwie komisch an
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  #6  
Alt 01.06.2009, 10:57
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
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Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
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Zitat:
Zitat von Kolbe
Vielen Dank noch mal für die Antwort.
Darf ich fragen woher Du diesen Kenntnisstand hast?
Wie würde es denn z.B. aussehen bei folgenden Sachen:
Verlust eines Auges
Verlust des großen Zehs
Verlust des Daumen

Gehen wir davon aus, dass jeder einzelne Punkt mit 30 bewertet wird. Dann könnte man bei allen zusammen nur höchstens 40 erhalten? Hört sich irgendwie komisch an


In der Privatwirtschaft (= private Unfallversicherung) würde hier die Gliedertaxe wie folgt greifen:

Verlust eines Auges = 50 %
Verlust eines Daumens = 20 %
Verlust einer großen Zeh = 5 %

In diesem Fall würden wohl auch alle Prozente addiert und anerkannt.

Bei einem Schwerbehindertenausweis allerdings würde nach ca. 18 Monaten eine Nachbegutachtung stattfinden und sollte der Verlust von Gliedmaßen das Leben nicht mehr derart wie zu Beginn einschränken, würde der Grad der Behinderung auch eingeschränkt (= geringere Prozente der Schwerbehinderung)

Beispiel: Verlust eines Auges

Nach 18 Monaten hat der Betroffene gelernt, sich mit dem nur noch verbleibenden Auge im Leben zurecht zu finden - daher ist die Beeinträchtigung nicht mehr so groß wie zu Beginn der Einschränkung.

Der Grad der Behinderung ist somit geringer und daher auch die anerkannten Prozente der Schwerbehinderung.


Gerade bei seelischen Behinderungen - also psyschichen Erkrankungen - ist es immer wieder schwer, die tatsächliche Behinderung im Alltag festzustellen.


Ob in Deinem individuellen Fall der Grad der Behinderung größer ist als durch Schwerbehindertenausweis bescheinigt, müsstest Du gegebenenfalls durch einen Fachanwalt für Sozialrecht bzw. ein Gerichtsverfahren klären lassen.


Hierzu einmal die Kopie aus dem SGB IX:

§ 69 Feststellung der Behinderung, Ausweise

...
(3) Liegen mehrere Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft vor, so wird der Grad der Behinderung nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen festgestellt. Für diese Entscheidung gilt Absatz 1, es sei denn, dass in einer Entscheidung nach Absatz 2 eine Gesamtbeurteilung bereits getroffen worden ist.

(4) Sind neben dem Vorliegen der Behinderung weitere gesundheitliche Merkmale Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen, so treffen die zuständigen Behörden die erforderlichen Feststellungen im Verfahren nach Absatz 1.

...


Damit ist klar: ein Aufaddieren einzelnder Prozentsätze findet nicht statt!

Viel Erfolg bei Deinem Widerspruchsverfahren

Viele Grüsse

Mary
__________________
... schön Dich zu lesen ...


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