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  #1  
Alt 16.05.2007, 06:23
Nancy
 
Beiträge: n/a
Daumen runter Rostigen Rollstuhl 2007 verliehen

Rostigen Rollstuhl 2007 verliehen




Schwedt (kobinet) Die BehindertenSelbstHilfe Schwedt e.V. verlieh aus Anlass des europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen wegen der besonders gelungen Diskrimminierung behinderter Menschen in Werkstätten den Rostigen Rollstuhl 2007 an das brandenburgische Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie.

Im Jahr 2005 hatte ein behinderter Mensch der eine 30 Stundenwoche in einer Behindertenwerkstatt in Brandenburg gearbeitet hat der BehindertenselbstHilfe Schwedt zufolge ein durchschnittliches Einkommen von 105,69 Euro monatlich. Brandenburg sei dabei absolutes Schlusslicht. Auch deutschlandweit hatte man trotz sechs Stunden-Tag nur durchschnittlich 154,69 Euro monatlich am Ende auf dem Lohnzettel.

"In Schwedt so haben wir von zumindest zwei dort arbeitenden Behinderten erfahren, liegt der Verdienst bei 93 Euro. Das macht bei einer 30 Stundenwoche einen Stundenlohn von knapp 0,78 Euro", kritisiert die Initiative. Doch damit sei noch nicht genug. Noch schlimmer werde es, wenn man weiter hinter die Kulissen schaue und die gesetzlichen Regelungen betrachtet, die diese Verdienste legitimieren. "Der Verdienst für die Behinderten wird nämlich aus einem Sicherungsbetrag und einem Steigerungsbetrag zusammengesetzt. Steigerungsbetrag ist ein ziemlich sperriges Wort. Definiert aber im Gesetz heisst es nichts anderes als: Der Steigerungsbetrag bemisst sich nach der individuellen Arbeitsleistung der behinderten Menschen, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitsmenge und Arbeitsgüte. In einer Behindertenwerkstatt werden Menschen unter der Berücksichtigung von Arbeitsmenge und Arbeitsgüte entlohnt?" Diese Regelung sei nach Ansicht der Initiative bei behinderten Menschen gänzlich unangebracht.
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  #2  
Alt 16.05.2007, 12:18
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.994
Standard

Hallo,

die Verdienste sind ein Witz! Ein Schlechter dazu! Hierdurch werden die Menschen am Tropf der Bedürftigkeit gehalten!

Aber diese Negativ-Auszeichnung "Rostiger Rollstuhl" ist eine klasse Sache! Solche Aktionen machen Sinn.

Nachdenkliche Grüsse

Mary
__________________
... schön Dich zu lesen ...


Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den
Artikel "Krake Facebook"


Und wen Öko-Themen interessieren, hier meine neue Lieblingsseite - ganz frisch auf'm Markt: SymBioZone

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  #3  
Alt 16.05.2007, 12:33
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
die Verdienste sind ein Witz!


.....leider aber die Norm....

Davon ganz abgesehen arbeiten die meisten behinderten Menschen in den Werkstätten zum grossen Teil (abgesehen von den Gruppen in den Förderbereichen) genauso wie gesunde Arbeiter in einer Fabrik. Mag sein, dass die Pausen minimal verlängert sind und hier und da Ausnahmen bestehen bei bestimmten Behinderungsformen.

Hinzu kommt, dass gerade die behinderten Mitarbeiter in den Werkstätten weniger krank feiern als der gewöhnliche Arbeitehmer, da Diejenigen, die in Einrichtungen leben, krank zur Arbeit geschickt werden oder aber bereits einen Tag nach einem Krankenhausaufenthalt zum Teil wieder arbeiten gehen müssen.

Ich selbst habe einmal eine junge Frau erlebt, die sich krümmend vor Schmerzen kaum halten konnte und morgens um 8h weinend im Flur der Werkstatt stand. Sie lebt in einem Wohnheim. Auf meine Frage, seit wann sie diese Beschwerden habe, antortete sie: "Die ganze Nacht schon."

Zum Glück waren die Betreuer in der Gruppe einsichtig und haben das Wohnheim angerufen, sie abholen zu lassen und zum Arzt zu bringen.
Am nächsten Tag allerdings sah ich sie wieder im Flur....mit Schmerzen...

Das sind mehr als schlechte Witze. Jeder gewöhnliche Arbeitnehmer hat das Recht auf Krankfeiern und verdient für die gleiche Arbeit erheblich mehr.

Entschuldigt wird das Ganze so:

Der Lohn ist geringer, dafür die Renteneinzahlungsbeiträge höher, damit die behinderten Arbeiter mit Ende des Ablaufes des 38.Lebenjahres in Rente gehen können. Das ist vom Gesetzgeber so geregelt.

Eine tolle Erklärung! Zumal ich wirklich noch keinen behinderten Mitarbeiter gesehen habe, der unter Ablauf der 20Jahre Werkstattzugehörigkeit in Frührente ging, denn das würde den Vater Staat zu viel Geld kosten. Denn der behinderte Rentner hat von seiner Rente nicht viel mehr übrig als ein Taschengeld, da die Einnahme als Unterbringungskosten mit angerechnet wird und so dem Staat eine Menge Geld spart.

Für den behinderten Menschen, der in einer Einrichtung lebt, ist diese hohe Rente vollkommen uninteressant, er behält davon nicht mehr als Jemand, der Grundsicherungsrente erhält oder gar HartzIV.

LG
Nancy

Geändert von Nancy (16.05.2007 um 12:48 Uhr).
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