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Schwerbehindertenausweis Hier können Themen zum Schwerbehindertenausweis gepostet werden. Erfahrungen, Fragen, ...

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  #11  
Alt 30.07.2005, 19:14
Elise Elise ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 24.07.2005
Beiträge: 4
Standard RE: RE: RE: Wahlmöglichkeit: kostenlose Beförderung oder Steuererleichterung für Kfz

Zitat:
Original geschrieben von Mary

Zitat:
Original geschrieben von Elise

Wählt man Steuerbefreiung für ein Kfz ,gewähren Versicherungen 50 % Beitragsnachlaß auf die Versicherungssumme!
LG
Elise






Das war ein guter Tipp mit dem Versicherungsprämiennachlaß. Weißt Du, ob es auf alle Sparten gewährt wird?

Also ich meine, bei der Haftpflicht (= KH) wird es sicherlich gewährt.
Wie sieht es mit der Fahrzeugversicherung aus - also der Sachbereich - Teilkasko (= TK) und Vollkasko (= VK)?

Hierzu ein wichtiger Hinweis:

Wenn man diesen Beitragsnachlaß vereinbart, so ist das Versicherungsrisiko mit der schwerbehinderten Person "verbunden".

Man sollte daran denken, daß alle Fahrten durch die betreffende Person bzw. im Auftrage dieser (wenn sie nicht selbst fahren kann z. B.) versichert sind.

Sobald man also z. B. (mal ein krasses Beispiel, damit klar ist, was ich meine) das Fahrzeug dem Nachbarn für eine Urlaubsreise ausleiht, ist es nicht versichert!!! Klar ist auch, daß in diesem Fall ja auch der Steuernachlaß keine Berechtigung hätte.

Versicherungsgesellschaften sind vom Gesetz her dazu verpflichtet, Ansprüche abzuwähren. Deshalb schauen sie bei Schäden ganz genau, ob überhaupt ein versichertes Risiko vorhanden war.

Der Fall mit dem Urlaub des Nachbarn kommt sicherlich kaum vor. Aber oft - gerade, wenn die Kinder die Schwerbehinderten sind - sind ja die Eltern die eigentlichen Nutzer des Fahrzeugs. Wenn also z. B. der Vater mit dem Auto auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall hat und dies bekannt wird, dann war das Fahrzeug nicht versichert.

Es zieht sich in einem solchen Fall ein Rattenschwanz nach. Nicht nur, daß für den Unfall der Fahrer haftbar gemacht wird (als Regreß) .. es folgen danach auch vermutlich Steuernachforderungen und - möglicherweise - ein Steuerstrafverfahren wg. Steuerhinterziehung.

Ich war vor vielen Jahren in der Versicherungsbranche tätig und daher diese deutliche Warnung an dieser Stelle.

LG

Mary

Hallo!
Beitragsnachlaß gibt es m.W. nur für die Haftpflicht, nicht auf mehr oder weniger 'freiwillige' Versicherungen , wie es Teilkasko und Vollkasko ja sind.
Natürlich muß gewährleistet sein, dass das 'begünstigte' Fahrzeug entweder vom Behinderten selbst oder 'für' den Behinderten genutzt wird. Also zum Transport eines behinderten Kindes zum Kindergarten, Arzt, Schule etc. Aber versichert ist das Fahrezeug auch auf der Rückfahrt des Elternteils ohne Kind. Ebenso sind Besorgungsfahrten für das Kind (Einkäufe, Ämterbesuche etc) abgesichert. Wir hatten früher mal ein Zweitauto auf den Namen unseres Sohnes laufen. Lt. Versicherung war es problemlos möglich, mit 'nachvollziehbarem' Grund die beiden Wagen zu tauschen. D.h. den kleineren Wagen, der auf den Namen des Sohnes lief, durch meinen Mann für eine Fahrt zur Arbeit nutzen zu lassen, damit mein Sohn und ich den 'bequemeren' Wagen für eine Fahrt zu einer weit entfernten Therapie nutzen konnten.Im Falle eines Unfalles hätte mein Mann auch keine Probleme bekommen. Den Wagen zu verleihen, wäre natürlich nicht in Frage gekommen!!
Die Mutter eines schwerstbehinderten Mädchens durfte den Wagen ihrer Tochter sogar mit zur Kur nehmen, um im Falle einer plötzlichen Erkrankung ihrer Tochter unabhängig vom öffentlichen Personenverkehr zu sein!

