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Alt 08.06.2006, 17:26
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard Geschäftsführer plünderte Einrichtung für Behinderte aus

Berlin (kobinet) Zu viereinhalb Jahre Haft wegen Untreue wurde der Geschäftsführer einer gemeinnützigen Einrichtung für behinderte Menschen verurteilt, berichtet heute die Berliner Zeitung.

"Eigentlich sollte Andreas M. als Geschäftsführer einer gemeinnützigen Gesellschaft im Sinne der Gemeinschaft wirtschaften. Dafür bekam sein Kaspar Hauser Therapeutikum (KHT) in Pankow, in dem geistig und körperlich Behinderte betreut werden, öffentliche Gelder und wurde auch durch die Aktion Mensch unterstützt", schreibt das Hauptstadtblatt über den Prozess gegen den 43-Jährige vor dem Landgericht.

Der Angeklagte, der auch dem anthroposophischen Behindertenverein "Geist und Natur" vorstand, hatte von 1999 bis 2004 über falsche Honorar- und Reisekostenabrechnungen Gelder abgezweigt. Er entnahm mehr als 350.000 Euro aus der Kasse des KHT und des Vereins und zahlte seinen Mitarbeitern davon Überstunden und Prämien. Die abgerechneten Reise- und Honorarkosten waren jedoch nie in solcher Höhe entstanden: Lediglich 81.000 Euro waren tatsächlich angefallen. Wie viel Geld er zu seiner persönlichen Bereicherung entwendet hätte, könne er nicht sagen, ließ der Angeklagte über seinen Anwalt mitteilen. Zum Teil ließ sich Andreas M. von seinen Mitarbeitern Blankoschecks unterschreiben, die er später selbst ausfüllte.

Außerdem hatte der Angeklagte zu Unrecht zehntausende Euro Miete für sein Haus und seine Yacht in Griechenland in Rechnung gestellt. So waren die Segelyacht und das Apartmenthaus kaum im Sinne des Therapeutikums oder des Vereins genutzt worden, sondern stellten nur eine zusätzliche Einnahmequelle für Andreas M. dar. Die Anklage sprach von einem Gesamtschaden in Höhe von rund 500 000 Euro. Der Angeklagte räumte knapp die Hälfte davon ein.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten sich bereits vor der Urteilsverkündung auf ein Höchststrafmaß von viereinhalb Jahren geeinigt, sofern der Angeklagte seine Schuld einräume. Das Geständnis wurde strafmildernd gewertet, weil es einen Monate dauernden Prozess ersparte.

Nach Angaben der Sozialverwaltung hatte das Land Berlin dem Therapeutikum im Tatzeitraum monatlich eine sechsstellige Summe ausgezahlt. Dass die Berliner Staatsanwaltschaft zuvor jemals gegen eine Behinderteneinrichtung ermittelt hat, ist in der Sozialverwaltung nicht bekannt


Quelle: Rehacare
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