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  #1  
Alt 24.01.2008, 08:08
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
Standard Assistenz im privaten Umfeld (z. B. Urlaub) - wer ist Kostenträger? - Niedersachsen

Assistenz im privaten Umfeld (z. B. Urlaub) - wer ist Kostenträger? - Niedersachsen

Hallo,

wir haben heute eine Anfrage per Email erhalten:


Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Sohn it einer Muskelerkrankung, der als Rollstuhlfahrer in vielen Situationen auf Hilfe angewiesen ist. In der Schule (Regelgymnasium) wird er von einem Zivi begleitet. Nun stellt sich uns die Frage , wer evtl. die Kosten für eine Begleitperson z. B. während eines Urlaubs ohne Eltern oder während eines Konfirmandenwocheendes übernimmt. Der zivi wird über Eingliederungshilfe vom Landkreis übernommen. Der Landkreis fühlt sich nicht zuständig bei privaten Aktivitäten. Wir wohnen in Niedersachsen. Über Informationen würden wir uns sehr freuen.


Mein erster Gedanke war Verhinderungspflege - weiß jemand von Euch, ob es weitere Möglichkeiten gibt?

Vielen Dank für Eure Mithilfe

Werde der Familie den Link zu diesem Thema geben.

LG

Mary
__________________
... schön Dich zu lesen ...


Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den
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  #2  
Alt 24.01.2008, 08:59
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo,

neben der Verhinderungspflege gibt es bei erhöhtem Pflegebedarf die Möglichkeit einer ergänzenden Leistung von €460, die durch die Pflegekasse pro Kalenderjahr erstattet wird. Dieser Betrag braucht nicht zwingend für pflegerische, medizinische oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten verwendet zu werden, es ist möglich, diese zusätzliche Leistung für Betreuung in Anspruch zu nehmen.

Wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht benötigt, darf der gesamte oder übrig bleibende Betrag mit in das nächste Kalenderjahr genommen werden.

Z.Bsp.: Wird 2008 keine zusätzliche Hilfe benötigt, ist in 2009 eine Summe von €920 verwendbar.

Hierzu muss ein gesonderter Antrag bei der betreffenden Pflegekasse gestellt werden.


LG
Nancy

Geändert von Nancy (24.01.2008 um 09:02 Uhr).
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  #3  
Alt 15.10.2008, 11:32
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
Standard

Hallo,

inzwischen gab es ja gesetzliche Veränderungen - so wurde in der Pflegeversicherung der Bereich für die Betreuung durch Dritte ab dem 1.7.08 neu geregelt und außerdem gibt es jetzt noch die Möglichkeiten des Persönlichen Budgets - daher bitte auch die Themen zum

Persönlichen Budget

lesen.

LG Mary
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... schön Dich zu lesen ...


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