LG Elise

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  #12  
Alt 30.07.2005, 20:20
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
Standard RE: RE: RE: RE: Wahlmöglichkeit: kostenlose Beförderung oder Steuererleichterung für Kfz

Zitat:
Original geschrieben von Elise

Lt. Versicherung war es problemlos möglich, mit 'nachvollziehbarem' Grund die beiden Wagen zu tauschen. D.h. den kleineren Wagen, der auf den Namen des Sohnes lief, durch meinen Mann für eine Fahrt zur Arbeit nutzen zu lassen, damit mein Sohn und ich den 'bequemeren' Wagen für eine Fahrt zu einer weit entfernten Therapie nutzen konnten.Im Falle eines Unfalles hätte mein Mann auch keine Probleme bekommen.
...
Die Mutter eines schwerstbehinderten Mädchens durfte den Wagen ihrer Tochter sogar mit zur Kur nehmen, um im Falle einer plötzlichen Erkrankung ihrer Tochter unabhängig vom öffentlichen Personenverkehr zu sein!

Liebe Elise,

diese "Sonderfälle" sind schöne Beispiele für das kundenfreundliche Entgegenkommen. Ich glaube auch, daß es grundsätzlich immer eine Lösung gibt, wenn es zum Vorteil des betreffenden Kindes ist.

Ich hatte da auch einen völlig anders gelagerten Fall im Kopf:

Familie, ein Auto, der Vater hatte es eigentlich überwiegend dazu benutzt, um zur Arbeit zu kommen.

Die Familie wollte halt Geld sparen und der Vater war so "schlau" immer ein Medikament mit sich zu führen ...

Allerdings kam bei einem Wegeunfall die BG ins Spiel ... und somit war dann klar, daß dieser Weg nicht von oder zur Apotheke führte und es kam heraus, daß der Vater ohne Auto gar nicht hätte zur Arbeit kommen können ... ich wollte eigentlich vor so einem Mißbrauch der Vergünstigungen warnen.

Alles, was Du beschrieben hast, ist völlig oki. Da liegt ja auch kein "schlauer Spargedanke" im Verhalten ... Du weißt, was ich meine?

LG

Mary
__________________
... schön Dich zu lesen ...


Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den
Artikel "Krake Facebook"


Und wen Öko-Themen interessieren, hier meine neue Lieblingsseite - ganz frisch auf'm Markt: SymBioZone

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  #13  
Alt 30.07.2005, 20:40
Elise Elise ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 24.07.2005
Beiträge: 4
Standard RE: RE: RE: RE: RE: Wahlmöglichkeit: kostenlose Beförderung oder Steuererleichterung für Kfz

Zitat:
Original geschrieben von Mary

Zitat:
Original geschrieben von Elise

Lt. Versicherung war es problemlos möglich, mit 'nachvollziehbarem' Grund die beiden Wagen zu tauschen. D.h. den kleineren Wagen, der auf den Namen des Sohnes lief, durch meinen Mann für eine Fahrt zur Arbeit nutzen zu lassen, damit mein Sohn und ich den 'bequemeren' Wagen für eine Fahrt zu einer weit entfernten Therapie nutzen konnten.Im Falle eines Unfalles hätte mein Mann auch keine Probleme bekommen.
...
Die Mutter eines schwerstbehinderten Mädchens durfte den Wagen ihrer Tochter sogar mit zur Kur nehmen, um im Falle einer plötzlichen Erkrankung ihrer Tochter unabhängig vom öffentlichen Personenverkehr zu sein!

