| SO NICHT !!! Hier können dumme Sprüche usw. öffentlich gerügt werden ... |

04.07.2006, 12:33
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Forenküken
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Registriert seit: 29.06.2006
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@ nancy
möchten uns im namen der gesammten Familie für deine empfehlung (anwalt)bedanken.
nachdem meine schwiegereltern zurück kammen machten sie mir einen zufriedenen eindruck.
l.g.Biggi
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04.07.2006, 12:35
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Zitat:
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Zitat von alex2006
@ nancy
möchten uns im namen der gesammten Familie für deine empfehlung (anwalt)bedanken.
nachdem meine schwiegereltern zurück kammen machten sie mir einen zufriedenen eindruck.
l.g.Biggi
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Nichts zu danken...
Das freut mich, ich drücke euch weiter feste die Daumen....
LG
Nancy
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04.07.2006, 12:39
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 28.03.2005
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Zitat:
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Zitat von Nancy
Erst einmal bin ich gespannt auf die Dinge, die durch die Anwaltskanzlei in Gang gebracht werden.
Ich weiß aus einigen Fällen im solzialen Bereich(jedoch anders als hier), daß der Anwalt nicht lange fackelt, wenns ernst wird.
Schätze ihn so ein, daß er die Mühlen der Justiz anzutreiben weiß.
LG
Nancy
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Liebe Nancy,
darauf hoffen wir alle. Letzendlich befürchte ich aber, dass trotzdem versucht werden könnte, das Verfahren hinauszuzögern.
Wenn zu lange Zeit vergeht, wird unter Umständen auch die Argumentation verlagert:
Dann heißt es vielleicht sogar: der kleine Alex hätte sich doch sooo gut eingelebt und eine Beziehung aufgebaut zu den Pflegeeltern und da müsste es doch der Mutter daran gelegen sein, ihn dort nicht zu stören ...
Das sind meine Befürchtungen nach den vielen Infos zu Fällen, wo anscheinend Ähnliches passiert ist. Und die Kinder sehr lange Zeit ... zum Teil Jahre und zum Teil dann mit Adoptionsabsichten seitens der Pflegefamilien ...
Vielleicht sehe ich zu Schwarz. Aber ich möchte auf jeden Fall weiterhin unser Ziel nicht aus den Augen verlieren, dass wir auf eine rasche und objektive Beurteilung durch das zuständige Gericht drängen. Auch öffentlich.
LG
Mary
__________________
... schön Dich zu lesen  ...
Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den Artikel "Krake Facebook"
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04.07.2006, 12:44
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Liebe Mary,
ich gebe Dir in jedem Punkt Recht.
Es darf keinesfalls noch mehr Zeit verloren werden, es verstrich ohnehin schon viel zu viel Zeit.
Nicht jeder Tag, jede Stunde, die noch vergeht, bis der Kleine wieder bei seiner Familie ist, ist zu viel.
LG
Nancy
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04.07.2006, 12:44
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 01.08.2005
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Wenn zu lange Zeit vergeht, wird unter Umständen auch die Argumentation verlagert:
Dann heißt es vielleicht sogar: der kleine Alex hätte sich doch sooo gut eingelebt und eine Beziehung aufgebaut zu den Pflegeeltern und da müsste es doch der Mutter daran gelegen sein, ihn dort nicht zu stören ...
Das sind meine Befürchtungen nach den vielen Infos zu Fällen, wo anscheinend Ähnliches passiert ist. Und die Kinder sehr lange Zeit ... zum Teil Jahre und zum Teil dann mit Adoptionsabsichten seitens der Pflegefamilien ...
Vielleicht sehe ich zu Schwarz. Aber ich möchte auf jeden Fall weiterhin unser Ziel nicht aus den Augen verlieren, dass wir auf eine rasche und objektive Beurteilung durch das zuständige Gericht drängen. Auch öffentlich.
