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  #1  
Alt 26.04.2007, 14:57
slt.mama slt.mama ist offline
Grünschnabel
 
Registriert seit: 24.04.2007
Beiträge: 1
Frage Erziehungsgeld Neuberechnung

Hallo !

Ich habe eine Frage an die Rechtsexperten hier im Forum:

Ich habe drei Kinder. Die älteste ist schwerst herzkrank. Ich habe Ende 2006 einen Schwerbehindertenausweis beantragt. Sie hat 100% erhalten, sowie die Merkmale G, aG, B, RF und H.
Rüchwirkend ab Geburt !

Nach Erhalt des Feststellungsbescheides habe ich diesen an das Finanzamt gesendet.
Alle Steuerbescheide von 2000 bis 2005 wurden geändert.
Das war erst jetzt im April.

Die geänderten Steuerbescheide sowie den Feststellungsbescheid habe ich an den Landkreis gesendet.
Das Erziehungsgeld für meinen Jüngsten wurde daraufhin geändert.
Der Antrag auf Neuberechnung für die Älteste und den Mittleren wurde abgelehnt. (Die 6-Monats-Frist wäre verstrichen.)

Ich wüßte jetzt Klage beim Sozialgericht einreichen.

Ich gehe davon aus, daß es sich bei einem Feststellungsbescheid um einen Grundlagenbescheid handelt. Folglich müßten auch Bescheide geändert werden, die bereits rechtskräftig sind.
Das Finanzamt hat das akzeptiert. Müßte der Landkreis dann nicht das selbe tun ? Grundlage für die Berechnung sind doch die Steuerbescheide ?

Oder ist der Landkreis im Recht ?

Welche Aussichten habe ich bei einer Klage ?

Hat sowas schon mal jemand gemacht ?

Bin für jede Hilfe dankbar !
Viele Grüße !
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  #2  
Alt 26.04.2007, 16:48
vienetta vienetta ist offline
Gast
 
Registriert seit: 04.08.2006
Beiträge: 3.585
Standard

Hallo slt.Mama ,
mit deiner eigentlichen frage kenne ich mich leide nicht aus aber das mit der 6 monats frist stimmt .soviel weiss ich
hab hier einen interresanten link zum thema erziehungsgeld wo auch eine Tel.dabei ist wo man sich beraten lassen kann vielleicht hilft dir das ja weiter .
lg Vienettahttp://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/b...ehungsgeld.htm
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