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Schwerbehindertenausweis Hier können Themen zum Schwerbehindertenausweis gepostet werden. Erfahrungen, Fragen, ...

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  #21  
Alt 03.03.2006, 12:59
Nancy
 
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Hallo Evma

wenn ein behinderter Angehöriger im Haushalt lebt, gibt es meines Wissens einen Erlass von €6,94, das hiesse€ 49,95 minus €6,94, bei Sprachbehinderung sogar etwas über € 8,--

Wir haben die Vergünstigung auch, sie wird mit den Telefonaten verrechnet.
Das heißt in unserem Fall, wenn wir Call by Call vorwählen, Flatrate oder Internet-Telefonie verwenden, haben wir keinen Nutzen.

Den Betrag bekommen wir nur gut geschrieben, wenn wir über die T-com telefonieren.

Die Vergünstigung bei Sprachbehninderung mußten wir allerdings separat beantragen und ein Attest des Hausarztes beilegen.

LG
Nancy
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  #22  
Alt 03.03.2006, 13:05
Nancy
 
Beiträge: n/a
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Habe gerade nochmal nachgesehen:

Vergütung €8,72 bei einem Behinderungsgrad von mindestens 90%,
Blindheit, Taubheit oder Sprachbehinderung.
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  #23  
Alt 03.03.2006, 14:49
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evma evma ist offline
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ich verstehe nur nicht wie sie nachdem wir jetzt ganz neu den anderen tarif haben das umstellen nicht das sie uns da wieder anderst einstellen wir kommen anderst viel preiswerter zurande.lieber freigespräche als die vergünstigung.versuche schon die ganz zeit dort jemand zu erreichen nur ewig bestzt.
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  #24  
Alt 03.03.2006, 15:41
Nancy
 
Beiträge: n/a
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evma, über welchen Vertrag telefonierst Du denn Deine Freigespräche?

Ist es eine Flatrate rund um die Uhr Oder zeitlich gebunden?

Dein Vertrag wird auf keinen Fall geändert ohne Deinen Auftrag und wenn
die T-com Dir das so zusendet, hast Du bestimmt eine Möglichkeit, die Vergünstigungen abzutelefonieren.
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  #25  
Alt 03.03.2006, 15:49
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Ort: ostsee
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rund um die uhr.habe sie jetzt erreicht das heist vor einer halben stunde.sie wandeln das jetzt um das wir dadurch das wir den anderen vertrag haben nicht in die vergünstigungen kommen machen sie das anrufe aufs handy auch billiger werden.woher die angaben jetzt kammen konnte sie mir zwar auch nicht sagen aber sie meinte kann auch eine weiterleitung bzw ein alter vertrag sein der nur wieder verlängert wurde.aber ganz erlich bei den ganzen tele bei uns blicke ich eh nicht durch.kann mir noch nicht mal alle nummern merken.kann alsso auch von mir schludrigkeit gewesen sein.
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  #26  
Alt 17.03.2006, 13:33
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Bständige Begleitung erforderlich
Die Begleitperson fährt auf innerdeutschen Bus- und Bahnstrecken sowie im innerdeutschen Flugverkehr kostenlos mit.
bei Besuchen von öffentlichen Veranstaltungen oder Einrichtungen zahlt entweder der Behinderte einen ermäßigten Eintrittspreis oder aber die Begleitperson zahlt weniger oder gar nichts.

G der Mensch mit Behinderung ist gehbehindert, in seiner Bewegungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt
Inanspruchnahme der Kilometerpauschale (ohne Nachweis) von 3000 km á 0,30 €/km = 900,- €/Jahr bei der Steuererklärung oder
Geltendmachung der über 3000 km hinausgehenden behinderungsbedingten Fahrten (Nachweis durch Fahrtenbuch):
Dazu gehören grundsätzlich alle Kraftfahrzeugkosten, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, also nicht nur die unvermeidbaren Kosten zur Erledigung privater Angelegenheiten, sondern in angemessenem Rahmen auch die Kosten für Erholungs-, Freizeit- und Besuchsfahrten, soweit die Fahrleistung für Privatfahrten 15 000 km im Jahr nicht übersteigt. Die Fahrtkosten werden mit einem Kilometersatz von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer berücksichtigt. Höhere Aufwendungen sind nicht berücksichtigungsfähig.
Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr
KFZ Steuerermäßigung, wenn das Fahrzeug auf den Menschen mit Behinderung zugelassen ist. Die Steuerermäßigung wird nicht gewährt, solange das Recht zur unentgeltlichen Beförderung nach § 145 SGB IX in Anspruch genommen wird.

