Rechtsstreit um künstliche Ernährung für Schwerstbehinderte
Strafanzeige auch gegen Hausarzt
Rechtsstreit um künstliche Ernährung für Schwerstbehinderte
Das Schicksal einer künstlich ernährten schwerstbehinderten Frau in einem Heim im bayerischen Neuötting wird immer mehr zum juristischen Tauziehen zwischen Befürwortern und Gegnern der Sterbehilfe.
22.11.06 - Die auf Medizinrecht spezialisierte Anwaltskanzlei Putz & Steldinger erstattete Anzeige wegen Rechtsbeugung und Körperverletzung gegen den zuständigen Vormundschaftsrichter am Amtsgericht Altötting. Dieser hatte angeordnet, dass die geistig behinderte und blinde sowie taubstumme 74 Jahre alte Frau gegen den Willen ihres Bruders und gesetzliche Betreuer erneut künstlich ernährt wird.
Der Bruder hatte die künstliche Ernährung der seit 50 Jahren in dem Heim lebenden Frau dagegen im Einvernehmen mit dem Arzt der Frau und dem Pflegepersonal einstellen lassen. Wolfgang Putz sprach am Mittwoch in München von einem Justizskandal. "Das ist Sterbensverlängerung statt Lebensverlängerung." Die Anordnung des Richters verstoße gegen höchstrichterliche Entscheidungen.
Der Fall hatte vor einer Woche bundesweit Aufsehen erregt. Bei einem Besuch in dem Neuöttinger Heim einer privaten Stiftung stellten der Vormundschaftsrichter und seine Verfahrenspflegerin fest, dass die Ernährung der Patientin über eine Magensonde bereits seit Tagen eingestellt worden war. Stattdessen erhielt die 74-Jährige nur noch Flüssigkeit und Medikamente. Der Richter entzog daraufhin dem Bruder der Frau die Betreuung und setzte eine neue Betreuerin ein. Außerdem ordnete er an, die künstliche Ernährung sofort wieder aufzunehmen.
Sterbensverlängerung statt Lebensverlängerung?
Auch der Hausarzt der 74-Jährigen wurde ausgetauscht. Die neue Betreuerin plant nach Angaben der Heimleitung zudem, die Frau in ein anderes Heim zu verlegen. Die Verfahrenspflegerin, eine Rechtsanwältin, erstattete Strafanzeige wegen versuchter Tötung gegen den Bruder der Frau und den Hausarzt sowie die Heimverantwortlichen. Die Staatsanwaltschaft Traunstein ermittelt.
Putz, der auch am Zustandekommen von amtlichen Leitfäden für Patientenverfügungen beteiligt war, schilderte bei einer Pressekonferenz in München die Rechtslage. Demnach muss ein Gericht nur dann über die Beendigung der künstlichen Ernährung entscheiden, wenn der behandelnde Arzt die Ernährung für geboten hält, der Betreuer sie aber ablehnt. Im Fall der Neuöttinger Patientin sei das Ende der Ernährung über die Magensonde aber in vollstem Einvernehmen aller Beteiligten beschlossen worden. Dies bestätigten vor Journalisten auch der langjährige Hausarzt der Patientin und Vertreter des Pflegeheimes. Zudem gibt es nach Angaben von Putz schriftliche Aufzeichnungen, die dies belegen.
Die künstliche Ernährung der 74-Jährigen kann nur dann wieder beendet werden, wenn der Bruder erneut als rechtlicher Betreuer seiner Schwester eingesetzt wird und die Einstellung im Einvernehmen mit dem Hausarzt veranlasst. Dies will der Mann nach Angaben von Rechtsanwalt Putz mit allen juristischen Mitteln durchsetzen, was aber Wochen dauern kann. dpa / jb
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