06.12.2006
Heilbronn (Kobinet) Unter dem Titel "Weihnachtsgeld: Heimbewohner müssen warten" berichtet die Heilbronner Stimme heute von einer Verweigerungsaktion der Heilbronner Stadtverwaltung. Diese will die vom Bundesrat beschlossene Weihnachtsgeldzahlung an Heimbewohner und wohnungslose Menschen wegen fehlender Gegenfinanzierung zurückhalten und die Weisung des Deutschen Städtetages abwarten. Selbst wenn von dort noch ein positives Signal käme, wäre eine Auszahlung vor den Feiertagen in Frage gestellt.
Im selben Land - zur selben Zeit
Eine Betrachtung von kobinet-Redakteur Gerhard Bartz
Da soll es doch in Deutschland einen Konzern geben, der Schwarzgeldkassen in hundertfacher Millionenhöhe angelegt hat - und der Vorstand wusste davon nichts. So etwas kann doch nur dann möglich sein, wenn diese Beträge für dieses Unternehmen so gering sind, dass sie schlichtweg der Aufmerksamkeit von Buchhaltern, Vorständen und Betriebsprüfern entgehen
In einem Prozess werden Manager zu Zahlungen in Millionenhöhe verurteilt, dürfen jedoch die dem Prozess zugrunde liegende "Beute" behalten, da sie sich der Strafbarkeit ihres Handelns nicht klar waren. Darf zukünftig ein Mensch, der bei einer Bank statt mit Kugelschreiber sich zum Geldabheben eines Revolvers bedient, seine Strafe aus einem Teil der Beute begleichen und den Rest behalten, falls er vorgibt, von der Strafbarkeit dieser Tat nichts gewusst zu haben? Oder habe ich da was missverstanden?
In Heilbronn, einer Stadt in Baden-Württemberg, werden die vom Gesetzgeber beschlossenen 36 Euro "Weihnachtsgeld" für rund tausend Berechtigte (Bewohner von Pflegeheimen und wohnungslose Menschen), zurück gehalten, da diese nicht gegenfinanziert sind. Einmal mehr beweist damit eine Kommune, dass ihr die Weisungen des Städtetags allemal wichtiger sind als die aktuelle Gesetzeslage.
Diese Beispiele zeigen auf, dass Recht vielleicht doch nicht gleich Recht ist und dass das Geld in unserer Gesellschaft immer noch gerne unter sich bleibt.
( Quelle: kobinet-Nachrichten )