| SO NICHT !!! Hier können dumme Sprüche usw. öffentlich gerügt werden ... |

22.04.2009, 15:21
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Fingerwundschreiber
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Registriert seit: 17.02.2007
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Bedrohung durch Mitschüler
Erneut wurde unsere Tochter Larissa (inzwischen zum 3'te Mal, davon jetzt das 2'te Mal innerhalb dieser Woche) bedroht. Der betreffende Junge (ist in der Oberstufe) wurde schon zum Direktor zitiert und mehrfach das Gespräch gesucht. Heute erst war ein erneutes Gespräch zwischen der Schulleitung und dem Jungen.
Anscheinend nützte das nichts. Auch heute wurde sie wieder bedroht in dem er sagte "Ich töte deine ganze Familie". Als mein Mann die Busbegleitung darauf ansprach warum sie in diesen Fällen nicht eingreifen würden war deren Antwort nur "Diese Drohungen sind ja nicht erst zunehmen und außerdem wäre das Sache der Schule und nicht deren Angelegenheit!"
Mein Mann dachte er hörte nicht richtig, als dann noch der Satz kam.... " Außerdem wissen Sie ja was wir hier fahren!" Hallo ?!  
Eine Beschwerde beim Busunternehmer nützt nichts, denn er ist der Fahrer des Schulbusses unserer Tochter und kam meinem Mann mit den obrig genannten Sprüchen  .
Erneut haben wir jetzt die Schulleitung kontaktiert, die uns nun die Nummer der Wohngruppe des Jungen mitgeteilt hatte. Zudem werden wir uns jetzt an das Schulamt wenden udn uns über diesen Busunternehmer beschweren. Zu Not machen wir das auch Öffentlich.....
Unverschämt.  Da tut sich doch die Frage auf warum bei diesem Busunternehmen unfähige Personen beschäftigt werden... Sorry, aber das ist jetzt innerhalb 2 Monate zum dritten mal....
Beim ersten Vorfall bekam Larissa zu hören...."Selbst schuld, wenn du dich dort hinsetzt!" Stimmt aber nicht, sie wurde ja dort hingesetzt....beim zweiten Mal "Dann muß du dich an die Schule wenden" und heute die oben Kursiv fett gesetzten Sprüche 
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Optimisten sind Menschen, die die Dinge nicht so tragisch nehmen wie sie sind. (Karl Valentin)
Geändert von die_elfe1974 (22.04.2009 um 15:25 Uhr).
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22.04.2009, 15:44
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Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
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Registriert seit: 01.04.2005
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Oberstufe ist 11 Klasse?
Ergo 17-18?
Ein leider bekannter von mir hat gerade 100 Tagessätze wegen Beleidigung bekommen. Hier Jugendstrafrecht.
Das zu dem Schüler:
Zum Busunternehmen:
Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, weil er seiner Aufsichts- Fürsorgepflicht nicht nachkommt. (oder so - ich arbeite dran)
http://www.opferperspektive.de/Berat...ahren/388.html
Flipy
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Ich bin der Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht. Ich kann Hinweise geben, aber für eine Rechtsberatung sucht bitte einen Anwalt Eures Vertrauens auf.
Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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22.04.2009, 15:51
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Fingerwundschreiber
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Registriert seit: 17.02.2007
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Sie geht auf eine Förderschule für geistige Entwicklung, d. h. die oberstufe betrifft die Schüler ab 14 Jahren..... Der betreffende Junge ist genau wie meine Tochter in der geistigen Entwicklung zurück geblieben.....
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Optimisten sind Menschen, die die Dinge nicht so tragisch nehmen wie sie sind. (Karl Valentin)
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22.04.2009, 16:19
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 01.08.2005
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den jungen kann man aufgrund seiner behinderung rechtlich ncht belangen.der busfahrer hat aber sorge zu tragen das deine tochter unbeschadet auch ohne drohungen nach hause kommt.sollte dies nicht möglch sein aufsichtsbeschwerde und auch weitergehen solche fahrer sind nicht tragbar.gegen den busfahrer beschwerde beim schulamt.zwecks seiner einstellung die er ja kundgetan hat.eventuel larissa nicht mehr zur schule schicken den solch einen fahrer der diese einstellung hat würde ich mein kind nicht anvertrauen.dies dem schulamt mitteilen eventuel der presse
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22.04.2009, 20:02
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Forengeist
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Registriert seit: 10.10.2007
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Hallöchen,
das sind gute Ratschläge, die sollte man befolgen, nicht zögerlich sein. Ich selbst habe allerlei mit solchen Fahrern erlebt, keine Gnade walten lassen!
