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22.11.2006, 06:28
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Toilette diente als Ruheraum - Prozess gegen Lehrerinnen eingestellt
Toilette diente als Ruheraum
Prozess gegen Lehrerinnen eingestellt
Von Jan Zier
BREMENWas ist "verwerflich"? Verwerflich ist, so sagen es Juristen, was "sozial unerträglich", "grob anstößig" und "sozialethisch in besonders hohem Maße zu missbilligen ist". Nicht verwerflich ist es dagegen, ein behindertes Kind regelmäßig und gegen seinen Willen in eine ausrangierte Toilette zu verfrachten, weil es den Unterricht stört.
Das sagt jedenfalls die Bremer Staatsanwaltschaft. Und stellte jetzt ein Verfahren gegen drei Lehrerinnen der Grundschule Rönnebeck ein, denen genau das vorgeworfen wird. Begründung: Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht, eine Verurteilung wegen Nötigung, Freiheitsberaubung oder Misshandlung Schutzbefohlener sei eher unwahrscheinlich.
Zwar erfüllten die Lehrerinnen durchaus den Tatbestand der Nötigung, das schreibt auch die Staatsanwaltschaft. Doch "rechtswidrig" sei dies nur, wenn es von Juristen auch als "verwerflich" anzusehen ist. Indes habe das Kind "in erheblicher Weise" den Unterricht gestört, listet Staatsanwältin Lydia Richter auf: Bauklötze seien da geflogen, Scheren auch. Mitschüler wurden geschlagen, ihre Sachen zerstört. Und weiter: Für den Unterricht war es "unverzichtbar, dass der Junge den Klassenraum ,zum Abreagieren‘ kurzfristig verlässt".
Mehrmals täglich, räumten die Lehrerinnen ein, brachten sie ihn deshalb in eine stillgelegte Toilette. "Das ist einfach menschenverachtend", sagt die Mutter des Jungen. Und es war wohl auch kein Einzelfall: Über mehr als sechs Wochen sei das so gegangen, sagt sie - ohne dass die Eltern davon erfahren hätten.
Staatsanwältin Richter findet die pädagogische Maßnahme "aufgrund der gewählten Örtlichkeit" zwar "nicht wünschenswert". Strafrechtliche Relevanz erkennt sie jedoch nicht. Die bremische Schulbehörde sprach derweil von einem "unglücklichen Umstand". Einen anderen "Ruheraum" habe es wegen Umbauarbeiten an der Schule jedoch nicht gegeben. Zugleich widersprachen die Beschuldigten der Vorstellung, der Junge sei "eingesperrt" worden. Es sei immer eine Lehrkraft im Raum gewesen, sagten die drei übereinstimmend der Staatsanwaltschaft. "Diese Einlassungen lassen sich nicht widerlegen", sagt Richter - auch nicht mit Hilfe des Opfers. Der Junge selbst hat ausgesagt, dass die Lehrer "ein bisschen mit in dem Raum und ein bisschen in dem Flur" gewartet hätten.
Der Junge ist zu 80 Prozent schwerbehindert. Er leidet unter schweren Sprachstörungen, galt zudem als verhaltensauffällig. Seine Klasse in der Grundschule Rönnebeck war eine Integrationsklasse mit vier Förderkindern und einer zusätzlichen Sozialpädagogin.
[21.11.2006]
(Quelle: Verlagsgruppe Kreiszeitung)
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22.11.2006, 06:38
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Zitat:
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Zitat von Mary
Mehrmals täglich, räumten die Lehrerinnen ein, brachten sie ihn deshalb in eine stillgelegte Toilette. "Das ist einfach menschenverachtend", sagt die Mutter des Jungen. Und es war wohl auch kein Einzelfall: Über mehr als sechs Wochen sei das so gegangen, sagt sie - ohne dass die Eltern davon erfahren hätten.
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Das ist für mich eigentlich der Punkt, der für mich nicht zu akzeptieren ist!
Wenn ein Kind verhaltensauffällig ist und das in dem Maße (Scheren sollen geflogen sein, Mitschüler geschlagen usw) dann haben die Lehrer sofort mit den Eltern Kontakt aufzunehmen!
Ich kann nicht verstehen, warum hier 6 (!) Wochen lang kein Gespräch stattgefunden hat.
Gerade, weil das betreffende Kind von einer entsprechende Sprachbehinderung betroffen ist.
