Zitat:
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die Verdienste sind ein Witz!
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.....leider aber die Norm....
Davon ganz abgesehen arbeiten die meisten behinderten Menschen in den Werkstätten zum grossen Teil (abgesehen von den Gruppen in den Förderbereichen) genauso wie gesunde Arbeiter in einer Fabrik. Mag sein, dass die Pausen minimal verlängert sind und hier und da Ausnahmen bestehen bei bestimmten Behinderungsformen.
Hinzu kommt, dass gerade die behinderten Mitarbeiter in den Werkstätten weniger krank feiern als der gewöhnliche Arbeitehmer, da Diejenigen, die in Einrichtungen leben, krank zur Arbeit geschickt werden oder aber bereits einen Tag nach einem Krankenhausaufenthalt zum Teil wieder arbeiten gehen müssen.
Ich selbst habe einmal eine junge Frau erlebt, die sich krümmend vor Schmerzen kaum halten konnte und morgens um 8h weinend im Flur der Werkstatt stand. Sie lebt in einem Wohnheim. Auf meine Frage, seit wann sie diese Beschwerden habe, antortete sie: "Die ganze Nacht schon."
Zum Glück waren die Betreuer in der Gruppe einsichtig und haben das Wohnheim angerufen, sie abholen zu lassen und zum Arzt zu bringen.
Am nächsten Tag allerdings sah ich sie wieder im Flur....mit Schmerzen...
Das sind mehr als schlechte Witze. Jeder gewöhnliche Arbeitnehmer hat das Recht auf Krankfeiern und verdient für die gleiche Arbeit erheblich mehr.
Entschuldigt wird das Ganze so:
Der Lohn ist geringer, dafür die Renteneinzahlungsbeiträge höher, damit die behinderten Arbeiter mit Ende des Ablaufes des 38.Lebenjahres in Rente gehen können. Das ist vom Gesetzgeber so geregelt.
Eine tolle Erklärung! Zumal ich wirklich noch keinen behinderten Mitarbeiter gesehen habe, der unter Ablauf der 20Jahre Werkstattzugehörigkeit in Frührente ging, denn das würde den Vater Staat zu viel Geld kosten. Denn der behinderte Rentner hat von seiner Rente nicht viel mehr übrig als ein Taschengeld, da die Einnahme als Unterbringungskosten mit angerechnet wird und so dem Staat eine Menge Geld spart.
Für den behinderten Menschen, der in einer Einrichtung lebt, ist diese hohe Rente vollkommen uninteressant, er behält davon nicht mehr als Jemand, der Grundsicherungsrente erhält oder gar HartzIV.
LG
Nancy