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26.10.2006, 17:11
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Führhund muss nach Unfall ins Tierheim
Würzburg (kobinet) Nachdem ein blinder 55-Jähriger in Würzburg, der mit seinem Blindenführhund unterwegs war, von einem Lastwagen überfahren und getötet wurde, gibt es nun Streit mit der DAK über den Verbleib des Führhundes. Die Krankenkasse verweigerte dem Ausbilder sich vorübergehend um den Führhund zu kümmern und schickte das Tier ins Tierheim.
Nach Angaben des Deutschen Vereins für Blindenführhunde und Mobilitätshilfen e.V. (DVBM) kam der 55-Jährige blinde Jürgen D. am letzten Donnerstag in aller Frühe auf dem Weg zum Arbeitsplatz ums Leben. Als er, um abzukürzen, in eine Sackgasse einbog, fuhr unmittelbar hinter ihm ebenfalls ein Lastwagen rückwärts in die Sackgasse ein und überrollte Jürgen D.. Offenbar hatte der Fahrer im Dunkeln das Führgespann nicht gesehen. "Ein tragischer Unfall, der auch jedem sehenden Menschen genau so hätte passieren können", kommentiert Dr. Gudrun Klarner, 1. Vorsitzende des DVBM den Vorfall. Die DAK möchte den Führhund nun wiederverwenden.
Der tief betroffene Ausbilder des Hundes Xino fuhr einer Presseinformation des DVBM zufolge umgehend vom Bodensee nach Würzburg, um dem Führhund, der den Unfall überlebt hat, in diesen schweren Stunden beizustehen. Herr Lukas von der DAK in Hamburg hätte aber verfügt, dass der Hund im Tierheim bleiben muss, bis ihn die DAK abholen läßt. Dann solle ein anderer Ausbilder prüfen, ob der Hund wieder an einen blinden Menschen herausgegeben werden kann. Dr. August Rüggeberg (DVBM-Geschäftsführer) konnte der Presseinformation des DVBM zufolge die DAK nicht überzeugen, dass der schwer traumatisierte Hund nun den einzigen, ihm vertrauten Menschen braucht - eben seinen Ausbilder. Der DVBM hält unter allen Umständen eine Neuvermittlung des Hundes als Führhund für fahrlässige Personengefährdung.
"Selbst wenn Xino nach einer Weile wieder zuverlässiges Führen zeigen würde, kann kein Experte dieser Welt sicher sein, was vielleicht passiert, wenn Xino mal in eine Situation gerät, die ihn an diesen schwarzen Donnerstag erinnert - die Gefahr ist einfach zu groß", so Rüggeberg. Der DVBM werde nun prüfen lassen, wie weit hier ein Verstoß der DAK gegen das Tierschutzgesetz vorliege und eine Anzeige gegen die DAK wegen "fahrlässiger Personengefährdung" für den Fall der Neuabgabe des Hundes werde ebenfalls geprüft. omp
( Quelle: kobinet-Nachrichten )
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26.10.2006, 17:39
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 01.08.2005
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der arme hund ,hoffentlich findet er ein gutes herrchen,
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26.10.2006, 17:43
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 28.03.2005
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Hallo,
ich denke, da können nur ganz viele Protestmails mit guten Argumenten dem Tier helfen, möglichst bald in die Obhut der 2. Bezugsperson zu gelangen.
Aus diesem Grund habe ich gerade die erste Email an Tierschützer geschickt und hoffe, dass sie per Rundmail möglichst bald viele Tierschützer erreicht, die sicherlich willens und auch kompetent genug sind, mit entsprechenden Protesten die Mitarbeiter der DAK dahingehend zu bewegen, auch die Bedürfnisse dieses traumatisierten Tieres zu beachten.
LG
Mary
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26.10.2006, 17:45
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 01.08.2005
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klasse idee mary,du bist spitze
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26.10.2006, 17:46
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Klasse Idee, liebe Mary.
Danke Dir dafür
LG
Nancy
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26.10.2006, 18:34
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 08.02.2006
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der arme hund.. nach dem erlebnis braucht er eine vertraute person. hoffentlich kommt er zu seinen ausbilder zurueck.
__________________
Der Weg von Mensch zu Mensch,
ist oft weiter und schwieriger,
als der Weg von der Erde zum Mond.
angie
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26.10.2006, 18:47
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Zitat:
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Zitat von angelika
der arme hund.. nach dem erlebnis braucht er eine vertraute person. hoffentlich kommt er zu seinen ausbilder zurueck.
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Das hoffe ich auch.
So sehen wir wieder, wie unsere Gelder verschleudert werden.
Da zahlen die Kassen horrende Summen für die Ausbildung eines Therapiehundes, um das Tier im Todesfall seines Herrchens mal eben schnell ins Tierheim zu entsorgen, wo es wahrscheinlich verkorkst.
(Nichts gegen Tierheime, ganz sicher ist es gut, daß es Tierheime gibt.....aber bitte nicht für einen ausgebildeten Therapiehund)
Sicher wird der arme Hund den Schock über den Tod seines Herrchens dort nicht verarbeiten können.
