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  #1  
Alt 20.03.2010, 11:13
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.994
Standard Stadt kassiert Kindergeld für Behinderte

Hallöchen,

wieder einmal werden auf dem Rücken von Behinderten die Haushaltslöcher einer Stadt gestopft. In dieser Stadt gab es übrigens einen Finanz-Skandal: da wurden in großem Maße städtische Gelder veruntreut - eine der daran Beteiligten wurde auch strafrechtlich verfolgt ... somit ist dieser Finanzskandal auch der Öffentlichkeit bekannt.

Heute bekam ich per Email einen Hinweis auf den nachfolgenden Zeitungsbericht - die Stadt kassiert das Kindergeld für erwachsene Behinderte!

Aber hier der Artikel:


Neue Rechtslage
Stadt kassiert Kindergeld für Behinderte

Von Ulrike Boehm-Heffels am 20. März 2010 08:01 Uhr
DORTMUND Das Kindergeld für erwachsene Behinderte, die bei ihren Eltern leben, kassiert die Stadt. Nicht mehr die Eltern. Das kann die Stadt zwar, muss sie aber nicht.

Horst Schröder wollte seinen Augen nicht trauen, als er am 15. März die Abrechung von der Familienkasse in den Händen hielt.

Für das zweite Kind der Familie fließt das Geld, während die 184 Euro monatlich für die behinderte Sarah (24) einbehalten werden. „Abzweigung des Kindergeldes an Sozialleistungsträger“ – so die offizielle Lesart. Ein Urteil des Bundesfinanzhofes liegt dem zugrunde. Nach einer Weisung des Bundeszentralamtes für Steuern kann die Stadt das Kindergeld kassieren. Sie muss es aber nicht.

[ ... ganzen Artikel bei Ruhr Nachrichten lesen ... ]
__________________
... schön Dich zu lesen ...


Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den
Artikel "Krake Facebook"


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  #2  
Alt 21.03.2010, 13:05
Benutzerbild von Flipy
Flipy Flipy ist offline
Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
 
Registriert seit: 01.04.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.195
Standard

Naja, das Kindergeld mindert die Sozialleistung.

§ 82 Abs. 1 SGB XII sagt: anrechenbares Einkommen sind alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistung, ohne Rücksicht auf ihre Herkunft und ohne Rücksicht darauf, ob sie der Besteuerung unterliegen.

Anrechenbares Einkommen ist also z.B.:
Arbeitseinkommen, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rente, Kindergeld, Kinderzuschlag gem. § 6 a BKGG, Mieteinnahmen, Wohngeld, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld Zinsen aus Ersparnissen, freie Kost oder freie Wohnung, laufende Geschenke

Ausnahmen:
Nicht angerechnet werden ua
a) Leistungen nach dem SGB XII
b) Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz
c) § 19 Abs. 4 SGB XII: Einkommen der Eltern, wenn Hilfesuchende schwanger ist oder ihr Kind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres betreut
d) § 83 Abs. 1 SGB XII: zweckbestimmte offenlich-rechtliche Leistungen, Erziehungsgeld, Leistungen der aus der Pflegeversicherung
e) § 83 Abs. 2 SGB XII: Schmerzensgeld
f) § 84 Abs. 1 SGB XII: Zuwendungen von Trägern der freien Wohlfahrtspflege in gewissem Rahmen
g) § 84 Abs. 2 SGB XII: Schenkungen, wenn ihre Berücksichtigung eine besondere Härte für den Empfänger bedeuten würde
h) der Mietwert eines selbst bewohnten Eigenheims

Die Frage ist, ob sie das einziehen dürfen, oder nur ihre Zahlungen kürzen.
Man müsste nachweisen, in wieweit das Kindergeld das an die Eltern gezahlt wird, nicht den Kindern zu gute Kommt.

Flipy
__________________
Ich bin der Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht. Ich kann Hinweise geben, aber für eine Rechtsberatung sucht bitte einen Anwalt Eures Vertrauens auf.

Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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