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  #1  
Alt 18.10.2008, 21:24
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.994
Standard Bundesrat: durch geringere Übernahme von Anwaltskosten Hartz-IV-Klagewelle drosseln

Bundesrat: durch geringere Übernahme von Anwaltskosten Hartz-IV-Klagewelle drosseln


Die Klagewelle wg. Hartz IV alarmiert Länder und Gerichte und provoziert Gegenmaßnahmen. Nun soll die Kostenübernahme bei Rechtsberatung für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger eingeschränkt werden. Anwaltskosten übernahmen bisher, in aussichtsreichen Fällen, die Länder - für Betroffen mit geringem Einkommen fiel nur eine geringe Eigenbeteiligung an. Jetzt soll durch Verknappung und Verteuerung der Beratung die Einstiegsschwelle für Klagen angehoben werden: Wo kein Anwalt für den Kläger, da kein Richter?


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  #2  
Alt 18.10.2008, 21:27
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.994
Standard

Ich frage mich hierbei, ob das dem Grundgesetz entspricht ...

Viele Menschen mit Behinderung sind auf Hartz IV angewiesen und so manche Regelungen scheinen ja nicht in Ordnung zu sein. Wenn dann nicht einmal die Beratung ermöglicht wird, könnte das mit dem Grundgesetz kollidieren.
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  #3  
Alt 19.10.2008, 02:00
Benutzerbild von Flipy
Flipy Flipy ist offline
Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
 
Registriert seit: 01.04.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.195
Standard

Ich habe da eine gespaltene Meinung.

flipy
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Ich bin der Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht. Ich kann Hinweise geben, aber für eine Rechtsberatung sucht bitte einen Anwalt Eures Vertrauens auf.

Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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