Persönliches Budget für Elternassistenz
Persönliches Budget für Elternassistenz
Behinderte Eltern erstreiten sich Elternassistenz – erste Bewilligung eines Persönlichen Budgets wurde bekannt.
Mit Bescheid vom 20.11.09 wurde einer körperbehinderten Mutter von 2 Kindern Persönlichen Budgets für Elternassistenz als Teilhabeleistung bewilligt.
In der Begründung der Bewilligung heißt es: „Entsprechend der neueren Rechtsprechung ist die Pflege und Erziehung eines Kindes ein Grundbedürfnis von behinderten und nichtbehinderten Eltern. Die Verantwortungsübernahme der Eltern für ihr Kind ist eine zentrale Frage der Teilhabe der Eltern am Leben in der Gemeinschaft“.
Die Erforderlichen Hilfen von 18 Stunden pro Woche wurden als Eingliederungshilfe gemäß §54 SGB XII in Verbindung mit § 55 SGBIX anerkannt. Den Antrag hatte die Mutter im Jahr 2006 gestellt und zwischendurch den Petitionsausschuss des Landtages NRW angerufen. Dieser bestätigte den grundsätzlichen Bedarf der Mutter.
„Wir freuen uns mit den Mutter über diesen Bescheid. Wir hoffen, dass es nun anderen Eltern schneller gelingt, behinderungsbedingte Unterstützung bei der Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu erhalten. Damit ist wieder ein kleiner Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geschafft, in der sich Deutschland verpflichtet hat, Menschen mit Behinderung in ihrem Grundrecht auf Elternschaft zu unterstützen.“ sagt Kerstin Blochberger vom Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern – bbe e.V.
V.i.S.d.P. Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern – bbe e.V.
Quelle: Pressemitteilung BBE e.V.
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