Besser gleich auflegen.
Ruf unerwünscht
Bonn (kobinet) Die Deutsche Seniorenliga empfiehlt bei unerwünschter Telefonwerbung "sofortiges Auflegen" als besten Schutz. Höflichkeit sei bei den verbotenen Werbeanrufen oft fehl am Platze. Diesen und weitere Tipps enthält die heute angekündigte Broschüre "Ihr Recht", die über die Rechte älterer Verbraucherinnen und Verbraucher im Alltag, bei finanziellen Transaktionen und im Gesundheitswesen informiert.
Obwohl seit zwei Jahren strikt verboten, ist die unerwünschte Telefonwerbung nach wie vor Türöffner für den Vertrieb und Abschluss von Telefonverträgen, Glücksspielen, Versicherungen, Geldanlagen oder Reisen. Schon jetzt können am Telefon abgeschlossene Verträge unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden.
Nordrhein-Westfalens Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg geht diese Regelung nicht weit genug: "Wir müssen verhindern, dass Anbieter durch unerwünschtes und wettbewerbswidriges Verhalten auf Kosten insbesondere älterer Verbraucherinnen und Verbraucher Gewinne einfahren. Diese Methoden dürfen sich nicht auszahlen. Deshalb müssen wir weitere vertragsrechtliche Lösungen zur Durchsetzbarkeit des Verbots unerlaubter Telefonwerbung entwickeln."
In der Ratgeberbroschüre (zu bestellen auf
www.dsl-verbraucherschutz.de) wird bei Werbeanrufen grundsätzlich empfohlen, insbesondere bei der Weitergabe von persönlichen Daten sehr vorsichtig zu sein. So sollte auf keinen Fall die Konto-Nummer weitergegeben werden. Werbeanrufer auf die höfliche Art loszuwerden, ist oft unmöglich. Viele sind psychologisch geschult und verstehen das Geschäft der Verführung.
"Wenn man mit dem Anruf nicht einverstanden ist, sollte man dies unmissverständlich sagen. Wird man den ungebetenen Verkäufer trotzdem nicht los, ist sofortiges Auflegen der beste Schutz", so Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der Deutschen
Seniorenliga.