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  #1  
Alt 18.09.2007, 08:52
Flippy
 
Beiträge: n/a
Standard Gratisangebote im Internet sind oft nur ein Köder

Bin reingefallen, das zweite Mal.
Das Problem war, dass Leistungen erbracht wurden, die ich so aber nicht nutzen konnte.
Beim ersten mal bekomm ich nix, dieses Mal bekam ich was.

Ein Chinesisches Sprichwort sagt:
Einen Fehler kannst Du begehen und sagen : "Aha"
Einen Fehler kannst Du ein zweites Mal gehen: "Aha, da war was"
Wenn Du den Fehler ein drittes Mal begehst bist Du schlichtweg DOOF.
Ich hoffe, das dieses mir nicht noch ein drittes Mal passiert:


Gratisangebote im Internet sind oft nur ein Köder
Leipzig/Hannover (dpa/tmn) - Verbraucher sollten vermeintliche Gratisangebote im Internet mit Vorsicht betrachten. Oft entpuppten sie sich als "Vertragsfalle", warnt die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig.


Gewinnspiele im Netz sind oftmals Lockmittel für Betrügereien.

© Archiv
In vielen Fällen erhielten Surfer anschließend Rechnungen, in denen behauptet wird, es sei online ein Vertrag abgeschlossen worden. Die angeblich kostenlosen Online-Tests, SMS, Gewinnspiele oder Gratisgeschenke seien nur ein Köder, um Verbraucher in einen kostenpflichtigen Abovertrag zu locken und abzukassieren.

Der Kostenhinweis sei bei der Anmeldung meist so gut versteckt, dass Verbraucher ihn leicht übersehen können. Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass bei dieser Art und Weise der Vertragsanbahnung kein gültiger Vertrag zustande kommt und für die Verbraucher daher auch keine Zahlungspflicht besteht.

Die in Hannover erscheinende Computerzeitschrift "c't" empfiehlt für den Fall, dass für ein vermeintliches Gratisangebot eine Rechnung ins Haus kommt, dem Vertrag sofort schriftlich zu widersprechen und vom 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.
Drohungen mit Inkassogesellschaften und Anzeigen könnten Verbraucher anschließend gelassen entgegensehen, da die Abzocker in der Regel kein Interesse daran hätten, ihre Praktiken von einem Gericht bewerten zu lassen.

Haben sich Kinder bei einem Abo-Dienst angemeldet, reiche ein einfacher Widerspruch aus, da Minderjährige ohne Einwilligung der Eltern keine gültigen Verträge abschließen können. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass doch ein Mahnbescheid zugeschickt wird, sollten Betroffene einen Anwalt einschalten, rät das Magazin.

Am besten schützten sich Verbraucher vor solchen Praktiken, indem sie im Internet nur dann ihre Adresse eingeben, wenn es sinnvoll ist - zum Beispiel bei einem tatsächlich geplanten Einkauf.
Quelle : http://portal.gmx.net/sidbabhdga.119...4981DDDd6.html

Geändert von Flipy (18.09.2007 um 08:56 Uhr).
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  #2  
Alt 18.09.2007, 09:06
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo,

mit solch einer Firma hatte ich monatelangen Krieg.
Obwohl kein Vertrag zustande kam und ich auch keine Leistung erhielt, flatterte trotzdem eine Rechnung ins Haus. Mein darauffolgender Widerspruch war angeblich nicht fristgerecht eingegangen. Es folgten unzählige Schreiben, Mails.....

Da die Firma im Internet unter 'Probenblitz' negativ bei Verbraucherschutz und auch bei der Kriminalpolizei bekannt ist, schrieb ich (nach einem Inkassobrief, den ich im Frühjahr erhielt , mit der Androhung eines Gerichtsverfahrens ), dass überhaupt kein Vertrag zustande gekommen war, ich aus diesem Grunde keinen Cent zahlen werde und zeitgleich eine Anzeige wegen Betruges und Verletzung des Datenschutzes erstatte.


Seitdem ist Ruhe.

