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Alt 21.09.2006, 06:21
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Standard Tritte gegen seinen behinderten Sohn bringen Vater vor Gericht

Tritte gegen seinen behinderten Sohn bringen Vater vor Gericht

Von David Frogier de Ponlevoy
Ein Vater hat auf einem Feldweg bei Schwaigern sein geistig schwer behindertes Kind geschlagen und getreten: „Aus Angst um den weggelaufenen Jungen“, verteidigt sich der Angeklagte vor Gericht. Er erhält sechs Monate Gefängnis auf Bewährung.

Die Zeugen vor dem Heilbronner Amtsgericht sind aufgewühlt. „Ich habe das gar nicht wahrhaben wollen, als ich es gesehen habe“, sagt ein 65-Jähriger. Seine 55-jährige Frau erklärt: „Ich dachte zuerst, das sind Halbstarke, die sich schlagen.“

Bei einem Spaziergang im März von Schwaigern nach Leingarten hört das Ehepaar laute Schreie. Auf einem erhöhten Feldweg sehen sie einen Mann, der „mindestens drei Mal“ mit dem Fuß auf ein „Bündel am Boden“ eintritt. Erst dann fällt den Zeugen auf: Bei dem Opfer handelt es sich um ein Kind. Da habe der Täter es bereits nach oben gerissen, wieder zu Boden geschleudert und ein weiteres Mal zugetreten.

Die 55-Jährige stellt den Täter zur Rede. „Das ist mein Kind, mit dem kann ich machen, was ich will“, habe der Vater geantwortet. „Ich war so verzweifelt, ich habe gesagt, wenn er es nicht loslässt, nehme ich es mit“, sagt die Zeugin. Die Erwiderung: „Dann nimm es doch.“

Die Frau geht stattdessen zur Polizei. „Völlig aufgebracht“ sei sie gewesen, erzählt der Polizeibeamte. „Ich war doch noch nie in so einer Situation“, sagt fast entschuldigend die 55-Jährige. „Ich bin selbst Mutter. Ich weiß, wie Kinder aussehen, wenn sie Schmerzen haben.“ Als Kinder hätten sie selbst auch mal hinter die Ohren bekommen, „aber sowas habe ich noch nicht erlebt“.

Was die Zeugen zu diesem Zeitpunkt nicht wissen: Der Siebenjährige ist geistig schwer behindert.

Der Vater erscheint zum Prozess nicht und muss zwangsweise vorgeführt werden. Er weist die Vorwürfe zurück und erklärt, er habe seinen entlaufenen Sohn drei Stunden lang gesucht. Nach Streit mit der Mutter sei der Junge weggelaufen. „Ich habe ihn gepackt und zweimal mit der flachen Hand geschlagen“, sagt der 42-jährige Türke. Die Beamten, die danach das Wohnhaus besuchen, stellen „keine Verletzungen“ fest. „Möglicherweise haben wir aber den Bruder des Kindes untersucht“, räumt ein Polizist ein.

Für Richter Friedhelm Hiller ist eine eventuelle Verletzung unerheblich: „Eine rohe Misshandlung liegt auch vor, wenn es keine sichtbaren Verletzungen gibt“, erklärt er dem Angeklagten. „Ich bin auch Vater“, hält dieser entgegen: „Hätte ich mein Kind getreten, hätte meine Frau mich angezeigt.“

Für den Richter ist die Schuld trotzdem durch die Zeugen erwiesen. An bis zu neun Tritte wollen sich die verschiedenen Zeugen erinnert haben. „Mindestens vier“ stünden fest, bilanziert Hiller und erklärt: Sechs Monate seien das Mindeststrafmaß für eine solche Kindesmisshandlung. Für 1000 Euro Geldbuße wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt: „Ich mache das, weil ich davon ausgehe, dass Sie in Zukunft nicht mehr straffällig werden“, fügt der Richter an.

