| SO NICHT !!! Hier können dumme Sprüche usw. öffentlich gerügt werden ... |

29.06.2006, 23:12
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 28.03.2005
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Ich beginne mal zu sortieren:
Die junge Frau ist 18 und hat derzeit keine Betreuung = somit ist sie voll geschäftsfähig
Eltern stehen unter einem besonderen Schutz - man kann ihnen nur aus sehr triftigem Grund das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen.
Das Jugendamt hat bei alleinerziehenden Elternteilen immer eine Kontrollfunktion, um das Wohl des Kindes im Auge zu behalten.
So weit einmal die Fakten.
Aus meiner juristischen Laiensicht kann der Mutter nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen werden, nur weil sie sich weigert, das häusliche Umfeld der Großeltern zu verlassen. Oder liegt gegen die Großeltern etwas vor, dass dieses Vorgehen rechtfertigen würde? Wohl kaum - denn sonst wären sie auch nicht geeignet gewesen, um die Betreuung für ihre Enkelin so lange auszuüben.
Weitere - sehr wichtige Informationen:
Säuglinge können in den ersten Tagen nur die Stimme der Mutter hören. Daher ist es eine traumatische Erfahrung, wenn die Mutter nicht in Hörweite ist. Dem Kind fehlt wenn es nach der Mutter schreit die Antwort. Ihm fehlt der Herzschlag der Mutter - der Geruch und vieles mehr. Somit ist definitiv Eile geboten, damit das Kind möglichst wenig Schaden nimmt.
Auf Seiten der Mutter findet derzeit eine Hormonumstellung statt und der Ausdruck "Babyblues" ist sicher ein Begriff. Mütter sind dann oft sehr nah am Wasser - weinen schnell und verzweifeln schnell. Durch dieses Trauma, das Kind durch einen "Diebstahl", der ja einer Entführung auf gefühlsmäßiger Ebene gleichkommt, ist die Gefahr sicherlich gegeben, dass die Mutter ein posttraumatisches Streßsyndrom erleidet. Im schlimmsten Fall (auch davon habe ich schon gehört) kann eine Schwangerschaftsneurose ausgebildet werden. Wohlbemerkt: als Folge des von der Kindesmutter als Unrecht wahrgenommenen Verhaltens der betreffenden Amtsinhaber gegen sie und gegen ihr Kind. Als Folge der Ohnmacht während dieser schwierigen Phase der Hormonumstellung.
Habe ich das bis hier hin richtig zusammengefaßt? Oder fehlt noch eine wichtige Information?
LG
Mary
__________________
... schön Dich zu lesen  ...
Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den Artikel "Krake Facebook"
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29.06.2006, 23:55
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Registriert seit: 29.06.2006
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Danke,
deine Zusammenfassung ist in Ordnung.
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30.06.2006, 03:31
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 28.03.2005
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Hallo,
ich habe ein paar Emails verschickt. Ich hoffe, dass sie trotz Fußball-WM und bevorstehender Sommerpause Beachtung finden und dass ich mit diesen Emails helfen konnte, die Sachlage möglichst bald erneut prüfen lassen zu können.
Alex2006 hat von den jeweiligen Emails eine Kopie erhalten.
An dieser Stelle möchte ich mich für das Netzwerk entgegengebrachte Vertrauen bedanken, denn für diese Emails benötigte ich sehr persönliche Daten. Danke also für Euer Vertrauen, liebe Biggi.
So, bevor jetzt mein Kopf auf die Tastatur fällt ... sollte ich lieber in die Heia gehen und ganz schnell was schlafen ...
Ich drücke Euch von Herzen die Daumen ...
Alles Liebe an die Mama und den kleinen, süßen Fratz
Mary
__________________
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30.06.2006, 09:47
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Liebe Mary,
klasse, Du bist ein Schatz!!
Könnte vielleicht auch Aktion Mensch weiterhelfen?
Fiel mir eben ein oder hast Du sie eventuell schon angeschrieben, wollte hier nicht vorgreifen..
LG
Nancy
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30.06.2006, 09:50
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 01.08.2005
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hallo evma,
waren eben beim Jugendamt um haben auf die herrausgabe des beschlusses gedrängt.es wurde gesagt das jasmin den zugeschickt bekommt.nach längerem drängen bekammen wir eine kopie.
ich schreib einfach mal nur die begründung
Auf Grund des Berichtes des Jugendamtes Düsseldorf vom 29.06.2006 ist folgender Sachverhalt glaubhaft.
