Kindergeld für Kind, das vollstationär in einem Pflegeheim untergebracht ist
Das Hessische Finanzgericht hat mit Urteil vom 01.02.2007 (Az.: 13 K
2752/06) entschieden, dass Eltern eines behinderten volljährigen Kindes
auch dann Kindergeld erhalten, wenn das volljährige Kind in einem
Pflegeheim vollstationär untergebracht ist.
In der Entscheidung des Gerichts heißt es:
„…Zu berücksichtigen ist nämlich, dass es sich hier um ein behindertes
volljähriges Kind handelte, das - anders als volljährige nichtbehinderte
Kinder - der Betreuung bedarf. Entstehen daher durch die Kontaktpflege
zwischen den Eltern und ihrem Kind Aufwendungen für Besuche,
Freizeitaktivitäten und Urlaubskosten, so sind diese geleisteten
Aufwendungen nach dem Zweck des Kindergeldes, nämlich der steuerlichen
Freistellung eines Einkommensbetrages in Höhe des Existenzminimums eines
Kindes und, soweit es dafür nicht erforderlich ist, der Förderung der
Familie, in die Ermessenserwägungen bei der Abzweigungsentscheidung mit
einzustellen. Leistungen dieser Art stellen keinen Luxus dar, sondern
dienen der Betreuung des behinderten Kindes…“
Quelle:
Urteilsveröffentlichung des Finanzgerichts Hessen