Behinderten-Helfer müssen vollen Eintritt bezahlen
Die Veranstaltungsfirma Kultour fordert von den Begleitpersonen Behinderter bei Eintrittskarten oft den vollen Preis. Das hat den Unmut von Leserreportern geweckt. Kultour verweist auf ihre Kosten.
Von SZ-Mitarbeiter Marko Völke
Saarbrücken. "Das ist eine ganz klare Benachteiligung von Behinderten, die eine Begleitperson brauchen", ist Uwe Wagner, Leiter der Landesvertretung Selbsthilfe Körperbehinderter Saarland (BSK), über eine Regelung des Saarbrücker Veranstalters "Kultour" erbost. Das Unternehmen gewähre Betroffenen mit dem Buchstaben B im Schwerbehinderten-Ausweis auf die Eintrittskarten lediglich einen Rabatt von 50 Prozent. Die Begleitperson muss voll bezahlen.
Normalerweise müssten Behinderte und Begleitung entweder jeweils nur die Hälfte bezahlen oder eine Person wäre frei, so der BSK-Leiter. Er verweist auf den Artikel drei, Absatz drei des Grundgesetzes, in dem stehe: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Die Firma habe ihm jedoch auf Anfrage mitgeteilt, dass es diesbezüglich keine gesetzliche Regelung gebe und die Nachlässe unterschiedlich gehandhabt würden.
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