12 behinderte Kinder in Frankfurt vom Gemeinsamen Unterricht ausgeschlossen
12 behinderte Kinder in Frankfurt vom Gemeinsamen Unterricht ausgeschlossen
Frankfurt a.M. (kobinet) Im Schuljahr 2007/08 dürfen zwölf behinderte Kindern in Frankfurt keine Regelschule besuchen. Trotz ausdrücklichen Wunsches der Eltern auf eine Beschulung im Gemeinsamen Unterricht verweigerte das Schuldezernat die Zuweisungen an Regelschulen. Die Kinder haben einen anerkannten sonderpädagogischen Förderbedarf, der die Voraussetzung für eine Unterstützung in einer Regelschule bestimmt.
Energischen Protest gibt es aus der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG). "Das Grundgesetz sagt, niemand darf aufgrund seiner Behinderungen benachteiligt werden und Eltern haben das vorrangige Recht, über die Bildung und Erziehung ihrer Kinder zu entscheiden", erklärte die Vorsitzende der FBAG, Sabine Eickmann. Nach 25 Jahren Gemeinsamen Unterrichts an Deutschlands Schulen sei mehrfach wissenschaftlich erwiesen, dass die gemeinsame Unterrichtung von Kindern mit und ohne Behinderungen die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler unterstützt und ein höheres Maß an sozialen Kompetenzen vermittelt. Trotzdem sei der Widerspruch zwischen den Rechten von Kindern mit Behinderungen auf Teilhabe am normalen gesellschaftlichen Leben und der praktischen Umsetzung an den Frankfurter Schulen zum neuen Schuljahr 2007/08 so groß wie noch nie, seit der Gemeinsame Unterricht eingeführt wurde.
Eickmann wies heute darauf hin, dass von dieser Diskriminierung noch mehr behinderte Kinder betroffen seien. "Die Anzahl der Eltern die vorab schon so desillusioniert wurden, dass sie gar keinen Platz im Gemeinsamen Unterricht bekommen werden und deshalb erst gar keinen Antrag mehr darauf gestellt haben, ist ungleich höher", so die FBAG-Vorsitzende. Sie stellt die Frage: "Was ist aus den Zusagen des staatlichen Schulamtes geworden, dass alle Kinder mit Behinderungen, die am Gemeinsamen Unterricht teilnehmen wollen, dies auch können?" Die FBAG fordert das Land Hessen auf, der Stadt Frankfurt am Main die notwendigen finanziellen Mittel und personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit diese die Grundrechte der Kinder mit Behinderungen erfüllen kann.
Aus dem Frankfurter Schuldezernat war keine Stellungnahme zu dem Vorgang zu bekommen. Der Club Behinderter und ihrer Freunde in Frankfurt (CeBeeF) als Träger der Individuellen Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen an Frankfurter Regelschulen zeigte sich entsetzt über diese Situation. "Behinderte Kinder aus dem Gemeinsamen Unterricht auszuschließen ist soziale Euthanasie", empört sich der CeBeeF-Vorstand. Es könne nicht hingenommen werden, dass Eltern von den Schulämtern und der hessischen Landesregierung gezwungen werden, ihre behinderten Kinder gegen ihren Willen aus den Regelschulen fernzuhalten. Das sei ein Akt von Unmenschlichkeit, der an die Selektion behinderter Kinder im 3. Reich erinnere.
|