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  #101  
Alt 01.07.2006, 13:05
Nancy
 
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Zitat:
Zitat von Samson71
Mal eine kleine zwischen Frage.

Was macht Ihr eigentlich Hauptberuflich? wenn ich mir so die Uhrzeiten ansehe wann ihr hier was rein Schreibt.

Ich bin Angelernter Gartenarbeiter oder wie es neu heißt, Landschaftsgartenmanager, das ist der oberbegriff unter dem alles läuft

Guten Morgen Samson,

mein Beruf ist Verwaltungsangestellte .(Stadtrechnungsamt war ich), diesen habe ich allerdings vor einigen Jahren aufgegeben, da das Behinderungsbild meiner Tochter sich verschlechtert hatte.

(die letzte Nacht war sehr kurz...das ist aber bei mir nicht immer so).


Hier bin ich auch ehrenamtlich.


LG
Nancy
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  #102  
Alt 01.07.2006, 13:19
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alex2006 alex2006 ist offline
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Registriert seit: 29.06.2006
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Beiträge: 22
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Hallo, wollte nur mal sagen das wir das Bild von der Nichte und ihrem Kleinen geändert haben, wir haben in dem Bild ein Text eingefügt.
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  #103  
Alt 01.07.2006, 13:33
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evma evma ist offline
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Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
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habt ihr klasse gemacht,darf ich mir das ausdrucken.
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  #104  
Alt 01.07.2006, 13:35
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
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Die beiden wichtigsten Gesetze die man kennen sollte, da von den Jugendämtern zur Kindeswegnahme genutzt.
§1666 und §1666a beide sind aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
§1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Verhalten eines Dritten gefährdet, so hat das Familiengericht, wenn die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden, die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
(2) In der Regel ist anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder seine mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt oder Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Vermögenssorge beziehen, nicht befolgt.
(3) Das Gericht kann Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge ersetzen.
(4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen.

§1666a Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Vorrang öffentlicher Hilfen
(1) Maßnahmen, mit denen eine Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden ist, sind nur zulässig, wenn der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, begegnet werden kann. Dies gilt auch, wenn einem Elternteil vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Nutzung der Familienwohnung untersagt werden soll. Wird einem Elternteil oder einem Dritten die Nutzung der vom Kind mitbewohnten oder einer anderen Wohnung untersagt, ist bei der Bemessung der Dauer der Maßnahme auch zu berücksichtigen, ob diesem das Eigentum, das Erbbaurecht oder der Nießbrauch an dem Grundstück zusteht, auf dem sich die Wohnung befindet; Entsprechendes gilt für das Wohnungseigentum, das Dauerwohnrecht, das dingliche Wohnrecht oder wenn der Elternteil oder Dritte Mieter der Wohnung ist.
(2) Die gesamte Personensorge darf nur entzogen werden, wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben sind oder wenn anzunehmen ist, dass sie zur Abwendung der Gefahr nicht ausreichen.

Warum sind diese Paragraphen so tückisch?
Ein großes Problem dieses Gesetzes besteht darin, dass nirgends definiert ist, wann das Wohl eines Kindes als geschädigt zu betrachten ist. Der eine Sacharbeiter sieht das Wohl des Kindes schon geschädigt, wenn dieses häufiger bei den Großeltern untergebracht ist, ein anderer Sacharbeiter sieht es erst dann gefährdet, wenn das Kind mit schweren Misshandlungen im Krankenhaus liegt. Eine gleichberechtigte Behandlung eines jeden Falles kann hier nicht gegeben sein, da man als Eltern der Sichtweise des Sacharbeiters des jeweiligen Jugendamts ausgeliefert ist.
Was ebenfalls zu bedenken ist, der Richter der über die Kindeswegnahme entscheiden muss, hat schon häufiger mit dem Jugendamt zusammen gearbeitet, unterhält sehr wahrscheinlich auch außerhalb der Fälle Kontakt zum Jugendamt. Eine Unvoreingenommenheit ist fast ausgeschlossen, da der Richter die Sacharbeiter des Jugendamtes aus vielen Fällen und anderer Zusammenarbeit her kennt, die Eltern jedoch zum ersten Mal sieht. viele Richter sind von "ihrem" Jugendamt so überzeugt, dass ein Fehler des Jugendamtes für sie nicht in betracht gezogen wird. Auch sollte bedacht werden, dass ein Richter die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt nicht aufs Spiel setzen möchte.
Nun noch etwas zum §1666a
Hier wird darauf hingewiesen, dass öffentliche Hilfe der Herausnahme vorzuziehen ist. Zu den Hilfeangeboten ist folgendes anzumerken. Oft sind die Hilfepersonen für die ihnen zugetragene Aufgabe gar nicht oder sehr mangelhaft ausgebildet, auch werden sie gar nicht oder kaum kontrolliert. Daraus ergeben sich oft Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit, die Hilfepersonen dürfen Berichte an das Jugendamt abgeben für die sie nicht qualifiziert sind und die dann oft sehr einseitig und fehlerhaft dargestellt sind. Ein weiteres Problem, möchte man sich über die Hilfepersonen beschweren oder zeigt man in den Hilfegesprächen Probleme mit diesen Hilfepersonen auf, wird dies häufig durch das Jugendamt nicht ernst genommen, man geht nicht darauf ein oder das Jugendamt versucht die Problematik herunterzuspielen, da es dadurch in Misskredit geraten könnte.