aG der Mensch mit Behinderung ist außerordentlich gehbehindert z.B. Rollstuhlfahrer
Inanspruchnahme der Kilometerpauschale (ohne Nachweis) von 3000 km á 0,30 €/km = 900,- €/Jahr bei der Steuererklärung oder
Geltendmachung der über 3000 km hinausgehenden behinderungsbedingten Fahrten (Nachweis durch Fahrtenbuch):
Dazu gehören grundsätzlich alle Kraftfahrzeugkosten, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, also nicht nur die unvermeidbaren Kosten zur Erledigung privater Angelegenheiten, sondern in angemessenem Rahmen auch die Kosten für Erholungs-, Freizeit- und Besuchsfahrten, soweit die Fahrleistung für Privatfahrten 15 000 km im Jahr nicht übersteigt. Die Fahrtkosten werden mit einem Kilometersatz von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer berücksichtigt. Höhere Aufwendungen sind nicht berücksichtigungsfähig.
Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr
KFZ Steuerermäßigung, wenn das Fahrzeug auf den Behinderten zugelassen ist
Anspruch auf Parkausweis für Behindertenparklätze

H der Mensch mit Behinderung ist hilflos
Inanspruchnahme des Behindertenpauschbetrages bei der Steuererklärung in Höhe von 3.700,- €
Auf Antrag werden die Aufwendungen (z.B. Haushaltshilfe), höchstens jedoch ein Betrag von 924 € im Jahr, ohne Berücksichtigung einer zumutbaren Belastung vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Voraussetzung ist ein GdB von mindestens 45.
Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr
KFZ Steuerbefreiung wenn das Fahrzeug auf den Behinderten zugelassen ist
Befreiung von der Zahlung der Hundesteuer, z.B. für einen Behinderten-Begleithund

Bl der Mensch mit Behinderung ist blind, hochgradig sehbehindert oder cerebral blind
Inanspruchnahme des Behindertenpauschbetrages bei der Steuererklärung in Höhe von 3.700,- €
Inanspruchnahme des Pflegepauschbetrages in Höhe von 924 €
Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr
KFZ Steuererbefreiung wenn das Fahrzeug auf den Behinderten zugelassen ist
Befreiung von der Zuzahlung der Hundesteuer, z.B. für einen Behinderten-Begleithund
Ermäßigung beim Postversand, Rundfunkgebührenbefreiung und Telefongebührenermäßigung
Anspruch auf Behindertenausweis

RF der Mensch mit Behinderung ist an der Teilnahme an öffentl. Veranstaltungen gehindert
Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung wird formlos beim Sozialamt gestellt
Antrag auf Telefongebührenermäßigung und ermäßigte Anschlussgebühr wird bei der Telekom beantragt





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  #27  
Alt 17.03.2006, 13:35
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Merkzeichen haben folgende Bedeutung: Ständige Begleitung des Menschen mit Behinderung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist notwendig
Der Mensch mit Behinderung ist blind
Der Mensch mit Behinderung ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt bzw. erheblich gehbehindert
Der Mensch mit Behinderung ist außergewöhnlich gehbehindert
Der Mensch mit Behinderung ist hilflos
Der Mensch mit Behinderung erfüllt die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und die Nachteilsausgleiche bei den Telefongebühren

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  #28  
Alt 17.03.2006, 13:43
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evma evma ist offline
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Steuerermäßigung bei Schwerbehinderung
Vergünstigungen stehen behinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 25 zu. Wer keinen Schwerbehinderten-Ausweis hat, da seine Behinderung unter einem GdB von 50 liegt, muss durch die Behinderung in seiner körperlichen Beweglichkeit eingeschränkt sein oder eine Rente beziehen oder infolge einer typischen Berufskrankheit behindert sein, um eine solche Steuervergünstigung zu erreichen. Die mit einer Behinderung verbundenen außergewöhnlichen Belastungen werden dann entweder durch steuermindernde Pauschbeträge oder durch den Nachweis der tatsächlich erhöhten Aufwendungen abgegolten.


