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  #1  
Alt 30.07.2008, 06:37
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
Standard Kosten für Haushaltshilfen sind steuerlich absetzbar

Finanzielle Erleichterungen für Behinderte

Kosten für Haushaltshilfen sind steuerlich absetzbar

Von Oliver Mest

Berlin. Menschen mit Behinderungen haben es nicht leicht. Um ein normales Leben führen zu können, haben sie oftmals zusätzliche finanzielle Aufwendungen – zum Beispiel für die behindertengerechte Einrichtung einer Wohnung. Einige dieser Kosten erkennt das Finanzamt an.

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... schön Dich zu lesen ...


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  #2  
Alt 05.03.2009, 17:08
Larri1 Larri1 ist offline
Forenfrischling
 
Registriert seit: 09.01.2007
Beiträge: 44
Standard

Zitat:
Zitat von Mary
Finanzielle Erleichterungen für Behinderte

Kosten für Haushaltshilfen sind steuerlich absetzbar

Von Oliver Mest

Berlin. Menschen mit Behinderungen haben es nicht leicht. Um ein normales Leben führen zu können, haben sie oftmals zusätzliche finanzielle Aufwendungen – zum Beispiel für die behindertengerechte Einrichtung einer Wohnung. Einige dieser Kosten erkennt das Finanzamt an.

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Hallo Mary,

wann kann man außergewöhnliche Belastungen Haushaltshilfe den absetzen, kann ich auch meinen Mann dafür eintragen? Das komische ist, ich habe diese Spalte noch nie ausgefüllt immer nur den Behindertenpauschbetrag und einmal wurde mir im Einkommenssteuerbescheid der Betrag für die Haushaltshilfe mit reingekommen, so dass zwei mal die 924,00 Euro vom Einkommen abgezogen worden sind, und einmal eben nicht. Das verstehe ich nicht. Kannst Du mir da vielleicht weiter helfen?

Anja
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  #3  
Alt 06.03.2009, 06:33
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
Standard

Zitat:
Zitat von Larri1
Hallo Mary,

wann kann man außergewöhnliche Belastungen Haushaltshilfe den absetzen, kann ich auch meinen Mann dafür eintragen? Das komische ist, ich habe diese Spalte noch nie ausgefüllt immer nur den Behindertenpauschbetrag und einmal wurde mir im Einkommenssteuerbescheid der Betrag für die Haushaltshilfe mit reingekommen, so dass zwei mal die 924,00 Euro vom Einkommen abgezogen worden sind, und einmal eben nicht. Das verstehe ich nicht. Kannst Du mir da vielleicht weiter helfen?

Anja


Hallo Anja,

ich bin keine Steuerberaterin. Bei Arbeitsverhältnissen unter Ehegatten: der arbeitnehmende Ehegatte benötigt ein eigenes Konto, der arbeitgebende Ehegatte darf nicht verfügungsberechtigt sein und das Arbeitsentgelt muss nachweislich fließen und die Sozialversicherungsbeiträge müssen gezahlt werden.

Ob allerdings ein Ehegatte für die Haushaltsarbeit dann steuerbegünstigt anerkannt wird, wage ich zu bezweifeln.

Wäre ich entscheidungsbefugt, würde ich dies ablehnen. Denn für mich stellt sich eine solche Leistung als "Naturalunterhalt" dar. Also Unterhalt durch Arbeitsleistung im Haushalt.

Aber solltest Du da genauere Informationen durch ein Steuerberatungsbüro oder dergleichen bekommen, wäre ich Dir für das Einstellen dieser Tipps dankbar.

Viele Grüsse

Mary
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