Tritte gegen seinen behinderten Sohn bringen Vater vor Gericht
Von David Frogier de Ponlevoy
Ein Vater hat auf einem Feldweg bei Schwaigern sein geistig schwer behindertes Kind geschlagen und getreten: „Aus Angst um den weggelaufenen Jungen“, verteidigt sich der Angeklagte vor Gericht. Er erhält sechs Monate Gefängnis auf Bewährung.
Die Zeugen vor dem Heilbronner Amtsgericht sind aufgewühlt. „Ich habe das gar nicht wahrhaben wollen, als ich es gesehen habe“, sagt ein 65-Jähriger. Seine 55-jährige Frau erklärt: „Ich dachte zuerst, das sind Halbstarke, die sich schlagen.“
Bei einem Spaziergang im März von Schwaigern nach Leingarten hört das Ehepaar laute Schreie. Auf einem erhöhten Feldweg sehen sie einen Mann, der „mindestens drei Mal“ mit dem Fuß auf ein „Bündel am Boden“ eintritt. Erst dann fällt den Zeugen auf: Bei dem Opfer handelt es sich um ein Kind. Da habe der Täter es bereits nach oben gerissen, wieder zu Boden geschleudert und ein weiteres Mal zugetreten.
Die 55-Jährige stellt den Täter zur Rede. „Das ist mein Kind, mit dem kann ich machen, was ich will“, habe der Vater geantwortet. „Ich war so verzweifelt, ich habe gesagt, wenn er es nicht loslässt, nehme ich es mit“, sagt die Zeugin. Die Erwiderung: „Dann nimm es doch.“
Die Frau geht stattdessen zur Polizei. „Völlig aufgebracht“ sei sie gewesen, erzählt der Polizeibeamte. „Ich war doch noch nie in so einer Situation“, sagt fast entschuldigend die 55-Jährige. „Ich bin selbst Mutter. Ich weiß, wie Kinder aussehen, wenn sie Schmerzen haben.“ Als Kinder hätten sie selbst auch mal hinter die Ohren bekommen, „aber sowas habe ich noch nicht erlebt“.
Was die Zeugen zu diesem Zeitpunkt nicht wissen: Der Siebenjährige ist geistig schwer behindert.
Der Vater erscheint zum Prozess nicht und muss zwangsweise vorgeführt werden. Er weist die Vorwürfe zurück und erklärt, er habe seinen entlaufenen Sohn drei Stunden lang gesucht. Nach Streit mit der Mutter sei der Junge weggelaufen. „Ich habe ihn gepackt und zweimal mit der flachen Hand geschlagen“, sagt der 42-jährige Türke. Die Beamten, die danach das Wohnhaus besuchen, stellen „keine Verletzungen“ fest. „Möglicherweise haben wir aber den Bruder des Kindes untersucht“, räumt ein Polizist ein.
Für Richter Friedhelm Hiller ist eine eventuelle Verletzung unerheblich: „Eine rohe Misshandlung liegt auch vor, wenn es keine sichtbaren Verletzungen gibt“, erklärt er dem Angeklagten. „Ich bin auch Vater“, hält dieser entgegen: „Hätte ich mein Kind getreten, hätte meine Frau mich angezeigt.“
Für den Richter ist die Schuld trotzdem durch die Zeugen erwiesen. An bis zu neun Tritte wollen sich die verschiedenen Zeugen erinnert haben. „Mindestens vier“ stünden fest, bilanziert Hiller und erklärt: Sechs Monate seien das Mindeststrafmaß für eine solche Kindesmisshandlung. Für 1000 Euro Geldbuße wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt: „Ich mache das, weil ich davon ausgehe, dass Sie in Zukunft nicht mehr straffällig werden“, fügt der Richter an.
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