den nachfolgenden artikel habe ich kopiert .ich habe die tante aufgefordert sich hier auch anzumelden.ich denke er trift auch in unseren bereich das das mädchen behindert ist.bitte lest den artikel und überlegt was man machen kann.ich habe ihr geschrieben sie soll morgen zum gericht wiederspruch einlegen und sofort zu einen anwalt.
Hallo zusammen,
Sachverhalt
Es geht um meine 18 Jahre junge Nichte.
Sie ist bei Ihren Grosseltern aufgewachsen bei dem der Grossvater die Pflegschaft bekommen hat.
Als Kleinkind hatte sie eine Hörschädigung, die nicht sofort erkannt wurde.
Nach Feststellung wurde sie darauf hin behandelt, musste aber in eine Hörgeschädigten Schule.
In Ihrer Entwicklung hinkt Sie deshalb ein wenig hinterher.
Mit Vollendung des 18 Lebensjahr endete auch die Pflegschaft des Grossvaters.
Beim Antrag auf eine Verlängerung der Pflegschaft wurde Ihm gesagt es müsse überprüft werden ob eine Pflegschaft noch nötig ist.
Als Meine Nichte mit 17 J.Schwanger wurde,wurde Sie von einem Herrn des Junendamtes in Düsseldorf kontaktiert.
Das Amt will nicht das Sie ihr Kind bei den Grosseltern aufzieht,begründung ist nicht bekannt .
Sie wurde vor der Wahl gestellt:
Will Sie bei den Grosseltern weiter Leben und dort ihr Kind aufzieht, wird Ihr das Kind abgenommen.
Geht Sie in ein Mutter-Kindheim darf Sie es behalten, bei Geburt des Kindes ist sie ja bereits Volljährig, also stellt sich die Frage welche Handhabe das Jugendamt noch hat.
Wobei ich vermute das man der Meinung ist " Sie sei zu wenig intelligent für die Erziehung."
Am 26.6.2006 wurde Sie von einem gesunden Jungen entbunden und war sehr glücklich.
Heute Morgen am 29.6.2006 sollte Sie entlassen werden.Als wir Sie dann abholen wollten,wurde plötzlich gesagt das es doch noch nicht möglich ist, da der Säugling "Gelbsucht" hätte.
Gegen 16.00 bekammen wir den Anruf meiner Nichte die total aufgelöst war und keine Worte fand.
Sie berichtete dann das der Herr vom Jugendamt den Säugling mit einem richterlichen Beschluss von der Säuglingsstation abgeholt hat, dabei waren sogar die neuen Pflegeeltern des Säuglings anwesend.
Ich finde das Verhalten dieses Mitarbeiters des Jugendamtes verantwortungslos da meine Nichte alle Forderungen des Jugendamtes soweit erfüllt hat, bis auf das sie bei den Grosseltern bleiben will.
Eine Hilfestellung der gesamten Familie ist gewährleistet.
Weitere Schritte hätten nach der Entlassung besprochen werden können aber nein ohne Ankündigung wurde gehandelt.
Selbst der Vater des Kindes, der noch Minderjährig ist, darf das Kind nicht mehr sehen.
Die Mutter und der Vater des Kindes wollen sogar demnächst Heiraten.
Wir wissen uns nicht mehr anders zu helfen und wenden uns daher an die Nutzer und selbst betroffenen dieses Forums.
An bei das Bild mit der Glücklichen jungen Mutter und ihrem Sohn
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