Es kann also Tagesabläufe und Vorkommnisse in der Schule u. U. nicht schildern - es ist für mich ein Beispiel von schlechter Zusammenarbeit seitens der Lehrerschaft, die nicht hinzunehmen ist!
Mich macht das wütend!
Mary
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22.11.2006, 08:15
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Zitat:
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Das ist für mich eigentlich der Punkt, der für mich nicht zu akzeptieren ist!
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Liebe Mary,
leider kommt so etwas immer wieder vor.
Vor einigen Monaten habe ich etwas Ähnliches in der hiesigen Einrichtung erlebt. Es betraf meine eigene Tochter.
Ich hoffe, für meinen Teil, dort mit diesen Oberflächlichkeiten aufgeräumt zu haben.
Aber ich sehe und höre immer wieder, auch an einer Schule für Geistig Behinderte, daß diese Zwischenfälle leider keine Seltenheit sind.
LG
Nancy
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22.11.2006, 09:34
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Liebe Nancy,
ich weiß, dass es kein Einzelfall ist - bekomme über die Hilfsanfragen ja genug zu lesen ...
Ist halt einer, der einmal dokumentiert wurde und das öffentlich ...
Macht mich immer wieder wütend!
LG
Mary
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10.02.2007, 19:06
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Gast
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Behindertes Kind in der schule in Alte toilette gesperrt
Juristische Pädagogik
Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen lehnt es ab, den Fall eines behinderten Schülers anzuklagen, der regelmäßig in ein altes Klo verfrachtet wurde. In der Schule sei es nötig, Kinder "einzusperren"
http://www.taz.de/pt/2007/02/09/a0343.1/text.ges,1
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10.02.2007, 19:14
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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ich finde das die lehrer angezeigt gehören,man kann kein kind wegsperren.es sind kinder und keine sache
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11.02.2007, 14:03
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Inaktiver Benutzer
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Registriert seit: 13.12.2006
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Ich glaub's ja nicht, der Lehrer gehört doch auch mal weggesperrt.
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11.02.2007, 14:57
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 08.02.2006
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es ist ein armutszeugnis fuer den lehrer und den staatsanwalt...
kinder sollten geschuetzt werden.. es ist ja wohl wirklich das letzte einfach ein kind wegzusperren...
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Der Weg von Mensch zu Mensch,
ist oft weiter und schwieriger,
als der Weg von der Erde zum Mond.
angie
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11.02.2007, 15:13
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 28.03.2005
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Hallo,
also, das "ins andere Zimmer bringen" = "wegsperren" ist aus meiner Sicht in Ordnung. Wenn unsere Tochter einen Wutanfall hat, dann wird sie auch für ein paar Minuten in ihr Zimer zum Nachdenken gebracht.
Schlimm ist aber, dass erst nach so langer Zeit die Eltern informiert wurden!! Das Kind kann schließlich nicht sprechen und bei solchen Problemen gehört es sich, sehr zeitnah die Eltern mit in die Lösung der Probleme einzubinden. Eltern & Lehrer als Team - zum Wohle des Kindes - und nicht anders!!!
Ist natürlich mit der stillgelegten Toilette wirklich was makaber ... aber wenn kein anderer Raum zur Verfügung steht - was sollen sie tun?
LG
Mary
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11.02.2007, 19:02
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 01.08.2005
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ich habe da eine andere meinung.ich hätte björn niemals in ein anderes zimmer spähren gekonnt,er brauchte immer die sichherheit mich zu sehen.allerdings hatte ich auch keinen grund ihn in dieser art und weise zum nachdenken zu bringen.als er mist machte hätte er keinen zusammenhang gesehen und in den moment wo er begriff das er etwa snicht durfte oder sollte genügte ein klares nein.
allerdings hatten wir einmal als er ein nein nicht verstanden hat einen fall wo ich ihn sogar die finger wund geschlagen habe.er langte mit der rechten hand in der steckdose bekam ein paar gefunkt.schaute wie es blutete und wollte gerade mit der linken reinlangen.ich ihn ein paar auf die finger,das hatten wir bis abends durchgezogen björn hand ausgestreckt wollte zu steckdose ich eine drauf mit meiner hand.erst als seine hand nach stunden auch angefangen hat zu bluten hat er es verstanden.ich denke das mir es mehr weh getan hat als ihn aber es muste sein.so verstehe ich auch wenn man ein kind straft .denke aber das lehrer nicht das recht haben strafen zu verhängen die an züchtigungen erinnern.vor allen müssen eltern sofort bescheid erhalten wenn so etwas geschieht für was sonst gibt es das meldeheft
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