Aber so sind die Gesetze:
Der Hund ist Eigentum der Krankenkasse  und so wird er auch behandelt.
Vergleichbar mit einem nicht mehr benötigten Rollstuhl....
Hoffen wir mal sehr, daß die Rundmail von Mary den hund schnell dorthin befördert, wo er hingehört:
zu seinem ihm vertrauten Ausbilder.
LG
Nancy
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26.10.2006, 19:02
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 01.08.2005
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vielleicht sollten wir auch noch andere zb presse informieren,den viele brauchen einen hund und bekommen keinen und hier wird ein tier einfach abgeschoben.ich kann mit sicherheit die bedenken verstehen denke aber diese sind bei seinen ausbilder oder dem hund vertrauten person nicht nötig und der hund kann für einen anderen behinderten eine große hilfe sein wenn er durch sein herrchen gefestigt wird ,solch ein tier im tierhein zu belassen ist ein skandal
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26.10.2006, 19:09
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 28.03.2005
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Zitat:
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Zitat von Nancy
Das hoffe ich auch.
So sehen wir wieder, wie unsere Gelder verschleudert werden.
Da zahlen die Kassen horrende Summen für die Ausbildung eines Therapiehundes, um das Tier im Todesfall seines Herrchens mal eben schnell ins Tierheim zu entsorgen, wo es wahrscheinlich verkorkst.
(Nichts gegen Tierheime, ganz sicher ist es gut, daß es Tierheime gibt.....aber bitte nicht für einen ausgebildeten Therapiehund)
Sicher wird der arme Hund den Schock über den Tod seines Herrchens dort nicht verarbeiten können.
Aber so sind die Gesetze:
Der Hund ist Eigentum der Krankenkasse  und so wird er auch behandelt.
Vergleichbar mit einem nicht mehr benötigten Rollstuhl....
Hoffen wir mal sehr, daß die Rundmail von Mary den hund schnell dorthin befördert, wo er hingehört:
zu seinem ihm vertrauten Ausbilder.
LG
Nancy
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... ja, liebe Nancy, der Vergleich ist mir auch in den Sinn gekommen ...
Zwar ist ein Therapiehund ein Hilfsmittel - aber eben kein dingliches
Es ist ebenso ein Lebewesen, das zudem vor diesem Unfall harte Arbeit geleistet hat. Im Dienst muss ein Blindenführhund hochkonzentriert sein ...
Ein solches Tier hätte es schon aufgrund diesen Umstands verdient, dass auf seine Bedürfnisse nach einem solch tragischen Ereignis besondere Rücksicht genommen wird (mal ganz abgesehen davon, dass hier u. U. Tierschutzrechte nicht gewahrt wurden).
LG
Mary
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27.10.2006, 08:43
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 28.03.2005
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Ich habe soeben die DAK Würzburg (ich habe von deren Website die Emailadresse: DAK073400@dak.de in Erfahrung gebracht) mit der folgenden Email um eine Stellungnahme gebeten:
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern Abend erfuhr ich durch einen Foreneintrag bei uns:
http://www.forum.enbeka.de/so-nicht/...-tierheim.html
von dem Blindenführhund, der den tragischen Unfall überlebte, bei dem der nicht sehende Hundeführer ums Leben kam.
Ich bitte Sie daher, mir eine Stellungnahme Ihres Hauses bzgl. des Vorganges für die Veröffentlichung bei uns zur Verfügung zu stellen.
Insbesondere interessieren mich die Gründe, die aus Ihrer Sicht gegen die Betreuung des Tieres durch den Ausbilder (der nun sicherlich wichtigsten Bezugsperson) gesprochen haben.
Da ich immer wieder von überfüllten Tierheimen höre, kann ich mir nicht so recht vorstellen, dass dieser Aufenthaltsort der Traumaüberwindung förderlich ist.
Sie planen - wenn ich das richtig verstanden habe - den Wiedereinsatz des Tieres als Blindenführhund. Dies ist ja auch bei anderen - dinglichen - Hilfsmitteln durchaus üblich und dies muss auch aus Ihrer Sicht geprüft werden.
Um einen Wiedereinsatz überhaupt zu ermöglichen, kann doch die Devise nur sein, das Tier gerade jetzt besonders gut zu betreuen, damit dieser tragische Unfall auch überwunden werden kann - wer könnte das besser bewerkstelligen als der Ausbilder des Tieres?
Ich verstehe Ihre Entscheidung derzeit weder aus der Sicht einer bekennenden Tierfreundin, noch aus wirtschaftlichen Aspekten. Daher bitte ich Sie dringend, mir Ihre Entscheidung nachvollziehbar zu erklären.
Ich erlaube mir, diese Email auch in unserem Forum zu veröffentlichen.
Für Ihre freundlichen Bemühungen bedanke ich mich und verbleibe
Mit freundlichen Grüssen
Marianne Gührke
Netzwerk behindertes Kind.de
Teammitglied
Username im Forum: Mary
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Vielleicht können sie es erklären oder aber sie überdenken Ihre Entscheidung - ich bin gespannt auf die Antwort und werde diese dann hier veröffentlichen, sobald sie mir vorliegt.
LG
Mary
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