| Schwerbehindertenausweis Hier können Themen zum Schwerbehindertenausweis gepostet werden. Erfahrungen, Fragen, ... |

28.01.2008, 21:27
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Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
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Registriert seit: 01.04.2005
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Zitat:
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Zitat von Larri1
kann unsere Tochter schon an öffentliche Veranstaltungen teilnehmen oder auch z.B. ins Kino gehen und sich einen Film anschauen,
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Natürlich kann sie da hingehen, aber sie hat Nachteile gegenüber anderen. Und die werden dadurch ausgeglichen.
Das ist alles.
Unbedingt beantragen.
flipy
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Ich bin der Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht. Ich kann Hinweise geben, aber für eine Rechtsberatung sucht bitte einen Anwalt Eures Vertrauens auf.
Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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29.01.2008, 16:30
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Forenfrischling
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Registriert seit: 09.01.2007
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Merkzeichen "rf"
Hallo Eva,
also ich werde das Merkzeichen "rf" beantragen, aber so sicher, ob es uns auch wirklich zusteht, bin ich mir da nicht, weil laut Definition heißt es ja: Geistige Behinderte die ständig nicht an öffentliche Veranstaltungen teilnehmen können, weil sie z.b. befürchtet werden muss, dass sie durch motorische Unruhe, lautes Sprechen oder aggresives Verhalten Veranstaltungen stören. Also wenn ich mir da unsere Tochter so betrachte, fällt sie schon in der Öffentlichkeit etwas vom Verhalten her auf, aber es stört nicht so sehr. 100% sicher, bin ich mir da bei dem Merkzeichen H, dass uns auf jeden Fall zusteht, da unsere Tochter leider nichts von alleine macht.
Viele Grüsse
Anja 
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29.01.2008, 16:42
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 01.08.2005
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beantrage es ,und warte in ruhe ab.nur wer beantragt kann etwas bekommen.liebe grüße eva
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25.02.2008, 09:56
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Grünschnabel
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Registriert seit: 29.11.2005
Ort: Struxdorf (Schleswig-Holstein)
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Definition Buchstabe H
Hallo,
habe jetzt gelesen (Buch: Autistische Menschen zwischen Jugend- und Behindertenhilfe), dass autistische Kinder und Erwachsene in den meisten Fällen Anspruch auf Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz haben.
Ich zitiere:
Dies liegt daran, dass sie vieles an alltäglichen Aufgaben des Aufstehens und Zubettgehens, der Hygiene, der Bekleidung und der Ernährung zwar theoretisch verstehen und körperlich auch durchführen können, dass sie aber häufig dazu sehr intensiv angeleitet werden müssen. Auch solche Hilfen der Anleitung fallen unter die Bestimmungen des SGB XI.
Meine Frage: gilt das auch für den Buchstaben H im Schwerbehindertenausweis?
Denn genau dieser Satz trifft auf meine Tochter zu. Jedoch wird uns das "H" immer wieder verwehrt.
Wäre schön, wenn jemand darüber Bescheid wüsste und mir berichten könnte.
Gruß, Gabriele
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25.02.2008, 10:01
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 01.08.2005
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wir haben das h aufgrund björns autismus bekommen.björn versteht zwar dinge des täglichen lebens aber in situationen die nicht so oft sind muß er immer wieder angelehrnt bekommen und ist hilflos
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