Die Kindesmutter ist aufgrund ihrer geistigen Behinderung nicht in der Lage,das neugeborene Kind angemessen zu versorgen und zu erziehen.Der Aufenthalt des Kindes in der Familie +++++ würden den Bedürfnissen des Kindes nicht genügen.
Demnach besteht die gegenwärtige Besorgnis der Gefährdung des körperlichen,geistigen oder seelischen Kindeswohls,welche die Erziehung der elterlichen Sorge im Wege der einstweiligen Maßnahme seitens des Familiengerichts gemäß §§ 1666,1666a BGB rechtfertigt und erfordert.
Wegwn der dringlichkeit war ohne vorheriger Anhörung der Kindesmutter im Wege der einstweiligen Maßnahme zu entscheiden,§ 50a Abs.3 FGG.
Ob die vorläufige Maßnahme als entgültig bestätigt wird,richtet sich nach den weiteren Ermittlungen.
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30.06.2006, 09:54
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Zitat:
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Zitat von evma
hallo evma,
waren eben beim Jugendamt um haben auf die herrausgabe des beschlusses gedrängt.es wurde gesagt das jasmin den zugeschickt bekommt.nach längerem drängen bekammen wir eine kopie.
ich schreib einfach mal nur die begründung
Auf Grund des Berichtes des Jugendamtes Düsseldorf vom 29.06.2006 ist folgender Sachverhalt glaubhaft.
Die Kindesmutter ist aufgrund ihrer geistigen Behinderung nicht in der Lage,das neugeborene Kind angemessen zu versorgen und zu erziehen.Der Aufenthalt des Kindes in der Familie +++++ würden den Bedürfnissen des Kindes nicht genügen.
Demnach besteht die gegenwärtige Besorgnis der Gefährdung des körperlichen,geistigen oder seelischen Kindeswohls,welche die Erziehung der elterlichen Sorge im Wege der einstweiligen Maßnahme seitens des Familiengerichts gemäß §§ 1666,1666a BGB rechtfertigt und erfordert.
Wegwn der dringlichkeit war ohne vorheriger Anhörung der Kindesmutter im Wege der einstweiligen Maßnahme zu entscheiden,§ 50a Abs.3 FGG.
Ob die vorläufige Maßnahme als entgültig bestätigt wird,richtet sich nach den weiteren Ermittlungen.
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Danke, liebe evma.....sollten wir diesen Fall nicht Aktion Mensch zukommen lassen (s.o.)?
Sie setzen sich sehr für selbbestimmtes Leben ein.
LG
Nancy
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30.06.2006, 09:58
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Forenküken
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Registriert seit: 29.06.2006
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Zitat:
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Zitat von Nancy
Danke, liebe evma.....sollten wir diesen Fall nicht Aktion Mensch zukommen lassen (s.o.)?
Sie setzen sich sehr für selbbestimmtes Leben ein.
LG
Nancy
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Liebe Nancy
danke für deine Hilfe,würden uns freuen wenn du dieses der Aktion Mensch weiterleiten würdest.
L.G. Biggi
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30.06.2006, 10:00
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 01.08.2005
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ich habe euch den anderen text ohne namen hierher kopiert.
hier in Oldenburg/holstein ist eine paar beide geistig behindert.diese haben ein baby.zu anfang kam die betreuung jeden tag jetzt nur noch zweimal die woche,auflage haben sie das kind mit drei in den kindergarten zu schicken und regelmäsig einen schulbesuch später zuzulassen.
habe beim behindertenbeauftragten angerufen,die dürfen ihr das kind nicht wegnehmen,sondern müssen wenn sie meinen sie schaft das nicht an der seite ihr eine asizenz stellen.bzw wenn in der familie betreunugsmöglichkeiten vorhanden sind reichen diese aus.
gehe mit deinen befund sofort zum anwald sie bekommt prozeskostenhilfe.
und eurer behinderten beauftragter muß für euch auch kämpfen,und wir hier machen es auch
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30.06.2006, 10:08
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Liebe Mary,
ich habe eine Kopie einer Deiner e-mails an die Pressestelle von Aktion Mensch gesendet mit der Bitte, sich mit Dir in Verbindung zu setzen, Kopie sende ich Dir.
Ich hoffe, das ist ok so.
LG
Nancy
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30.06.2006, 10:16
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Registriert seit: 29.06.2006
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danke,
werden jetzt mal wieder los gehen .anwalt und so weiter.
l.g.
ps melden uns wieder wenn wir mehr wissen
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