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  #1  
Alt 01.09.2009, 17:05
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.950
Standard Kontrolleur verweist Behinderte erneut des Zuges

Endstation Bahnsteig
Kontrolleur verweist Behinderte erneut des Zuges


Schwerte-Ergste. Ein Bahn-Kontrolleur hat den Fahrausweis einer geistig behinderten Frau nicht anerkannt, ihr ein Bußgeld aufgebrummt und sie mitsamt ihres Freundes in Schwerte auf dem Bahnsteig stehen lassen. Das gleiche war ihr schon im April passiert. Damals hatte die Bahn den Vorgang bestritten.
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Jetzt hat es Hans-Günter Rösener schriftlich: Ein Bahn-Kontrolleur hat die Fahrerlaubnis seiner geistig behinderten Tochter nicht anerkannt, ihr ein Bußgeld aufgebrummt und sie mitsamt ihres Freundes in Schwerte auf dem Bahnsteig stehen lassen.
Ähnlich war es der 21-Jährigen im April dieses Jahres ergangen. Damals war sie schon vor Fahrtantritt des Zuges verwiesen worden. Die Bahn hatte abgestritten, dass einer ihrer Mitarbeiter verantwortlich war.
Aufklärung gefordert

Der Vorfall am 20. April hatte ordentlich Staub aufgewirbelt. CDU-Bundestagsabgeordneter Hubert Hüppe, Behindertenbeauftragter seiner Fraktion, hatte Aufklärung eingefordert. Wie kann es sein, hatte er seinerzeit wissen wollen, dass Bahn-Bedienstete die beglaubigte Kopie eines Behindertenausweises in Verbindung mit dem Begleitschein des Landschaftsverbands nicht als Fahrschein anerkennen? Wie ist es möglich, dass eine behinderte junge Frau völlig allein auf dem Bahnsteig stehengelassen wird?
DB Regio-Vorstandsvorsitzender Ulrich Homburg hatte dem Abgeordneten kurz und knapp geantwortet: Eine Beteiligung seiner Mitarbeiter habe „nicht nachgewiesen werden” können.
"Fahrpreisnacherhebung"

Das dürfte sich diesmal anders darstellen.

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  #2  
Alt 01.09.2009, 19:49
Benutzerbild von Flipy
Flipy Flipy ist offline
Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
 
Registriert seit: 01.04.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.148
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Irgendwie kommt mir das bekannt vor.

Flipy
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Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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  #3  
Alt 01.09.2009, 19:50
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

das ist ja das letzte
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  #4  
Alt 01.09.2009, 20:47
Benutzerbild von die_elfe1974
die_elfe1974 die_elfe1974 ist offline
Fingerwundschreiber
 
Registriert seit: 17.02.2007
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Beiträge: 581
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Unfassbar.... wenn ich daran denke, daß Larissa soetwas auch passieren kann MAn wie ignorant und Faul kann man eigentlich sein? Faulheit ließe sich ja noch entschuldigen, aber Ignoranz?
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Optimisten sind Menschen, die die Dinge nicht so tragisch nehmen wie sie sind. (Karl Valentin)
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  #5  
Alt 29.09.2009, 22:10
Benutzerbild von angelika
angelika angelika ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 08.02.2006
Ort: rotterdam und wien
Beiträge: 7.502
Standard Antwort von Bahn-Chef unbefriedigend

Antwort von Bahn-Chef unbefriedigend

( Quelle: kobinet-Nachrichten )
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn, Dr. Rüdiger Grube, hat das strenge Vorgehen gegen eine behinderte Frau verteidigt, die zweimal aus dem Zug verwiesen wurde, weil sie nur eine Kopie ihres zur Fahrt berechtigten Behindertenausweises dabei hatte. Antwort von Bahn-Chef unbefriedigend - mehr dazu
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Der Weg von Mensch zu Mensch,
ist oft weiter und schwieriger,

als der Weg von der Erde zum Mond.
angie
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  #6  
Alt 28.01.2010, 17:24
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.950
Standard Fehlverhalten von Schaffnern betrifft auch nicht behinderte ...

Hallöchen,

vor wenigen Tagen wurde eine 16-jährige bei - 19 Grad (!!!) aus dem Zug geworfen, weil sie ein falsches Ticket gekauft hatte (2 Euro zu wenig bezahlt)

Unglaublich!

Das Problem der Fehlverhalten von Schaffnern betrifft also auch nicht behinderte Menschen und muss genauso in die Öffentlichkeit. Daher hier ein Hinweis auf den Artikel:


Schaffnerin wirft 16-Jährige in kältester Nacht aus dem Zug

In der bislang kältesten Nacht des Jahres hat eine Schaffnerin der Deutschen Bahn in Brandenburg eine Schülerin bei minus 19 Grad Celsius aus dem Zug geworfen, weil sie die falsche Fahrkarte gelöst hatte. Die 16-Jährige habe ein Ticket für nur 5,10 Euro vorweisen können, die Strecke sei aber zwei Euro teurer gewesen, sagte ein Bahn-Sprecher. Er nannte das Verhalten der Mitarbeiterin inakzeptabel.


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  #7  
Alt 29.01.2010, 07:39
Benutzerbild von Flipy
Flipy Flipy ist offline
Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
 
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Beiträge: 4.148
Standard

Hin - und Rückfahrt waren unterschiedlich teuer.
Auf der Hinfahrt hat sie 5,10 Euro bezahlt, für die Rückfahrt sollten es dann 7 sein.

Mit der gleichen Zugklasse?
Mir hat man im Sommer erzählt, dass ich auf der Hintour mit dem Bus in HH 1,30 bezahlen sollte, um 3 Stationen zu kommen. Für die Rücktour wollten sie 1,60. Wenn ich in die andere Richtung fahre, zahle ich für den doppelten Weg 1,30.
Aber wie oft fährt man schon zum Griechen zum Essen? Problem tritt nicht oft auf.

Und die Busse auf der Linie sind gleichwertig.

Flipy
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  #8  
Alt 31.08.2010, 14:51
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Mary Mary ist offline
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Beiträge: 10.950
Standard Ein neuer Fall ...

Unerwünscht? Vater und behindertes Kind müssen Zug verlassen

Möllenbeck/Bielefeld. Es ist ein Fall, über den der Familienvater Marc Heinze aus Möllenbeck heute noch denken muss: Am 6. August ist er mit seinem Sohn Jubin (4), der eine schwere autistische Behinderung hat, mit dem Zug unterwegs von Köln nach Bielefeld, um die Eltern in Möllenbeck zu besuchen.

Bei der Kartenlkontrolle können Vater und Sohn nichts vorweisen, denn Kinder bis 6 Jahre fahren bei der Deutschen Bahn kostenlos mit, der Vater als der Begleiter des behinderten Kindes ebenfalls. Als Marc Heinze dem Schaffner die Situation erklärt, will der ihm nicht glauben - und schickt Vater und Sohn am nächsten Bahnhof aus dem Zug, um eine Fahrkarte zu lösen. Dort allerdings erfährt Marc Heinze von Mitarbeitern der Deutschen Bahn, dass er im Recht war - und der Fahrgastbegleiter aus irgendeinem Grund eine Falschaussage getätigt hat.

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