Neue Regeln gegen Diskriminierung im Flugverkehr
Neue Regeln gegen Diskriminierung im Flugverkehr
Brüssel (kobinet) Heute treten die neuen Regelungen der Europäischen Union gegen die Diskriminierung von behinderten und älteren Menschen im Luftverkehr in Kraft.
Die neue EU-Richtlinie gegen die Diskriminierung behinderter Flugpassagiere regelt, dass Fluggesellschaften behinderten und älteren Menschen die Beförderung nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern dürfen. Ab Juli 2008 sind die Airlines außerdem verpflichtet, Hilfsmittel wie Rollstühle oder Blindenhunde gratis mitzunehmen. Die Flughäfen müssen behinderten Menschen dann Agenturmeldungen zufolge außerdem helfen, sicher zu ihrer Maschine zu gelangen.
Mit der im vergangenen Jahr verabschiedeten Richtlinie reagierte die EU auf die Beschwerde eines Rollstuhlfahrers gegen die Billigfluggesellschaft Ryanair, die für den Transport des Rollstuhls eine Zusatzgebühr erhob. Nun dürfen Fluggesellschaften Behinderten die Mitnahme nur dann verweigern, wenn wegen der Größe des Flugzeugs oder seiner Türen der Transport etwa eines Rollstuhls unmöglich ist oder wenn gesetzliche Sicherheitsbestimmungen der Beförderung entgegenstehen. Auf Verlangen muss die Fluggesellschaft ihre Ablehnung schriftlich begründen.
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