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Schwerbehindertenausweis Hier können Themen zum Schwerbehindertenausweis gepostet werden. Erfahrungen, Fragen, ...

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  #1  
Alt 03.09.2005, 08:15
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
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Standard hundesteuer

ich wollte nur kurz sagen,der björn hat einen behinderten ausweiß100% b g ag h
was die wenigsten wissen,er bekommt rundfunk gebüren frei sowie die hundesteuer erlassen.ein einfacher antrag beim ordnungsamt sowie kopie des ausweises hat gereicht. dadurch das er durch die behinderung eingeschränkt ist und nicht so wie gesunde am täglichen leben mitmachen kann ,haben sie den hund bewilligt als spielgefährten.
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  #2  
Alt 03.09.2005, 08:55
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
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Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
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Standard

Zu den Rundfunkgebühren wurde mir gesagt, man bräuchte die Kennung RF - also wir konnten uns nicht befreien lassen bei den Rundfunkgebühren.

Aber das mit der Hundesteuer ist ein klasse Tipp - werde bei dem Thema Hunde als Familienmitglieder noch mal darauf hinweisen.

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  #3  
Alt 03.09.2005, 11:32
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evma evma ist offline
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Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard re

.allerdings dadurch das er in der behinderwerkstatt arbeitet und nur 75€verdient ist er befreit. für rundfunkgebüren .
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  #4  
Alt 03.09.2005, 16:10
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
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Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
Standard RE: re

Zitat:
Original geschrieben von evma

.allerdings dadurch das er in der behinderwerkstatt arbeitet und nur 75�verdient ist er befreit. für rundfunkgebüren .

Oki - da gibts grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
  • Befreiung aufgrund des Einkommens
  • Befreiung aufgrund der Kennung im Schwerbehindertenausweis

Bei Kindern, die noch im Haushalt Ihrer Eltern leben, gilt deren Einkommen. Meist steht dann ja auch der Fernseher im gemeinsamen Wohnzimmer. Wenn die Familie über der Einkommensgrenze liegt, können Sie sich also nicht befreien lassen.

Wenn allerdings die Kennung RF im Schwerbehindertenausweis steht - die bekommt man nur, wenn die Teilhabe am öffentlichen Leben stark eingeschränkt ist (z. B.: bettlägerig und an Geräten angeschlossen). Also, wenn die Kennung RF im Ausweis steht, spielt das Einkommen keine Rolle - dann kann man sich aufgrund dieser Kennung befreien lassen.

LG

Mary
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  #5  
Alt 04.09.2005, 09:06
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
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Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard re

bei uns wurde dadurch das björn einen sep. eingang hat nur sein einkommen zu grunde gelegt.und er wurde befreit.
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  #6  
Alt 24.05.2007, 10:00
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard

Euch zur Info:

Hundesteuer wird mit folgenden Merkmalen befreit und gilt bundesweit.



Befreiung für blinde, taube, sonst hilflose Personen (Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H" im Schwerbehindertenausweis)


Die Hundesteuer kann auf dem Postwege mit Beilage einer Fotokopie des Schwerbehindertenausweises beantragt werden.

Dazu muss vorher ein Formular (für den jeweiligen Bezirk unter Google zu finden) ausgedruckt und ausgefüllt werden.


LG
Nancy




LG
Nancy
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  #7  
Alt 24.05.2007, 17:08
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evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

das b steht für begleitung da gibt es hier keine hundesteuer auser bei kindern,bei kindern bekommen alle es frei.

caro das rf hat tabea bekommen weil sie aufgrund der behinderung nicht am öffentlichen leben teilhaben konnte,und da ist es als ersatz die rf befreiung
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