Liebe Elise,

diese "Sonderfälle" sind schöne Beispiele für das kundenfreundliche Entgegenkommen. Ich glaube auch, daß es grundsätzlich immer eine Lösung gibt, wenn es zum Vorteil des betreffenden Kindes ist.

Ich hatte da auch einen völlig anders gelagerten Fall im Kopf:

Familie, ein Auto, der Vater hatte es eigentlich überwiegend dazu benutzt, um zur Arbeit zu kommen.

Die Familie wollte halt Geld sparen und der Vater war so "schlau" immer ein Medikament mit sich zu führen ...

Allerdings kam bei einem Wegeunfall die BG ins Spiel ... und somit war dann klar, daß dieser Weg nicht von oder zur Apotheke führte und es kam heraus, daß der Vater ohne Auto gar nicht hätte zur Arbeit kommen können ... ich wollte eigentlich vor so einem Mißbrauch der Vergünstigungen warnen.

Alles, was Du beschrieben hast, ist völlig oki. Da liegt ja auch kein "schlauer Spargedanke" im Verhalten ... Du weißt, was ich meine?

LG

Mary
Hallo,Mary!
Ist schon alles klar, hab ich auch so verstanden:-))
Wollte nur daraufhinweisen, dass im Zweifelsfall nachvollziehbare Begründundgen anerkannt werden. Der von dir geschilderte Fall ist natürlich hammerhart - leider erlebe ich auch, dass dieser 'Spargedanke' mitunter seltsame Blüten treibt. Wir Betroffenen sollten schon sehr 'rechtsbewußt' mit den sog. Nachteilsausgleichen umgehen, um diese nicht zu Lasten der Behinderten zu gefährden! Auch für die Akzeptanz der 'Nichtbehinderten' gegenüber diesen 'Bevorzugungen' ist eine einwandfreie Haltung meiner Meinung nach unumgänglich.
Lieben Gruß
Elise

Eine Frage noch: Wie kann ich eigentlich direkt antworten, ohne den vorherigen Beitrag immer wieder zu zitieren?
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  #14  
Alt 30.07.2005, 20:59
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
Standard RE: RE: RE: RE: RE: RE: Wahlmöglichkeit: kostenlose Beförderung oder Steuererleichterung für Kfz

Zitat:
Original geschrieben von Elise
Wir Betroffenen sollten schon sehr 'rechtsbewußt' mit den sog. Nachteilsausgleichen umgehen, um diese nicht zu Lasten der Behinderten zu gefährden! Auch für die Akzeptanz der 'Nichtbehinderten' gegenüber diesen 'Bevorzugungen' ist eine einwandfreie Haltung meiner Meinung nach unumgänglich.
Lieben Gruß
Elise

Eine Frage noch: Wie kann ich eigentlich direkt antworten, ohne den vorherigen Beitrag immer wieder zu zitieren?

Ich bin absolut Deiner Meinung! ... Magst Du einen kaffee! ? (mal die Uhrzeit außer Acht lassen )

Also Antworten, ohne zu zitieren geht ganz einfach: es gibt unterhalb des letzen Beitrags einen Button mit "Antworten". Wenn Du den anwählst, bekommst Du auch ein Eingabeformular. Aber in dem erscheint nicht das Zitat. Oder Du löschst einfach das komplette Zitat im Formular. Dann ist es auch nicht mehr präsent.

LG
Mary
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  #15  
Alt 30.07.2005, 21:15
Elise Elise ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 24.07.2005
Beiträge: 4
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Den kaffee! nehm ich gerne. Da guck ich auch nicht auf die Uhr! Wenn ich den früher getrunken hätte, wäre mir 'antworten' vielleicht auch eher aufgefallen Danke für den Hinweis!!
LG Elise
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