Nun ein sehr wichtiges Gesetz das den oben aufgeführten Gesetzen entgegen gestellt werden kann

ebenfalls aus dem BGB
§ 1696 Abänderung und Überprüfung gerichtlicher Anordnungen
(1) Das Vormundschaftsgericht und das Familiengericht haben ihre Anordnungen zu ändern, wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist.
(2) Maßnahmen nach den §§ 1666 bis 1667 sind aufzuheben, wenn eine Gefahr für das Wohl des Kindes nicht mehr besteht.
(3) Länger dauernde Maßnahmen nach den §§ 1666 bis 1667 hat das Gericht in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen.

Leider wird dieses Gesetz von Richtern und Jugendämtern oft ignoriert. Man bring dann weitere Gründe für die Fortdauer dieser Maßnahmen an, wie das Kontinuitätsprinzip oder weitere Gründe die eine Gefahr für das Kind angeblich ersichtlich machen.
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  #105  
Alt 01.07.2006, 13:50
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evma evma ist offline
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noch eine meinung und ein tip

Wenn diese Frau nun heiraten will wird das vermutlich wohl auch schon helfen, ich wünsche den beiden dazu alles Gute. Vielleicht werden Sie ihr Kind ja schon bald gemeinsam aufwachsen sehen und eine gute kleine glückliche Familie werden.

Vielleicht lagen die Gründe die das Jugendamt hatten eher bei den Grosseltern? Vielleicht waren diese so alt und/oder so krank dass der Vertreter des Jugendamtes meinte eine gute Betreuung des Säuglings sein nicht gewährleistet?

Warum hat dieser jungen Frau niemand genau erklärt dass es eigentlich keine Alternative laut Jugendamt für sie gab zu diesem Mutter-Kind-Heim? Es wäre eine Möglichkeit gewesen diese Pflegefamiliengeschichte abzuwenden. Auch wenn diese Möglichkeit vielleicht nicht ideal gewesen wäre hätte doch die Frau ihr Kind zumindest bei sich gehabt.

Vielleicht kannst du es im Ort organisieren dass sich mal 20 oder 30 oder mehr Menschen bei dem Bürgermeister zusammenfinden und sich dort auch für diese Sache einsetzen ? Sicherlich ist der Gang auf dem Rechtsweg der absolut notwendige im Moment aber Öffentlichkeit herzustellen ist doch auch sehr wichtig.

Von daher finde ich es auch schön dass du diesen Beitrag hier eingestellt hast.

Ich hoffe mal dass alsbald eine gute Lösung gefunden wird die die Belange aller Beteiligten berücksichtigt und hoffentlich zu einem "Happy End" führen wird.
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  #106  
Alt 01.07.2006, 14:00
Nancy
 
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Liebe evma,


Diese Paragraphen kann jeder dehnen wie Gummi und das rausholen, was er gerade für richtig hält.

Das sind doch keine Gesetze!!!

Gesetze sollten klar, eindeutig und nicht für jeden zu beleuchten sein, wie man es gerade haben will.


LG
Nancy
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  #107  
Alt 01.07.2006, 14:17
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evma evma ist offline
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ja klar kann die jeder drehen wie er will,und das wird ja auch im falle von alex gemacht.leider können sie das machen.
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  #108  
Alt 01.07.2006, 14:31
Nancy
 
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Zitat:
Zitat von evma
ja klar kann die jeder drehen wie er will,und das wird ja auch im falle von alex gemacht.leider können sie das machen.


Wie praktisch!!
So kommen zumindest die Entscheidungsbefugten zu ihrem Recht.

Wie war das mit dem Rechtsstaat??

Das Recht ist lediglich einseitig??

Kinder haben eine Lobby??

Familien haben eine Lobby??


Wie soll ich das noch glauben. Scheint lediglich heiße Luft zu sein, die da vor Jahren ausgerufen wurde..und das recht laut.

Nun, wichtig ist, unser Staat steht vor der Internationalität im rechten Licht und kann sich arg beglückwünschen und feiern lassen.

Gelobtes Deutschland!!!!


LG
Nancy
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  #109  
Alt 01.07.2006, 14:36
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hier ist noch ein kurzer gesetztes auszug der besagt


Mit der 1996 erfolgten Änderung des Grundgesetz-Artikels 3 wurde die Selbstverständlichkeit gesetzlich festgelegt, dass behinderte Menschen nicht benachteiligt werden dürfen.


Grundgesetz Artikel 3.

GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 3 [Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

warum aber dann alexs mama.http://foto.arcor-online.net/palb/al...3862373236.jpg schaut euch diesen hilferuf nochmals an.bitte
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  #110  
Alt 01.07.2006, 14:50
Nancy
 
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Bingo!!!

Dann aber auf dem allerschnellsten Wege zurück mit dem kleinen Alex zu seiner Mama und seiner Familie!


LG
Nancy
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