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Zitat von evma
hallo evma,
waren eben beim Jugendamt um haben auf die herrausgabe des beschlusses gedrängt.es wurde gesagt das jasmin den zugeschickt bekommt.nach längerem drängen bekammen wir eine kopie.
ich schreib einfach mal nur die begründung
Auf Grund des Berichtes des Jugendamtes Düsseldorf vom 29.06.2006 ist folgender Sachverhalt glaubhaft.
Die Kindesmutter ist aufgrund ihrer geistigen Behinderung nicht in der Lage,das neugeborene Kind angemessen zu versorgen und zu erziehen.Der Aufenthalt des Kindes in der Familie +++++ würden den Bedürfnissen des Kindes nicht genügen.
Demnach besteht die gegenwärtige Besorgnis der Gefährdung des körperlichen,geistigen oder seelischen Kindeswohls,welche die Erziehung der elterlichen Sorge im Wege der einstweiligen Maßnahme seitens des Familiengerichts gemäß §§ 1666,1666a BGB rechtfertigt und erfordert.
Wegwn der dringlichkeit war ohne vorheriger Anhörung der Kindesmutter im Wege der einstweiligen Maßnahme zu entscheiden,§ 50a Abs.3 FGG.
Ob die vorläufige Maßnahme als entgültig bestätigt wird,richtet sich nach den weiteren Ermittlungen.
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Hallo,
die Familie hatte ja schon befürchtet, dass es zu einer Benachteiligung der Kindesmutter aufgrund ihrer Behinderung gekommen ist.
Hier einmal ein paar Dinge zu diesem Beschluss:
Kinder von Menschen mit Behinderung können durchaus mit Hilfe einer Assistenz von ihren Eltern großgezogen und erzogen werden. Da in der Begründung nicht eine direkte Gefahr, ausgehend von der Mutter oder des häuslichen Umfelds der Mutter, genannt wird, verwundert mich die an den Tag gelegte Eile. Eine direkte Gefahr durch zu vermutendes aggressives Verhalten liegt nicht vor.
Warum also wurde von Seiten des Gerichts darauf verzichtet, sich ein genaueres Bild von der Kindesmutter zu verschaffen? Warum wurde auf eine Anhörung verzichtet? Warum diese Eile? Diese Eile ist aus meiner Sicht nicht haltbar.
Der nicht ausgehändigte Titel ist ein gravierender Formfehler! Diesbezüglich habe ich übrigens auch in meinen Emails an den
OB der Stadt Düsseldorf und an den
Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
gebeten, auf das Jugendamt der Stadt Düsseldorf dahingehend einzuwirken, der Kindesmutter eine Kopie des Beschlusses umgehend zukommen zu lassen.
Eine solche Kopie des Titels hätte man der Kindesmutter ohne Aufforderung und sofort aushändigen müssen.
Dass sich das Jugendamt erst auf enormes Drängen hin dazu bereit erklärte, eine Kopie herauszugeben verwundert mich sehr. Behindern und Verzögern sie doch damit nur eine erneute Überprüfung dieses Beschluss. Das Jugendamt ist gehalten, das Wohl des Kindes zu gewährleisten - eine Verschleppung des Verfahrens kann kaum im Interesse des Kindes liegen. Ganz im Gegenteil: bei einer erneuten Überprüfung der Sachlage wird dann ja eine rechtsgesicherte Situation für das Kind hergestellt. Oder sollte hier vielleicht die Hilflosigkeit, die Ohnmacht einer jungen Mutter ausgenutzt werden, damit Fristen verstreichen und keine Rechtsmittel mehr möglich sind?
