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  #1  
Alt 29.03.2007, 07:19
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
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Pfleger vergewaltigt schwerbehinderte Studentin


Gericht glaubt Opfer und schickt 40-Jährigen für vier Jahre hinter Gitter
Von Rita Klein
Bonn. Der Auftritt als Zeugin vor dem Amtsgericht ist für die 32-jährige Studentin eine Tortur: Sie sitzt schwerstbehindert im Rollstuhl, ist rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen und muss nun aussagen gegen den Mann, der ihren schutzlosen Zustand ausgenutzt haben soll: Einer ihrer Pfleger soll die hilflose Frau vergewaltigt haben - und bestreitet.


Im Jahr 2005 hatte sich die 32-Jährige entschlossen, trotz schwerster Behinderung in einer eigenen Wohnung so selbstbestimmt wie möglich zu leben. Da sie in jeder Hinsicht auf Hilfe angewiesen ist, organisierte sie einen privaten Betreuungsdienst rund um die Uhr - mit verschiedenen Pflegern in 48-Stunden-Schichten. Einer der Pfleger war der 40-jährige Angeklagte.

Und als er im Oktober seine Schicht antrat, geschah es laut Anklage: Plötzlich sagte er zu ihr, seine Frau sei schon seit Monaten weg, und deshalb wolle er mit ihr schlafen. Die 32-Jährige wies sein Anliegen zurück und hielt die Sache für erledigt. Doch als er sie schließlich ins Bett gelegt hatte, vergewaltigte er sie. Sie hatte nicht die geringste Chance, sich zu wehren.

Sie sprach schließlich über die Tat mit anderen Pflegern, die nun verstanden, warum sie plötzlich so verstört wirkte. Nach vier Wochen zeigte sie den 40-Jährigen an. Einer der anderen Pfleger sagte nun als Zeuge, er habe gehört, dass eine mittlerweile verstorbene Betreute ebenfalls von dem Mann missbraucht worden sein soll.

Nach stundenlanger Vernehmung des Opfers unter Ausschluss der Öffentlichkeit verurteilte das Schöffengericht den Angeklagten zu vier Jahren Haft, der höchstmöglichen Strafe, die das Amtsgericht verhängen kann.

Warum die Staatsanwaltschaft den Fall nicht vor dem Landgericht anklagte, schon um dem Opfer eine nochmalige Vernehmung in einem möglichen Berufungsprozess zu ersparen, versteht auch der Richter nicht. Hätte er aus den Akten die Schwere des Falls und der Behinderung erkennen können, hätte er die Sache ans Landgericht verwiesen. Dass der Angeklagte Berufung einlegen wird, ist wahrscheinlich: Er behauptete bis zum Schluss, er habe der Frau nur einen Wunsch erfüllt.

(29.03.2007)

(Quelle: General-Anzeiger Bonn )
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  #2  
Alt 29.03.2007, 07:19
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  #3  
Alt 29.03.2007, 07:45
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
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sorry aber als ich das gelesen habe habe ich spontan gesagt ist der pflege rein schwein.mehr fällt mir dazu nicht ein.schade das die höchststrafe nur vier jahre sind
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  #4  
Alt 29.03.2007, 07:53
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Mary Mary ist offline
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Zitat:
Zitat von evma
sorry aber als ich das gelesen habe habe ich spontan gesagt ist der pflege rein schwein.mehr fällt mir dazu nicht ein.schade das die höchststrafe nur vier jahre sind

Ist wirklich von der Staatsanwaltschaft nicht so toll gelaufen - der Richter hatte ja gesagt: hätte er nach Akte die Schwere der Tat gleich besser einschätzen können, dann hätte er sofort an das Landgericht verwiesen (dort wären höhere Strafen möglich)

... er wollte nur die weitere Traumatisierung des Opfers vermeiden und hatte es deswegen nicht dorthin geschickt ... damit sie nicht noch einmal hätte aussagen müssen ...

Hätte die Staatsanwaltschaft also gleich diesen Fall vor ein Landgericht gebracht, wäre da vielleicht eine höhere Strafe rausgekommen ...
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  #5  
Alt 29.03.2007, 07:55
Nancy
 
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Das Urteil ist viel zu milde! Schade, dass wir in manchen Fällen keine amerikanischen Gesetze haben.


LG
Nancy
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