Allerdings kenne ich eine Dame, die die Nerven verlor und gezahlt hat. Was passierte? Sie erhielt weitere Anschreiben mit einer Zahlungsaufforderung besagter Firma ........

Übrigens weiss ich mittlerweile, das die Fa. ständig ihren Namen sowie den Firmensitz wechselt.


Fazit: Seid vorsichtig, denn Gratisproben gibt es dort nicht .......bestenfalls mühseligen Schriftverkehr und ein Bombardement von E-mails


LG
Nancy
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  #3  
Alt 18.09.2007, 09:25
Benutzerbild von Flipy
Flipy Flipy ist offline
Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
 
Registriert seit: 01.04.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.195
Standard

meine bank sagt, die überweisung ist schon raus.
Nochmal passiert mir sowas nicht.
Problem ist, ich habe ja tatsächlich was gekriegt, zwar nichts, was ich nutzen konnte, aber naja....

Vergessen wirs.
Shit happens.

Aber nicht nochmal.

Die wollen bestimmt nochmal was von mir. 2 Jahre, habe ich gelesen.

Flipy
__________________
Ich bin der Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht. Ich kann Hinweise geben, aber für eine Rechtsberatung sucht bitte einen Anwalt Eures Vertrauens auf.

Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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  #4  
Alt 18.09.2007, 09:40
Caro Caro ist offline
Inaktiver Benutzer
 
Registriert seit: 13.12.2006
Beiträge: 6.413
Standard

Ich hatte da doch letztens auch Ärger mit.
Die haben behauptet ich hätte einen Vertrag mit denen abgeschlossen über irgendwelche SMS. Mal davon abgesehen, dass ich die SMS nie bekommen habe, hab ich die auch nicht irgendwie bestellt.
Da kam auch irgendwann ein Inkassobescheid, ich bin dann zum Anwalt und der meinte, das Inkassounternehmen was mich angeschrieben hat, gibt es gar nicht. Ich hab dann nicht mehr reagiert und bis jetzt ist auch nichts mehr passiert.
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  #5  
Alt 18.09.2007, 09:43
Benutzerbild von Flipy
Flipy Flipy ist offline
Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
 
Registriert seit: 01.04.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.195
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Nochmal:

Ein Chinesisches Sprichwort sagt:
Einen Fehler kannst Du begehen und sagen : "Aha"
Einen Fehler kannst Du ein zweites Mal gehen: "Aha, da war was"
Wenn Du den Fehler ein drittes Mal begehst bist Du schlichtweg DOOF.
Ich hoffe, das dieses mir nicht noch ein drittes Mal passiert.
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Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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  #6  
Alt 18.09.2007, 10:01
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Flipy
meine bank sagt, die überweisung ist schon raus.
Nochmal passiert mir sowas nicht.
Problem ist, ich habe ja tatsächlich was gekriegt, zwar nichts, was ich nutzen konnte, aber naja....

Vergessen wirs.
Shit happens.

Aber nicht nochmal.

Die wollen bestimmt nochmal was von mir. 2 Jahre, habe ich gelesen.

Flipy



Ist das von Probenblitz?


LG
Nancy
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  #7  
Alt 18.09.2007, 10:16
Benutzerbild von Flipy
Flipy Flipy ist offline
Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
 
Registriert seit: 01.04.2005
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Beiträge: 4.195
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nein, ist es nicht.

Flipy
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Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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  #8  
Alt 18.09.2007, 10:51
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Flipy
nein, ist es nicht.

Flipy

Hmm....dann wünsche ich Dir viel Glück, dass Du da jetzt zumindest mit der Zahlung raus bist.


LG
Nancy
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  #9  
Alt 18.09.2007, 10:57
Benutzerbild von Flipy
Flipy Flipy ist offline
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Registriert seit: 01.04.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.195
Standard

denk ich auch.
Flipy
goodluck - auf Holz (kopf) klopf
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Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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  #10  
Alt 18.09.2007, 11:03
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
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Beiträge: 24.215
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ich drücke dir die daumen flipy das du raus bist und die dich in ruhe lassen
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