Dieser Artikel ist zu lesen bei: www.stimme.de (ist eine Zeitung)
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  #2  
Alt 21.09.2006, 06:30
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evma evma ist offline
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Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
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mir läuft es richtig kalt den rücken runter,und ich finde es ein unding das er sich freikaufen kann.einen gewaltätigen vater halten nicht 1000€ ab sein kind wieder zu brügeln-und zu mishandeln.ein richter der solch eine milde strafe gefällt hat ,hatte bei einen hund mit sicherheit keine geldstrafe verhängt.aber ist ja nur ein behindertes kind.ist sich jemand klar darüber welches urvertrauen behinderte haben behinderte haben ein weit aus größeres vertrauen in andere menschen als gesunde,und was macht dieser mann ver zerstört es mit rauher gewalt,er tritt den kleinen selbst als er am boden liegt immer weiter.würde sein kind laut zeugenaussagen sogar weggeben.zum k....solchen menschen gehören keine kinder.und wie soll dieses kind das verarbeiten,wenn ich die mutter wäre würde ich mich von meinen mann trennen und mein kind schnappen,
auch wenn ich mir jetzt feinde mache ,jeder kann mal die nerven verlieren und seinen kind einen klaps geben,auch die die jetzt schreien nein nie,aber mit füssen tretten und rohe gewalt anwenden nein niemals dafür fehlt mir jedes verständnis.
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  #3  
Alt 21.09.2006, 06:51
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
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Ort: Dortmund
Beiträge: 10.994
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Liebe Evma,

es gilt ja "in dubio pro reo" (lat.: "im Zweifel für den Angklagten"). Der Vater hatte bestritten.

Erst einmal stehen also für den Richter zwei Aussagen gegeneinander.

Und dann:

Zitat:
Die Beamten, die danach das Wohnhaus besuchen, stellen „keine Verletzungen“ fest. „Möglicherweise haben wir aber den Bruder des Kindes untersucht“, räumt ein Polizist ein.

Es sind also - auch wenn es der Fehler der Polizeibeamten zu sein scheint - keine Verletzungen festgestellt worden.

Dafür ist das Urteil schon recht hoch ausgefallen ...

Man darf das nicht vergessen, das sich "gute Richter" auch an rechtsstaatliche Regeln halten müssen. Sie sind dem Gesetz (hier auch der Grundsatz "in dubio pro reo") und ihrem Gewissen unterworfen.

Ein höheres Urteil hätte vermutlich dazu geführt, dass ein Klageweg beschritten worden wäre und dann wär vielleicht gar nichts als Strafe auferlegt worden ...

LG

Mary
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  #4  
Alt 21.09.2006, 08:09
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
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Registriert seit: 01.08.2005
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Beiträge: 24.215
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liebe mary das weis ich aber ich finde es ein unding.ein hund wird auch nicht untersucht welche verletzungen er hat,und bei behinderten kindern,erinnert mich daran als björn den arm gebrochen hatte als er 6 war durch seinen autismus hat er keinen an sich rangelassen,und ein arzt meinte naja solange er solch ein theater macht ...und auserdem ist er eh behindert,ich bin daraufhin zum chefarzt der hat sich zeit für björn genommen und geröngt 6wochen gibs der andere arzt war für das krankenhaus nicht mehr tragbar.und behinderte haben nun mal nur eine schwache loby.
aber du hast recht bevor der vater gar nichts bekommen hätte sind die 1000€viel-aber ärgern tuts mich.das es für einen richter nicht leicht ist gerade wenn das kind keine richtige aussage machen kann ist klar.
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  #5  
Alt 21.09.2006, 10:24
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Mary Mary ist offline
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Liebe Eva,

kann Dir bei dem meisten Recht geben - aber auch bei Tieren wird dann begutachtet ... das weiß ich von Tierschützern, wenn sie gegen Misshandlung bei Tieren vorgehen wollen, brauchen sie ebenfalls Nachweise durch Veterinäre.

Ein ganz großer Fall ist übrigens gerade in Verhandlung - da soll ein Pferd zu Tode gewürgt worden sein - also mit einem Strick.
Soll ein Unfall gewesen sein - angeblich soll der Trainer das Tier nur beruhigen bzw. bewusstlos gemacht haben wollen, damit es eine Dopingspritze bekommt. Das tote Pferd wurde begutachtet und es werden einige Sachverständige (u. a. einer für Doping) bei Gericht gehört.

Das nur einmal als Info, dass auch bei Tieren entsprechende Untersuchungen gemacht werden müssen, wenn es um gerichtliche Entscheidungen geht ...

Aber hast Recht: Menschen mit Behinderung (egal ob erwachsen oder noch klein) haben leider keine Lobby - zumindest ist diese noch viel zu schwach ...

LG

Mary
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