Pauschbeträge
Folgende Pauschbeträge können gegenwärtig nach 33 b Einkommensteuergesetz (ESTG) beansprucht werden:


Bei einem Grad der Behinderung in v. H Pauschbetrag in €
von 25 und 30 310,-
von 35 und 40 430,-
von 45 und 50 570,-
von 55 und 60 720,-
von 65 und 70 890,-
von 75 und 80 1.060,-
von 85 und 90 1.230,-
von 95 und 100 1.420,-


Blinde sowie dauernd hilflose Behinderte erhalten einen Pauschbetrag von 3 700 € jährlich. Die Merkmale "blind" und "hilflos" müssen auf dem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BI" oder "H" gekennzeichnet sein, oder durch einen Bescheid über die Einstufung in Pflegestufe III nachgewiesen werden. Liegen die tatsächlichen Aufwendungen höher als die Pauschbeträge, kann es günstiger sein, auf diese zu verzichten und die außergewöhnlichen Belastungen durch den Nachweis der tatsächlich erbrachten höheren Aufwendungen geltend zu machen. Die Aufwendungen müssen dann allerdings einzeln nachgewiesen werden.



Übertrag der Pauschbeträge vom Kind auf die Eltern
Nimmt der behinderte Mensch die Pauschbeträge nicht selbst in Anspruch, können sie auf Antrag auf die Eltern übertragen werden. Das gilt auch für Pflegeeltern oder Geschwister, die den behinderten Menschen in ihrem Haushalt aufnehmen, wenn kein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern mehr besteht.

Zusätzlich zu diesem Pauschbetrag kann zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden volljährigen Kindes bei auswärtiger Unterbringung ein Freibetrag in Höhe von 924,- € geltend gemacht werden.

Der Freibetrag vermindert sich um die Einkünfte des Kindes, soweit diese 1.848 € im Jahr übersteigen.

Das Schulgeld für den Besuch einer Privatschule wird neben diesem Pauschbetrag nur dann steuerlich berücksichtigt, wenn nachgewiesen werden kann, dass für das behinderte Kind keine geeignete öffentliche Schule oder schulgeldfreie Privatschule vorhanden ist.



Geltendmachung außergewöhnlicher Belastungen
Neben diesen Pauschbeträgen können zusätzlich folgende weitere außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, und zwar entweder für den behinderten Steuerpflichtigen selbst oder für die Eltern behinderter Kinder:


für die Haushaltshilfe bei Hilflosigkeit des behinderten Menschen: 924,- €
für den Heimaufenthalt, wenn der Steuerpflichtige oder sein Ehegatte in einem Heim lebt, ohne pflegebedürftig zu sein: 624,- €
erfolgt die Unterbringung zur dauerhaften Pflege: 924,- €





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  #29  
Alt 20.03.2006, 18:08
Conny Conny ist offline
Forenhexe
 
Registriert seit: 07.02.2006
Ort: Wilhelmshaven
Beiträge: 2.501
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Wow eva,

das sind aber wirklich sehr informative und hilfreiche Texte!
Schön, dass du das hier reingestellt hast!

Das kann ich mir gleich ausdrucken und gut für die Elternberatung gebrauchen!
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  #30  
Alt 20.03.2006, 18:11
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evma evma ist offline
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Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
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connie ich gestehe ich kann kopieren ,aber dein lob ging mir runter wie honig danke:-) aber ich fand das gerade hier fürs netzwerk wichtig weil es alles hand und fuss hat und so im gesetz verankert ist
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