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Urteil des Bayerischen VGH zu "Zwei-Lebensraum-Prinzip"
Zitat:
Ich leite Ihnen im Anhang einen Artikel von Frau Dr. Wendt (BV
Lebenshilfe) zum Urteil des Bayerischen VGH weiter, in dem das
"Zwei-Lebensraum-Prinzip" erstmals gerichtlich bestätigt wurde.
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Die Diakonie Neuendettelsau in Bayern hat vor dem Bayr. VGH ein wichtiges Urteil erstritten, gegen das allerdings noch die Nichtzulassungsbeschwerde vor der BVerwG rechtsanhängig ist. Erstmals hat ein Obergericht in einer sehr guten Begründung das sog. "Zwei-Lebensraum-Prinzip", den lebenslangen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe in einer vom Wohnheim getrennten Tagesförderstätte als Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, bestätigt . Ich übersende das von mir besprochene Urteil in Anlage, es wird im RdLh 2-06 erscheinen. Es wird im Internet unter den Stichworten Wohnen/wohnen und Recht sowie Recht/Sozialhilfe zu finden sein.
Viele Grüße
S.Wendt
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(Email Büro Hüppe, MdB)
Die doc-Datei befindet sich im Anhang.
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