Hat die Behörde vielleicht sogar Angst davor, ihre Argumentation würde bei einer Anhörung der Kindesmutter nicht zu halten sein und der Beschluss würde sofort aufgehoben? Wenn dem so ist - handeln die Mitarbeiter gemäß ihrer Richtlinien? Oder geht es hier um persönliche Dinge - um Machtmissbrauch ... es wurde ja der Kindesmutter angedroht, ihr das Kind wegzunehmen, wenn sie nicht in ein Mütter-Kind-Heim zöge ... geht es darum? Geht es darum, einer Mutter zu zeigen, man sitzt am "längeren Hebel" ... auch wenn alles Mögliche von ihrer Seite und der Familie getan wird, damit es dem Kind gut geht?
Hierzu einmal eine Textpassage aus meinen Emails:
>>Anfang<<
Was ich bei dieser Angelegenheit nicht verstehe, ist die mögliche Begründung. Meines Wissens stand die Kindesmutter bis zu ihrem 18. Geburtstag unter Betreuung. Betreuer war der Großvater. Ihr wurde während der Schwangerschaft vom Sachbearbeiter des Jugendamtes angedroht, sollte sie nicht in ein Mütter-Kind-Heim umziehen, würde man ihr das Kind wegnehmen. Was kann dagegen sprechen, in dem gewohnten häuslichen Umfeld der Großeltern zu bleiben? Wie könnte diese familiäre Geborgenheit dem Kind schaden? Denn letztendlich sollte die Entscheidung ja immer zum Wohle des Kindes ausfallen. Gegen die Großeltern können wohl kaum triftige, negative Gründe vorgetragen werden, sonst wären sie auch nicht für die Betreuung ihrer Enkelin – also der Kindesmutter bis zu ihrem 18. Geburtstag – geeignet gewesen.
Kann es sein, dass die Kindesmutter aufgrund ihrer vorliegenden Behinderung benachteiligt wird? Die Angehörigen, die sich an uns gewand haben, haben diese Vermutung geäußert. Die Hörschädigung ist bei der Kindesmutter erst spät erkannt worden und es liegen wohl Defizite vor.
Mir sind Fälle bekannt, bei denen Menschen mit einer Lernbehinderung gesunde Kinder geboren haben und mit Hilfe einer Assistenz selbst versorgen und erziehen. Diese Kinder nehmen durch die Lernbehinderung der Eltern / des Elternteils keinen Schaden. Eines ist doch klar: keine Pflegefamilie, kein Kinderheim kann die Liebe der eigenen Eltern, der eigenen Wurzeln ersetzen. In dem aktuellen Fall steht die Unterstützung durch die Familie der Kindesmutter zur Verfügung und dies ist auch dem Jugendamt der Stadt Düsseldorf bekannt.
Außerdem ist die Kindesmutter inzwischen volljährig, steht derzeit nicht unter Betreuung und ist somit wohl voll geschäftsfähig. Welche triftigen Gründe könnten also von der Behörde dem beschließenden Gericht vorgetragen worden sein, um der Kindesmutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind zu entziehen und dem derzeit noch minderjährigen Kindesvater das Umgangsrecht ganz zu untersagen?
>>Ende<<
Das sind so Fragen, die ich mir als Außenstehende da stelle ...
Ich bin keine Juristin - aber ich frage mich gerade, ob hier auch eine Rechtsbeugung vorliegt. Das wird sicher ein Anwalt, den die Familie ja definitiv einschalten wird wohl besser beurteilen können.
Jede weitere Stunde Verzögerung schädigt Kind und Kindesmutter - es ist Eile geboten. Ich wünsche und hoffe von ganzem Herzen, dass das heutige WM-Spiel der Deutschen Mannschaft nicht dazu führt, dass diese Angelegenheit nicht die ihr gebührende Beachtung findet. Das beste für alle Betreiligten wäre die noch heute durchzuführende Anhörung der Kindesmutter - eine noch heute durchzuführende Überprüfung des Beschlusses durch das zuständige Gericht.
Ich wünsche der Familie viel Nervenstärke, einen guten Anwalt und dass sie auf Menschen stoßen mögen, denen das Wohl von Kind und Kindesmutter vor einem Fußballspiel geht ...
Mary