Steuerfreiheit: Gastfamilien brauchen Betreuungseinkünfte auch 2009 nicht versteuern
Gastfamilien müssen keine Steuern zahlen
Soziales Engagement für Menschen mit Behinderung
Münster/Herford. Gastfamilien, die Menschen mit Behinderungen aufnehmen, müssen ihre Einnahmen aus der Betreuung nicht versteuern. Das hat das Bundesfinanzministerium jetzt in einem Brief an Dr. Wolfgang Kirsch, Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) mit Sitz in Münster, mitgeteilt. Kirsch hatte sich als Bundesvorsitzender der Höheren Kommunalverbände für die Steuerfreiheit der Familien eingesetzt. Man wolle das soziale Engagement von Gastfamilien nicht durch eine
zusätzliche steuerliche Belastung gefährden, heißt es in dem Schreiben aus Berlin. Damit seien ab 2009 Rechtsunsicherheiten endgültig
ausgeräumt. Bislang war es nicht klar, ob die Familien, die behinderte Menschen aufnehmen, Steuern auf ihr Pflegegeld zahlen mussten.
Gastfamilien bekommen rund 24 bis 28 Euro pro Tag für ihre Betreuungsleistungen.
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