| SO NICHT !!! Hier können dumme Sprüche usw. öffentlich gerügt werden ... |

16.04.2007, 20:47
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Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
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Registriert seit: 01.04.2005
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Bahn - SB-Ausweis
Hallo,
ich finde mein altes Posting nicht (nur die letzten 500)
Darin ist beschrieben, dass die Usedomer Bäderbahn auf ihre Plakte schreibt: "Behinderte fahren umsonst mit.", diese aber in der Praxis auf Behinderte mit Wertmarke und Streckenverzeichnes eingrenzen.
Ich habe heute mit einem Zugführer (zufällig mein bester Freund) darüber gesprochen. Wir gehen das ganze nochmal an.
Mit allem, was dazu gehört.
Da stand nämlich "Behinderte fahren umsonst mit".
Das sieht die UBB anders.
Nicht mehr lange. Ich habe meinen "Wessi"-Freund überzeugt, und der läßt nix auf sich sitzen. Er ist selbst zugführer und kaufmann....
Das wird lustig...
LOL
Gruß vom Ossi-Flipi
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Ich bin der Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht. Ich kann Hinweise geben, aber für eine Rechtsberatung sucht bitte einen Anwalt Eures Vertrauens auf.
Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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16.04.2007, 20:58
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Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
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Registriert seit: 01.04.2005
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Danke liebe Nancy
Flipy - der wie wir heute feststellten, die dreifache Staatsbürgerschaft hat.
Mecklenburg - geboren
Vorpommer - Unfall - zweites Leben geschenkt
Hamburg - Eingebürgert.
In hamburg eingebürgert zu werden ist eine kunst, aber flipy ist der künstler.
lol
Flipy
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Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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17.10.2007, 11:56
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Keine UBB ohne Streckenverzeichnis!
Hallo Flipy,
wie ich schon in deinem alten Posting erwähnt habe, ist die UBB ein Tochterunternehmen der DB. Somit ist Freifahrt in ihren Zügen nur mit dem Streckenverzeichnis möglich (da kein Verkehrsverbund/ außer zw. Stralsund u. Züssow), egal welche Werbung die UBB macht!
Das mus man einfach akzeptieren . . .
Die UBB kann auch nicht einfach so die Gesetze umgehen, denn freiwillige Leistungen kann sie nur anbieten, wenn sie nicht bereits Gesetzlich festgelegt sind - was ja hier der Fall ist -.
Ganz klar: Man könnte der UBB den Vorwurf machen, dass sie nicht dazu geschrieben haben: "*...mit Beiblatt und Streckenverzeichnis", aber das man zur Freifahrt ein Beiblatt benötigt ist allgemein bekannt, und dass das Streckenverzeichnis für DB-Züge außerhalb von Verbünden zusätzlich benötigt wird ist auch klar.
Es handelt sich halt nur um einen lapidaren Werbespruch, der ja auch durchaus zutrifft, nur eben nicht uneingeschränkt.
Allerdings frage ich mich, wesshalb die UBB überhaupt damit Werbung macht, denn den berechtigten Behinderten ist die Lage doch wohl bekannt?
Alles klar ? :-)
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18.10.2007, 21:15
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Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
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Registriert seit: 01.04.2005
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"egal welche Werbung die UBB macht!"
Klingt gut.
Ich nenne das irreführende Werbung. Sogar falsche Werbung.
Mehr nicht.
Und die dürfte sogar verboten sein.
Flipy
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Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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06.12.2007, 03:51
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Entschuldigt, die vielleicht als solche empfundene Störung. Ich bin in diesem Forum durch ein auffälliges Zitat gelandet.
In dem hiesigen Posting will ich mich auch (leider) nicht inhaltlich einbringen, sondern lediglich eine - nennen wir es verfahrenstechnische Anmerkung machen. Wenn davon gesprochen wird, Sachverhalte zu "akzeptieren", möchte ich ‚euch’ zu ein wenig gedanklicher Akrobatik anregen.
Ein Gesetz, ist ein Gesetz, ist ein Gesetz. Und Gesetze können geändert werden, geändert werden, geändert werden!
Nur um zuvorkommen: Ich werde mich in Kürze auch mit dem 'Inhalt' dieses Forums beschäftigen und die vorhergehende, verkürzte Anmerkung hoffentlich konkretisieren können.
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