Behinderte können Kosten senken
Von Ozan Demircan 26. April 2010, 04:00 Uhr
Staat beteiligt sich an vielen krankheitsbedingten Mehrausgaben
Ob Umbauten am Haus, erhöhte Fahrtkosten oder eine Haushaltshilfe - eine langfristige schwere Erkrankung zieht häufig erhöhte Kosten nach sich. Menschen mit Behinderung können aber Geld sparen: Je nach Grad ihrer Behinderung dürfen sie die krankheitsbedingten Mehrkosten bei der Steuererklärung geltend machen.
Wer einen sogenannten Geschädigtenausweis hat, bekommt vom Finanzamt dafür zunächst eine jährliche Pauschale angerechnet: Je nach Grad der Behinderung (GdB) werden vom zu versteuernden Einkommen zwischen 720 und 1420 Euro abgezogen. Steht im Ausweis das Kürzel "H" für hilflos oder "BL" für blind, erhöht sich die Pauschale auf 3700 Euro. Dasselbe gilt bei Pflegestufe III.
Allein sieben Millionen Menschen in Deutschland haben einen GdB von mehr als 50 und gelten damit als schwer behindert. Mehr als die Hälfte von ihnen sind älter als 65 Jahre. Dirk Brendes von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe sagt, dass vor allem ältere Behinderte oft nicht wüssten, wie viel Einkommensteuer sie sparen könnten. Wer aber seine Behinderung rückwirkend nachweisen kann, erhält die Pauschalentlastung auch noch für zurückliegende Jahre; in diesem Fall werden die Bescheide vom Finanzamt geändert.
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