 |
Teammitglied - Entscheidungsträger
|
|
Registriert seit: 28.03.2005
|
|
Betrug: Rund 250.000 Euro in die eigene Tasche ...
Hallo,
in Dortmund wird vor dem Landgericht ein Betrugsdelikt verhandelt. Hier der Artikel aus der örtlichen Presse:
Zitat:
Betrug war gut getarnt
Viel tiefer kann man kaum noch fallen: Im Alter von 61 Jahren steht ein ehemaliger Mitarbeiter des Schulverwaltungsamtes vor den Trümmern seiner Existenz. Einst als engagierter Sozialarbeiter gefeiert, droht ihm nun sogar das Gefängnis. Außerdem ist er finanziell ruiniert.
Im Betrugsprozess am Dortmunder Landgericht hat Staatsanwalt Ernst-Rainald Brömmelmeier gestern zweieinhalb Jahre Haft gefordert. Bewährung wäre damit nicht mehr möglich. Der Angeklagte hatte gestanden, das Arbeitsamt um rund 250 000 Euro betrogen zu haben. Er kassierte Fördergelder für Integrationsprojekte, steckte sie jedoch zum Teil in die eigene Tasche.
Der Betrug war angeblich ganz einfach. Alles, was der Stadtangestellte dazu brauchte, war ein gutes Projekt. Und das hatte er mit der Gründung des Vereins zur Förderung multikultureller Aktivitäten auf jeden Fall. "Die Politiker haben ihm applaudiert", sagte sein Dortmunder Verteidiger Christian Hüsken in seinem Plädoyer. Der 61-Jährige habe ein extrem hohes Ansehen genossen.
Vielleicht wäre das ja auch heute noch so, hätte der Ex-Angestellte des Schulverwaltungsamtes nicht irgendwann damit begonnen, Fördergelder abzuzweigen oder anderen Zwecken zuzuführen. Zum Beispiel für den Reitverein seiner Kinder. "Er hat die Übersicht verloren", sagte sein Verteidiger. "Er hat zweckgebundene Mittel nach Gutsherrenart verteilt", meint der Staatsanwalt.
Dass er nicht härter bestraft werden soll, hängt laut Ankläger einzig und allein mit der Europäischen Menschenrechtskonvention zusammen, nach der jeder Angeklagte ein Anrecht auf eine zeitnahe Verhandlung hat. Das ist in dieser Sache jedoch bei weitem nicht mehr der Fall.
Die illegalen Machenschaften sind schon Ende 1998 aufgefallen. Trotzdem dauerte es noch über sieben Jahre, bis der Prozess beginnen konnte. Der Staatsanwalt: "Ansonsten hätte ich vier Jahre Haft beantragt." Die 3. Strafkammer des Dortmunder Landgerichts will das Urteil am morgigen Donnerstag verkünden. - jh
09. Mai 2006 | Quelle: Ruhrnachrichten
|
__________________
... schön Dich zu lesen  ...
Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den Artikel "Krake Facebook"
Und wen Öko-Themen interessieren, hier meine neue Lieblingsseite - ganz frisch auf'm Markt: SymBioZone
|