Forum von Netzwerk behindertes Kind.de
Benutzerliste
Kalender
Hilfe
Heutige Beiträge
Forum von Netzwerk behindertes Kind.de
Nützliche Links
SO NICHT !!! Hier können dumme Sprüche usw. öffentlich gerügt werden ...

Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1  
Alt 17.05.2010, 06:32
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.950
Standard Behinderten-Helfer müssen vollen Eintritt bezahlen

Behinderten-Helfer müssen vollen Eintritt bezahlen

Die Veranstaltungsfirma Kultour fordert von den Begleitpersonen Behinderter bei Eintrittskarten oft den vollen Preis. Das hat den Unmut von Leserreportern geweckt. Kultour verweist auf ihre Kosten.
Von SZ-Mitarbeiter Marko Völke


Saarbrücken. "Das ist eine ganz klare Benachteiligung von Behinderten, die eine Begleitperson brauchen", ist Uwe Wagner, Leiter der Landesvertretung Selbsthilfe Körperbehinderter Saarland (BSK), über eine Regelung des Saarbrücker Veranstalters "Kultour" erbost. Das Unternehmen gewähre Betroffenen mit dem Buchstaben B im Schwerbehinderten-Ausweis auf die Eintrittskarten lediglich einen Rabatt von 50 Prozent. Die Begleitperson muss voll bezahlen.
Normalerweise müssten Behinderte und Begleitung entweder jeweils nur die Hälfte bezahlen oder eine Person wäre frei, so der BSK-Leiter. Er verweist auf den Artikel drei, Absatz drei des Grundgesetzes, in dem stehe: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Die Firma habe ihm jedoch auf Anfrage mitgeteilt, dass es diesbezüglich keine gesetzliche Regelung gebe und die Nachlässe unterschiedlich gehandhabt würden.


[ ... ganzen Artikel bei Saarbrücker Zeitung lesen ... ]
__________________
... schön Dich zu lesen ...


Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den
Artikel "Krake Facebook"


Und wen Öko-Themen interessieren, hier meine neue Lieblingsseite - ganz frisch auf'm Markt: SymBioZone

Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 17.05.2010, 07:34
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

wir haben es auch sehr oft das die Begleitung voll zahlen muss.gerade im Fall von Björn der ja schwimmen soll und muss wird häufig kein nachlass gegeben.zum Beispiel Waisenhäuser Strand Dünenbad 14 € eintritt für Björn und 14€ für die Begleitung und das jedesmal trotz das das ein Therapie Bad ist und Björn vom Arzt aus schwimmen muss
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 05.02.2012, 17:15
salemette
 
Beiträge: n/a
Standard thank you

Vielen Dank !
------------------------------------------------
[Links gelöscht]
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 07.02.2012, 22:18
Benutzerbild von die_elfe1974
die_elfe1974 die_elfe1974 ist offline
Fingerwundschreiber
 
Registriert seit: 17.02.2007
Ort: Dortmund
Beiträge: 581
Standard

Also bsiher habe ich immer die Erfahrung gemacht, daß ich als Begleitperson bei Larissa "umsonst" reinkam (städt. Hallenbäder, Zoo Dortmund) lediglich Larissa musste den vollen Preis zahlen
__________________
Optimisten sind Menschen, die die Dinge nicht so tragisch nehmen wie sie sind. (Karl Valentin)
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:08 Uhr.
Powered by vBulletin Version 3.5.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 2.4.0
Copyright 2005 - 2011 Netzwerk behindertes Kind.de ***** Sämtliche Inhalte dieses Forums erheben keinen journalistisch-redaktionellen Anspruch.