Forum von Netzwerk behindertes Kind.de
Benutzerliste
Kalender
Hilfe
Heutige Beiträge
Forum von Netzwerk behindertes Kind.de
Nützliche Links
SO NICHT !!! Hier können dumme Sprüche usw. öffentlich gerügt werden ...

Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1  
Alt 31.08.2007, 21:53
Benutzerbild von Flipy
Flipy Flipy ist offline
Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
 
Registriert seit: 01.04.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.195
Standard Richter verhöhnt Behinderten Jungen

Richter verhöhnt Behinderten Jungen

Ein schlechter Scherz über den Hitlergruß bringt einen Mainzer Richter in Bedrängnis. Ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet. Die CDU-Fraktion fordert lückenlose Aufklärung.

Die umstrittene Bemerkung soll in einem Zivilprozess gefallen sein. Dabei sei es darum gegangen, ob ein Krankenhaus bei der Geburt eines türkischen Jungen einen Fehler gemacht hatte. Das Kind ist seither im Schulterbereich gelähmt. Der Vorsitzende Richter habe dabei den Anwalt gefragt, welche Beeinträchtigungen der Junge habe. Der Anwalt habe dies mit ausgestrecktem Arm demonstriert, den er nur bis zu einer bestimmten Höhe streckte. Daraufhin soll der Richter in Anlehnung an den Hitlergruß gesagt haben: „Für 1933 hätte es gelangt.“

„Eher im Stammtisch als im Gerichtssaal“

Dabei habe es sich aber nicht um eine rassistische Bemerkung gehandelt, sagte der Mainzer Landgerichtspräsident Willi Kestel am Donnerstag. Es werde aber geprüft, ob es Konsequenzen für den Juristen gebe, der weiterhin im Dienst sei. Der Richter bedauert Kestel zufolge inzwischen die Äußerung sehr. Der Mann sei „weit davon entfernt, dem rechten Lager nahezustehen“. Kestel räumte ein, dass man eine solche Bemerkung „eher am Stammtisch vermutet als in einem Gerichtssaal“.

Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, forderte die Landesregierung auf, den Vorgang „umgehend lückenlos aufzuklären“. Baldauf hatte den Vorfall zuvor in einer ausführlichen Landtagsdebatte zum Thema Rechtsradikalismus öffentlich gemacht. Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) bestätigte, dass eine Untersuchung gegen den Richter eingeleitet wurde.

http://sol.ni-sol.de/blog/show.phtml?cbID=14143
PS: Wobei ich ja gestehen muss, dass auch ich lauthals gelacht habe. Auch über die Ahnungslosigkeit.
Oder wofür hätte es gereicht? Wahlweise für Auschwitz oder für die HJ?

Auch wenn ich nicht glaube, dass der Richter diese Auslegung befürwortet hätte.

Böser Humor.

Flipy
__________________
Ich bin der Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht. Ich kann Hinweise geben, aber für eine Rechtsberatung sucht bitte einen Anwalt Eures Vertrauens auf.

Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Erstellt von Forum Antworten Letzter Beitrag
Notizen des unerfahrenen Chilitesters Edgar, der seinen Urlaub in Texas verbrachte. Flipy Lachen ist gesund ... 0 17.08.2007 15:43
Berührt - Alltagsgeschichten von Familien mit behinderten Kindern evma Büchertipps 0 20.01.2007 14:21
behinderten wohnheim oldenburg evma Berufsleben & Behindertenwerkstätten 4 13.01.2007 19:53
WELT kämpft für Betreuung eines behinderten Zehnjährigen - mit Erfolg Tacheles Kindergarten & Schule 3 01.09.2006 10:37
Einschulung eines behinderten Kindes Mary Kindergarten & Schule 24 22.06.2006 18:06


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:18 Uhr.
Powered by vBulletin Version 3.5.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 2.4.0
Copyright 2005 - 2011 Netzwerk behindertes Kind.de ***** Sämtliche Inhalte dieses Forums erheben keinen journalistisch-redaktionellen Anspruch.