LG
Mary[/quote]
liebe mary das ist auch meine größte angst,das diese argumentation gebracht wir.ist der kleine jetzt schon vier tage weg.also länger als er bei seiner mama war
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04.07.2006, 13:52
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Grünschnabel
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Registriert seit: 03.07.2006
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Ombudsmann
Hallo,
Ich lebe nicht in Deutschland und kenne die deutschen Strukturen nicht.
Mich wundert allerdings dass in den Antworten nicht auf einen Ombudsmann oder ähnliches hingewiesen wird. Ein Ombudsmann ist ein Schlichter für Probleme zwischen Privatpersonen und öffentlichen Verwaltungen. Also aussergerichtlich. Als bei uns in Luxemburg dieser Posten vor 2-3 Jahren eingeführt wurde, wurde immer erwähnt wir seien eines der letzten Länder. Bei uns mit einschlagendem Erfolg. Die Kosten werden meistens von der öffentlichen Hand getragen. Falls Sie die benötigten Adressen nicht bei den Gemeinden- bzw. Landesverwaltungen oder vielleicht bei Gerichten erhalten können, geht vielleicht die Umleitung über Luxemburg. Vielleicht wissen die ob sie Kollegen im Nachbarland haben und wo die zu finden sind. Mail an ombudsman@ombudsman.lu oder Fax an 00352 26 27 01 02.
Alles Gute
Gemmy
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04.07.2006, 14:35
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 28.03.2005
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Zitat:
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Zitat von Gemmy
Hallo,
Ich lebe nicht in Deutschland und kenne die deutschen Strukturen nicht.
Mich wundert allerdings dass in den Antworten nicht auf einen Ombudsmann oder ähnliches hingewiesen wird. Ein Ombudsmann ist ein Schlichter für Probleme zwischen Privatpersonen und öffentlichen Verwaltungen. Also aussergerichtlich. Als bei uns in Luxemburg dieser Posten vor 2-3 Jahren eingeführt wurde, wurde immer erwähnt wir seien eines der letzten Länder. Bei uns mit einschlagendem Erfolg. Die Kosten werden meistens von der öffentlichen Hand getragen. Falls Sie die benötigten Adressen nicht bei den Gemeinden- bzw. Landesverwaltungen oder vielleicht bei Gerichten erhalten können, geht vielleicht die Umleitung über Luxemburg. Vielleicht wissen die ob sie Kollegen im Nachbarland haben und wo die zu finden sind. Mail an ombudsman@ombudsman.lu oder Fax an 00352 26 27 01 02.
Alles Gute
Gemmy
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Hallo Gemmy,
auch in Deutschland gibt es den Ombudsmann. Ich persönlich kenne dies allerdings jetzt eher aus den Bereichen Kreditwirtschaft / Versicherungswirtschaft ... (ich bin Bankkauffrau von Beruf).
Allerdings handelt es sich ja hier - wie auch bei Euch in Luxemburg - um ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren.
Nach meinen laienhaften juristischen Kenntnissen, gibt es keine Möglichkeit, gegen einen Beschluss, wie er in dem Fall von Alex und seiner Mama vorliegt, ohne das betreffende Gericht anzurufen, vorzugehen.
Den gerichtlichen Beschluss kann nur ein Gericht (entweder das bisher zuständige oder ein in der Hierarchie höher stehendes) aufheben.
Aber das Thema Ombudsmann sollten wir für das Forum insgesamt einmal aufgreifen - könnte ja gut sein, dass man in anderen, wichtigen Bereichen dadurch einen vernünftigen Lösungsansatz findet. Also auf jeden Fall herzlichen Dank für den Tipp.
Liebe Grüsse
Mary
__________________
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04.07.2006, 15:42
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Forenfrechdachs
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Registriert seit: 29.06.2006
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Hallo habe endlich Feierabend.
Habe das hier mal alles gelesen, Hammer wieviel das ist.
