| SO NICHT !!! Hier können dumme Sprüche usw. öffentlich gerügt werden ... |

25.05.2008, 11:12
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 01.08.2005
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betr björns arbeitsunfall vom 14.4.2008
habe in unserer post dieses schreiben erhalten was björns arbeitsunfall betrift.er war ja am fugenschneiden und dabei hat er sich das knie verdreht.dieses schreiben hatten wir in der post als wir gestern von unseren urlaub zurückgekommen sind .ich schreibe ganz bewust auch die agzeichennummer reinich schreibe nur die zeilen die sie angekreutzt haben
ag ao21505200800487
name björn kirsch
unfall vom 14.4.2008
heilverfahren bei arbeitsunfällen $$6ff des vertrages arzte unfallversicherungsträger
ihr bericht vom 16.4.2008
sehr geehrte damen und herren
bitte beachten sie nur die angekreutzen zeilen
die leistungspflicht der berufsgenossenschaft liegt nicht vor.wir übernehmen keine weitere behandlungskosten.
sie haben einen anspruch auf vergütung der heilbehandlung nur bis zu dem tag ,an dem ihnen diese mitteilung zugeht.danach ist bei krankenversichterten die krankenkasse, sonst d.versichterte selbst kostenträger
wir bitten sie
die allgemeine ,besondere heilbehandlung sofort abzubrechen
keine besondere heilbehandlung einzuleiten
keine nachschau durchzuführen
begründung
ein arbeitsunfall im sinne des gesetzes liegt nicht vor.
mit freundlichen grüßen
im auftrag herr xxxxx
Geändert von evma (25.05.2008 um 11:52 Uhr).
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25.05.2008, 16:42
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Zitat:
begründung
ein arbeitsunfall im sinne des gesetzes liegt nicht vor.
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Gegen den Bescheid würde ich umgehend Widerspruch einlegen mit schriftlicher Aussage des Betreuers der Aussengruppe.
Darf ja wohl nicht wahr sein....
LG und viel Glück,
Nancy
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25.05.2008, 17:25
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Grünschnabel
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Registriert seit: 19.05.2008
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Ich würde mich auf keine diskusionen ein lassen und auf geltenes Recht berufen siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsunfall
__________________
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25.05.2008, 19:27
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 01.08.2005
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danke euch für den zuspruch.wir gehen jetzt morgen früh zum kernspinnt in lübeck und ich rufe danach bei der berufsgenossenschaft an,und werde zur not auch klagen.weil wie ich die sache sehe unsere kasse wird sich weigern die kosten zu bezahlen was ja auch rechtens ist und dann sitzen wir drauf.aber es war ein arbeitsunfall und björns knie sieht durch die schiene auch sehr schlimm aus.ist alles blutunterlaufen
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25.05.2008, 19:38
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Zitat:
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Zitat von evma
danke euch für den zuspruch.wir gehen jetzt morgen früh zum kernspinnt in lübeck und ich rufe danach bei der berufsgenossenschaft an,und werde zur not auch klagen.weil wie ich die sache sehe unsere kasse wird sich weigern die kosten zu bezahlen was ja auch rechtens ist und dann sitzen wir drauf.aber es war ein arbeitsunfall und björns knie sieht durch die schiene auch sehr schlimm aus.ist alles blutunterlaufen
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Die Berufsgenossenschaft hat auch für die Folgekosten eines Arbeitsunfalles aufzukommen, sogar bishin zur Zahlung einer Rente bei durch den Unfall eingeschränkter Erwerbsfähigkeit oder gar Erwerbsunfähigkeit.
Lasst euch das nicht gefallen. Das war definitiv ein Areitsunfall.
LG und gute Besserung für Björn,
Nancy
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25.05.2008, 20:18
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 28.03.2005
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Hallo Evma,
welche Berufsgenossenschaft ist das eigentlich?
LG
Mary
__________________
... schön Dich zu lesen  ...
Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den Artikel "Krake Facebook"
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25.05.2008, 20:23
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 01.08.2005
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berufsgenossenschaft für gesundheitsdienst und wohlfahrtspflege hamburg bgw abgekürzt
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25.05.2008, 20:46
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 28.03.2005
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Hallo Evma,
schade, auf deren Website ist nichts zu deren Statuen zu finden.
Aber ist schon manchmal komisch wie man da zugeordnet wird. Die machen ja überwiegend den Bereich von Pflegeberufen oder Medizinischen Dienstleistern und dann noch die Friseure ... also vermutlich kennen sie sich gar nicht mit den Außenarbeiten der WfB von Björn aus ...
Feste die Daumen drücke, dass sich bald alles zum Besseren wendet!
LG
Mary
__________________
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25.05.2008, 21:04
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Forengeist
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Registriert seit: 10.10.2007
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Hallöchen, liebe Evma,
bin gerade von meiner Tour zurück und lese Hier Deine Klagen.
Frage, darf er als Schwerstbehinderter überhaupt Fugenschneiden? Wenn nicht, müsste man diesen "Unfall" ganz anders einordnen, wer käme dann dafür infrage?
Überleg doch mal, ob man aus dieser Sicht nich was anderes in Betracht ziehen könnte!
Liebe Grüße
ria.roos
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25.05.2008, 21:05
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 01.08.2005
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Zitat:
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Zitat von ria.roos
Hallöchen, liebe Evma,
bin gerade von meiner Tour zurück und lese Hier Deine Klagen.
Frage, darf er als Schwerstbehinderter überhaupt Fugenschneiden? Wenn nicht, müsste man diesen "Unfall" ganz anders einordnen, wer käme dann dafür infrage?
Überleg doch mal, ob man aus dieser Sicht nich was anderes in Betracht ziehen könnte!
Liebe Grüße
ria.roos
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doch fugenschneiden ist eine tägliche arbeit die sie tag für tag verrichten unter anderen.sie sind ja als gärtner in der werkstatt
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