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  #1  
Alt 13.07.2006, 18:03
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard Blinde Frau darf nicht ins Freibad

Sindelfingen (kobinet) Warum wir in Deutschland dringend ein Antidiskriminierungsgesetz brauchen, musste kürzlich eine blinde Frau erleben, der der Zutritt zu einem Sindelfinger Freibad wegen ihrer Behinderung verwehrt wurde.

Einem Bericht der Sindelfinger Zeitung zufolge durfte Iris Eschenbacher nicht ins Sindelfinger Schwimmbad, weil die Badeordnung ihre fünfjährige Tochter nicht als Begleitperson anerkennt und eine Begleitperson gefordert wird. Iris Eschenbacher ist dem Bericht zufolge blind und erzieht ihre fünfjährige Tochter alleine. Ins Sindelfinger Freibad durfte die 32-jährigen Physiotherapeutin allerdings nicht, was diese als Witz betrachtet, über den sie nicht lachen kann. "Ich bin eine Frau, die ihr Leben meistert, darf aber nicht mit meiner Tochter schwimmen gehen", wird sie zitiert.

Am letzten Sonntagnachmittag gegen 15 Uhr verwehrte ihr die Dame am Haupteingang dem Bericht zufolge erstmals den Eintritt ins Sindelfinger Freibad, weil im Ausweis der blinden Frau ein "B" für Begleitperson steht. Die Dame an der Kasse habe ihr gesagt, dass ihre Tochter zu klein sei, um auf sie aufzupassen. Dabei sei es doch anders herum. "Ich bin für meine Tochter verantwortlich", so Iris Eschenbacher. Die Dame sei aber hart geblieben, worauf sich Iris Eschenbacher beim Bäderamt beschwerte. Zu ihrer Überraschung erhielt die Kassenfrau volle Rückendeckung von Amtsleiter Peter Riedel: "Sie hat alles richtig gemacht. Ohne Begleitperson darf ein behinderter Mensch mit entsprechendem Vermerk im Ausweis das Bad nicht betreten", wird dieser in der Sindelfinger Zeitung zitiert.

Quelle: Rehacare
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  #2  
Alt 13.07.2006, 18:42
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
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das die frau dermassen diskrimisiert wird ist echt ein starkes stück lg eva
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  #3  
Alt 13.07.2006, 18:48
Nancy
 
Beiträge: n/a
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Meinen Kommentar zu diesem Artikel erspare ich mir heute, ansonsten würde mein Text unsachlich ausfallen.... und ich könnte mich im Ton vergreifen....


LG
Nancy
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  #4  
Alt 13.07.2006, 22:10
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
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ja es fällt einen schwer bei diesen thema sachlich zu bleiben
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  #5  
Alt 16.07.2006, 12:22
Benutzerbild von moni1104
moni1104 moni1104 ist offline
Forenteufel
 
Registriert seit: 02.08.2005
Beiträge: 317
Standard

Darüber denke ich genauso, wie ihr Beide!

Dennoch kann ich die Bedenken des Schwimmbadleiters ebenfalls nachvollziehen, denn auch ich vermag mir nur schwer vorstellen, wie die blinde Mutter in diesem Schwimmbadtrubel auf ihre Tochter aufpassen kann. Selbst vorausgesetzt, die Fünfjährige kann schon schwimmen... und wenn aber nicht?
Gut, die Tochter ersetzt vermutlich ihre Augen durch die Beschreibung der örtlichen Gegebenheit (Liegeplatz im Schatten), sowie der Gehörsinn bei der Mutter stärker ausgeprägt sein wird. Reicht es aber aus, nur gemeinsam ins Wasser gehen, um Unheil für die Tochter verhindern zu können? Was ist z.B., wenn die Kleine von anderen Kindern dabei weggestoßen wird von ihr, kann sie helfend eingreifen?

Bitte steinigt mich nicht wegen meiner Zweifel , bitte nehmt sie mir durch eure Erfahrungen diesbezüglich!

Liebe Grüße von Moni
__________________
Das Leben schreibt die schönsten Geschichen - blicke zurück und hebe sie auf!
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  #6  
Alt 16.07.2006, 12:37
Benutzerbild von intensivmanu
intensivmanu intensivmanu ist offline
Forengeist
 
Registriert seit: 09.05.2006
Ort: Recklinghausen
Beiträge: 1.208
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Genau diese Gedanken hatte ich auch, liebe moni.
Es geht ja nicht nur darum das die Frau evtl. eine "Begleitung" braucht, sondern auch um die Tochter. Da die Frau blind ist hat sie nicht die Möglichkeit ihre Tochter immerzu "im Auge" zu haben, so wie eine sehende Mutter. Sollte die Tochter nicht schwimmen können fänd ich es gar verantwortungslos wenn die Frau mit ihr ins Schwimmbad gehen würde, da es dort fast unmöglich ist immer "zusammen zu bleiben ". Wie du schon schriebst passiert es schnell das andere Kinder das Kind "mitziehen", oder es evtl. unter Wasser gedrückt wird, während die Mutter gar nichts davon mitbekommt.
Sollte das Kind schwimmen können, fänd ich es auch nicht so gut, denn mit 5 Jahren ist das Kind bestimmt noch nicht so sicher, das man es allein und ohne Aufsicht ins Wasser lassen kann. Das würden fast alle sehenden Mütter nicht tun und mir ( wenn ich blind wäre ) wäre das Risiko einfach zu groß das dem Kind etwas passiert.
Vielleicht war das auch der Gedankengang der Schwimmbad-Mitarbeiterin, nur sie wollte es vielleicht nicht so "direkt" sagen.
__________________
Lebe dein Leben, lebe jeden Tag intensiv.
Geniesse jede Sekunde, denn du weißt ja nicht wie viele Sekunden dir noch bleiben.
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  #7  
Alt 16.07.2006, 12:38
Nancy
 
Beiträge: n/a
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....also ich glaube, daß eine 5jährige, aufgewachsen bei ihrer blinden Mutter, so vernünftig ist, daß sie:

1. hört und folgt, wenn die Mutter ihr Anweisungen gibt oder sie zur Vorsicht mahnt.