Soviel wie mir bekannt ist kann man hier in Deutschland nur einen Ombudsmann einschalten wenn es noch nicht vor Gericht gegangen ist, da aber ein Richterlicher Beschluss vorliegt und dieser vom Gericht abgesegnet würde besteht die möglichkeit des Ombudsmann nicht mehr.
Dennoch danke für die Idee und den vorschlang, vor allem das es schon bis in die Nachbarländer bekannt geworden ist.
Die Tante der Nichte sagte gestern noch das dieses Drama schon in der Schweiz seine runden macht.
Einfach klasse und das in so einer kurzen Zeit aber dennoch viel zu lang für den kleinen.
Was den Vater des Säuglings angeht, ist mir nix bekannt ob dieser eine Behinderung hat, aber soviel ich weis nicht.
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04.07.2006, 16:59
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Herausgegeben von der Pressestelle des Deutschen Bundestages:
Zitat:
Die öffentliche Jugendhilfe werde in der Bundesrepublik als Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinden und Gemeindeverbände ausgeführt. Bei diesen Angelegenheiten unterlägen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe lediglich der Rechtsaufsicht. Eine übergeordnete Behörde, die die Fachaufsicht über die Träger der öffentlichen Jugendhilfe führt, gebe es nicht.
Zu der Frage nach den Kriterien für die Abfassung der Jugendamtsberichte an die Familiengerichte erläutert die Regierung, in Verfahren, die den Entzug der elterlichen Sorge zum Gegenstand haben, gelte der Amtsermittlungsgrundsatz. Das Gericht müsse die zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen veranlassen und die geeignet erscheinenden Beweise aufnehmen.
Das Jugendamt unterstütze das Vormundschaftsgericht und das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person des Kindes betreffen. Es habe eine Mitwirkungspflicht, die eine Art Amtshilfe durch eine sachverständige Behörde darstellten. Das Familiengericht, so die Antwort weiter, müsse das Jugendamt hören. Dies könne durch mündlichen Vortrag in der Verhandlung geschehen oder durch Abgabe einer gutachterlichen Stellungnahme, wobei das Jugendamt nicht an eine bestimmte Form gebunden sei.
Die Mitwirkung des Jugendamtes im gerichtlichen Verfahren ist der Antwort zufolge als Erfüllung eigener Aufgaben geregelt, nicht als Erfüllung gerichtlicher oder vom Gericht auferlegter Aufgaben. Insofern bestehe keine Pflicht, einen Bericht abzufassen. Wie die Regierung weiter erläutert, können abstrakte und allgemeine Kriterien für die Durchführung der Mitwirkung des Jugendamtes in Verfahren vor den Familiengerichten nicht näher festgelegt werden.
Zitat Ende.
Habe ich das nun richtig verstanden?
" mündlicher Vortrag in einer Verhandlung"??
Da müßte es ja eigentlich eine Verhandlung gegeben haben, von der die Familie nichts weiß, oder, da ja ein gesundheitliches Gutachten der Mutter nicht vorliegt....?
LG
Nancy
Quelle:
WIB 14/06.09.95 Familie: Keine Erkenntnisse über unberechtigten ... Familie: Keine Erkenntnisse über unberechtigten Kindesentzug ... Wie viele Fälle von unberechtigtem Kindesentzug sind der Bundesregierung bekannt? ...
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Geändert von Nancy (04.07.2006 um 17:02 Uhr).
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04.07.2006, 17:44
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 01.08.2005
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bei einen eilverfahren kann auch eine verhandlung ohne anwesenheit der familie stattgefunden haben.wenn das jugendamt gründe angibt die dagegen sprechen.dagegen gesprochen hat das j...noch im krankenhaus zu dem zeitpunkt war.
durch den eilantrag konnte man nicht länger warten und muß sich im notfalls auf einseitige berichterstattung verlassen.
jeder der durch solch eine einstweilige verfühgung ein urteil hat,hat ja gelegenheit etwas dagegen zu unternehmen.
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