Wenn Beschwerden momentan auch nicht helfen, immer einen Schritt weiter gehen, aufmerksam machen auf diese Zustände, Behörden und Politiker einschalten, unbedingt!!!
Gruß
Ingrid
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22.04.2009, 20:13
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 28.03.2005
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Hallöchen,
hier erst einmal folgende Frage:
Wer ist zuständig für die Vergabe der Fahrdienstaufträge?
Schulamt? Oder (was ich eher vermute) Landschaftsverband?
Das wären dann auch die Ansprechpartner für Beschwerden über den Fahrdienst. Bzw. Ansprechpartner für Lösungsmöglichkeiten wie z. B.: der Junge könnte einzeln befördert werden (damit er andere Kinder nicht mehr bedrohen kann)
Ich würde auch die Behindertenbeauftragte für die Stadt Dortmund, Christiane Vollmer >>> Link zu deren HP einschalten und um Mithilfe bitten.
Argument: Drohung traumatisiert Deine Tochter und führt somit u. U. zu einer zusätzlichen Seelischen Behinderung.
Was man auch noch prüfen könnte / sollte, ob ein Strafantrag gegen den Busfahrer gestellt werden kann bzw. soll ...
Wegen Unterlassene Hilfeleistung und damit fahrlässige Körperverletzung (seelischer Schaden = Körperverletzung).
Gleiches gilt dann selbstverständlich auch für Verantwortliche in der Schulleitung usw. ... jeder, der Hilfe unterlässt, obwohl er helfen könnte macht sich mitschuldig und nimmt eine Körperverletzung billigend in Kauf - das ist ein Straftatbestand. (Und hat u. U. auch disziplinarische Konsequenzen - für Bedienstete im Öffentlichen Dienst)
Das mal nur ganz kurz ... spontan ...
LG Mary
__________________
... schön Dich zu lesen  ...
Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den Artikel "Krake Facebook"
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23.04.2009, 05:41
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Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
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Registriert seit: 01.04.2005
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Wenn er vorwiegend Behinderte Kinder transportiert hat er eine größere Aufsichtspflicht als bei nicht behinderten.
flipy
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23.04.2009, 05:54
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Zitat:
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Zitat von Flipy
Wenn er vorwiegend Behinderte Kinder transportiert hat er eine größere Aufsichtspflicht als bei nicht behinderten.
flipy
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Hallo Flipy,
in dem betreffenden Schulbus sind ja nur behinderte Kinder. Es handelt sich um den Fahrdienst einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung.
LG Mary
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23.04.2009, 06:22
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Fingerwundschreiber
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Registriert seit: 17.02.2007
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Guten Morgen erst einmal...
Danke für eure Antworten und auch für deinen Rat Mary, den habe ich sofort beherzigt und micht an Fr. Vollmer per Email gewandt.... bin gespannt auf ihre Antwort. Wir werden uns zudem heute an das Schulamt wenden, das meines Wissens nach für die Vergabe der Fahrdienstaufträge zuständig ist.
 Ich bin nicht gewillt, daß einmal mehr unter dem Teppich zu kehren, daß Maß ist voll  Und vor allem der letzte Satz, mit dem unsere Kinder und alle anderen behinderten Menschen diskreminiert wurden......
Ich halte euch auf den laufenden....
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23.04.2009, 06:44
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 28.03.2005
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Liebe Elfe,
das mit dem letzten Satz kann man auf verschiedene Weisen auslegen und es muss nicht einmal böse gemeint sein - ob ein diskreminierender Hintergrund besteht, kann man nur dann richtig beurteilen, wenn man die betreffende Person selbst kennt.
Wenn man selbst als Elternteil sauer ist, dann empfindet man Äußerungen auch schnell anders, als sie gemeint ist.
Daher: Bitte sprecht einmal in Ruhe untereinander (Du und Dein Mann), ob es sich wirklich um eine Diskreminierung handelt oder ob durch diese besondere Situation die Äußerung diskreminierend empfunden wurde ...
Ganz liebe Grüsse
Mary
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