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  #1  
Alt 03.02.2007, 22:38
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
Standard Neues Steuerrecht - Fahrkosten auch unter 20 km Entfernung ...

Hallo,

durch die gesetzlichen Änderungen werden bei den Arbeitswegen für nicht behinderte ja die ersten 20 km nicht mehr anerkannt. Anders ist es bei Menschen mit Behinderung, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. ich habe zufällig einen Zeitungsartikel dazu gefunden:

Steuerrecht
Fahrtkosten sind privat

Von Michael Fischer
Seit Anfang des Jahres gehören Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr zu den Werbungskosten, sondern werden der Privatsphäre zugerechnet. Zum Ausgleich von Härten können Fernpendler jedoch ab dem 21. Kilometer die Entfernungspauschale in Höhe von 30 Cent wie Werbungskosten abziehen. Die Beschränkung auf jährlich 4500 Euro bleibt bestehen. Neu ist, dass der Höchstbetrag auch für Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln gilt, selbst wenn diese nachweislich höher waren.

Mit der Entfernungspauschale sind nun auch Unfallkosten abgegolten. Dies gilt einschließlich der Unfälle, die auf einem Umweg, etwa um Mitfahrer abzuholen oder zu tanken, passieren. Von Behinderten mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 Prozent oder 50 Prozent und Merkzeichen G können Unfallkosten weiterhin neben der Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Bei ihnen greift zudem die Kürzung um 20 Entfernungskilometer nicht, wenn anstelle der Entfernungspauschale die tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden. Unabhängig von einer Behinderung kann für Flüge der nachgewiesene Ticketpreis wie Werbungskosten abgezogen werden.
Derzeit sind zwei Musterverfahren beim Finanzgericht des Saarlandes und beim Niedersächsischen Finanzgericht zur Beibehaltung der alten ungekürzten Entfernungspauschale anhängig. Im Einzelnen geht es um die Frage, ob die beschlossene Kürzung noch verfassungskonform ist oder gegen den Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verstößt. Die Verfahren sollen bis zum Bundesverfassungsgericht fortgeführt werden.
erschienen am 3. Februar 2007

(Quelle: Hamburger Abendblatt)
__________________
... schön Dich zu lesen ...


Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den
Artikel "Krake Facebook"


Und wen Öko-Themen interessieren, hier meine neue Lieblingsseite - ganz frisch auf'm Markt: SymBioZone

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  #2  
Alt 04.02.2007, 08:51
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

klasse danke dir liebe mary für den bericht
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  #3  
Alt 07.03.2007, 09:51
Benutzerbild von Flipy
Flipy Flipy ist offline
Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
 
Registriert seit: 01.04.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.195
Standard

Ich möchte Ihnen/Euch eine kurze Info geben zu steuerlichen Vorteilen. Sicherlich kennen diese Vorschriften schon einige, aber vielleicht können sie dem ein oder anderen auch hilfreich sein.
Es betrifft die Einkommenssteuer und Lohnsteuer.

1. Privatfahrten sind abzusetzen als aussergewöhnliche Belastungen. Ohne Beleg können 3000 km je 0,30 Euro für PKW abgesetzt werden. Vorraussetzung hierfür ist ein GdB von 80 oder ein GdB von 70 mit dem Merkzeichen "G". Diese Fahrten nennen sich behinderungsbedingte Fahrten. Mit dem Merkzeichen "aG", "BI" und "H" können sogar 15.000 km abgesetzt werden. Rechtsquelle: § 33 EStG

2. Bei einem GdB von weniger als 70 und dem Merzeichen "G" oder ab einem GdB von 70 können Fahrten zwischen Wohnung und Arbeiststätte geltend gemacht werden für je eine Hin-und Rückfahrt mit 0,30 Euro je Kilometer für ein PKW. Rechtsquelle: §9 Abs.2 EStG.

Infos von der Schwerbehindertenvertretung in der Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II
für Mitarbeiter der FHH (Freie Hansestadt Hamburg)
Besten Dank dafür.
__________________
Ich bin der Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht. Ich kann Hinweise geben, aber für eine Rechtsberatung sucht bitte einen Anwalt Eures Vertrauens auf.

Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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  #4  
Alt 07.03.2007, 09:55
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard

Lieber Flipy,


danke für diese wichtige Info!


LG
Nancy
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  #5  
Alt 07.03.2007, 10:19
Benutzerbild von Flipy
Flipy Flipy ist offline
Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
 
Registriert seit: 01.04.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.195
Standard

Als Ergänzung:

Auch wenn die Pendlerpauschale ab 2007 abgeschafft wurde, gilt für Behinderte die Altregelung weiterhin, d.h. bereits ab dem 1. Kilometer können Fahrtkosten zur Arbeit geltend gemacht werden.

nochmal Dank an meine Kollegin
__________________
Ich bin der Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht. Ich kann Hinweise geben, aber für eine Rechtsberatung sucht bitte einen Anwalt Eures Vertrauens auf.

Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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  #6  
Alt 07.03.2007, 11:31
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

danke dir liebr flipy das du uns unterrichtet hast
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