2. die beiden sich gegenseitig unterstützen.

3. sehenden Eltern kann es ebenso passieren, daß ihr Kind im Eifer des Gefechtes einmal gestoßen wird.
Solche Bade-Unfälle geschehen leider immer wieder.

4. die Badeaufsicht (hier bei uns zum Beisspiel) gerade auf Kinder extrem mitachtet.

Beispiel:

Fahre mit Kim häufig in Freibäder/Badeseen.
Uns kennen wirklich alle Bademeister. Alle, ausnahmslos (auch "Neue"), sagen immer wieder, daß sie mit auf uns achten, wenn wir ins Wasser gehen(obwohl ich sehend bin und Kim nur unter meiner Aufsicht gemeinsam mit mir ins Wasser geht).
Wie ihr wißt, leidet Kim unter schwerer Epilepsie, und das wissen auch die Bademeister, da hätte man in unserem Fall viele Gründe mehr, uns den Zutritt ins Freibad zu verweigern, denn auch ich bin nur ein Mensch, auch mir können als Mutter/Betreuung Fehler passieren, die böse Folgen haben könnten.


Also meine Meinung ganz klar:
Diese diskriminierende Behandlung der blinden Mutter ist nichts weiter als eine bodenlose Unverschämtheit.

An das kleine Mädchen will ich hier gar nicht denken, sie hat sich sicher auf den Besuch im Freibad gefreut und mußte erleben wie sie samt ihrer Mutter dort abgewiesen wurde. PFUI


Deine Zweifel kann ich auch verstehen, liebe Moni, diese Gedanken würde ich Dir nie übel nehmen.
Hier darf schließlich jede/r seine Meinung und seine Gedankengänge schreiben

Liebe Grüße
Nancy
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  #8  
Alt 16.07.2006, 12:47
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard

Nachtrag:


Last but not least würde ich mir wünschen- so wie ich es Gott Sei Dank hier von Schwimm-Meistern und Freibad-Angestellten, ja selbst von den netten Damen am Kaffe-Kiosk im Freibad kenne- daß sie eher zur Hilfe denn zur Verweigerung bereit seien.


LG
Nancy
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  #9  
Alt 16.07.2006, 13:00
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard re manu

Zitat:
Zitat von intensivmanu
Genau diese Gedanken hatte ich auch, liebe moni.
Es geht ja nicht nur darum das die Frau evtl. eine "Begleitung" braucht, sondern auch um die Tochter. Da die Frau blind ist hat sie nicht die Möglichkeit ihre Tochter immerzu "im Auge" zu haben, so wie eine sehende Mutter. Sollte die Tochter nicht schwimmen können fänd ich es gar verantwortungslos wenn die Frau mit ihr ins Schwimmbad gehen würde, da es dort fast unmöglich ist immer "zusammen zu bleiben ". Wie du schon schriebst passiert es schnell das andere Kinder das Kind "mitziehen", oder es evtl. unter Wasser gedrückt wird, während die Mutter gar nichts davon mitbekommt.
Sollte das Kind schwimmen können, fänd ich es auch nicht so gut, denn mit 5 Jahren ist das Kind bestimmt noch nicht so sicher, das man es allein und ohne Aufsicht ins Wasser lassen kann. Das würden fast alle sehenden Mütter nicht tun und mir ( wenn ich blind wäre ) wäre das Risiko einfach zu groß das dem Kind etwas passiert.
Vielleicht war das auch der Gedankengang der Schwimmbad-Mitarbeiterin, nur sie wollte es vielleicht nicht so "direkt" sagen.


....auch Deine Überlegungen verstehe ich gut, allerdings sollte dann jede/r Freibadbesucher/in sofort das Freibad ebenso verlassen müssen, wenn beobachtet wird, daß diese ihre Kinder unbeaufsichtigt über's Gelände toben lassen.
Das kommt leider zuhauf vor.

Wahrscheinlich geht diese blinde Mutter verantwortungsbewußter mit ihrer Tochter um, als manche sehenden Eltern.



LG
Nancy
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  #10  
Alt 16.07.2006, 16:33
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

ich kann mich nicht anfreunden das egal welche behinderung ein freibad besuch verboten wird.kinder behinderter eltern sind in ihrer entwicklung meist gesunden kindern vorraus.ich wohne an der küste und sehe täglich kinder ab alter wo sie laufen können die sogar zum teil vom eigenen steg direkt ins wasser zum schwimmen in der ostsee.bisher ist mir kein fall bekannt wo kinder abgegluckert sind.eher von urlaubsgästen die überbehüttet aufwachsen.
nichts rechfertig meiner meinung nach eine mutter zu skrimisieren nur weil sie blind ist.aber auch dieses ist nur meine meinung und hat nicht ein recht darauf auch richtig zu sein.
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